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Feb 2010
20
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Änderung der Luftreinhalteverordnung–Übernahme der Abgasvorschriften der Euro. Gemein. Arbeitsgeräte |
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP lehnt die Übernahme der Abgasvorschriften der EU für Arbeitsgeräte ent-schieden ab. Gemäss Umweltschutzgesetz (USG) können Emissionsgrenzwerte nur aufgrund von objektiven, das heisst messbaren Gründen eingeführt werden. In den Unterlagen finden sich jedoch keine Zahlen oder Angaben über Arbeitsgeräte in unse-rem Land, welche den Grenzwerten der EU bzw. USA nicht entsprechen und deshalb eine zusätzliche Umweltbelastung verursachen würden. Es gibt deshalb keinen nach-vollziehbaren Grund, diese Vorschriften zu übernehmen. Zudem kommt noch hinzu, dass gemäss neuer Regelung die Verantwortung, ob die Vorschriften eingehalten werden, beim Endnutzer liegen würde (Art. 2 Abs. 6 LRV). Eine solche Lösung wider-spricht nicht nur dem EU- sondern auch dem Schweizer Recht und ist in höchstem Masse praxisfremd und kundenfeindlich.
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