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Pressekonferenzen

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Dez 2009
11

09.4273 - Interp.: Konsequenzen des immigrationsbedingten Bevölkerungswachstums für Sozialwerke

Nationalrat Bortoluzzi Toni, Affoltern am Albis (ZH)

Interpellation der SVP-Fraktion

Die Schweiz erlebt zurzeit ein unkontrollierbar gewordenes Bevölkerungswachstum von 70'000 bis 100'000 Personen pro Jahr - umgerechnet auf die nächsten 10 Jahre würde das ein Anstieg der Bevölkerung von rund 1 Mio. Pers. bedeuten. Mehr als 85% davon ist auf Einwanderung zurückzuführen. Dieses Bevölkerungswachstum hat nicht nur Konsequenzen für die Infrastruktur, sondern auch für unsere - im internationalen Vergleich gut ausgebauten - Sozialwerke.

  1. Bereits am 15. Dez. 1998 von der Konjunkturforschungsstelle der ETH im Auftrag des damaligen Bundesamts für Aussenwirtschaft durchgeführte Studie kam zum Schluss, dass es infolge der Personenfreizügigkeit mit der EU-15 zu einer Zuwanderung von 80'000 Personen aus dem EU-Raum kommt und alleine für die Arbeitslosenversicherung jährliche Kosten von 300 bis 400 Millionen Franken verursacht werden. Zeigt nicht der Umstand, dass die ALV vom Parlament revidiert und den höheren Arbeitslosenzahlen angepasst werden musste, dass diese damalige Prognose sogar übertroffen wurde?
  2. Welche Konsequenzen erwartet der Bundesrat für die ALV, die IV, die EL und die Sozialhilfe, wenn die Kontingente mit den neuen EU-Staaten sowie Bulgarien und Rumänien einmal abgelaufen sind?
  3. Wie erklärt der Bundesrat den Umstand, dass die Arbeitslosigkeit der Schweizer von Okt. bis Nov. 2009 um 0.2 Prozent anstieg, währendem die Arbeitslosigkeit der EU-Ausländer teilweise deutlich stärker anstieg (Deutschland +0.3 %; Portugal +1%)?
  4. Welche finanziellen Konsequenzen auf die ALV, die IV und die Sozialhilfe hat der Umstand, dass viele der neueingewanderten EU-Ausländer im Falle von Arbeitslosigkeit nicht ins Heimatland zurückkehren, da die Arbeitslosigkeit im Heimatland höher ist und die Leistungen unserer Sozialwerke höher sind?
  5. Wie wird sich dieser Umstand entwickeln, wenn ab 2012 die Totalisierung der Beitragsdauern nach AVIG für EU-Bürger gilt?
  6. Welche Mehrkosten kommen auf den Staat Schweiz zu, wenn die EU Ihre Richtlinie anpasst und die Schweiz sogar bedarfsgerechte Sozialversicherungsleistungen wie die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV ins Ausland exportieren müsste?
  7. Mit welchen Mehrkosten rechnet der Bundesrat für die Familienzulagen angesichts deren attraktiven Höhe und der Kaum-Kontrollierbarkeit der Existenz der Kinder im jeweiligen EU-Land?
  8. Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass aktuell in zahlreichen Gemeinden bereits Gastarbeiter aus Deutschland, welche die Mindestbeitragsdauer des AVIG noch nicht erfüllt haben, bei der Sozialhilfe vorstellig werden?

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