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Sie können neu bis zu 10'000 Franken bei der direkten Bundessteuer abziehen!

Zuwendungen an politische Parteien sind neu steuerlich abzugsfähig. Natürliche Personen können gemäss dem neuen Bundesgesetz ab dem Steuerjahr 2011 bei der direkten Bundessteuer bis zu 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Darunter fallen Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter). Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs für ihre Steuern momentan noch selber festlegen. In einigen Kantonen besteht eine Abzugsmöglichkeit für finanzielle Zuwendungen an politische Parteien, in anderen noch nicht.
» Abzugsfähigkeit von Parteispenden bei den kantonalen Steuern
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Wichtige Hinweise:
Parteispenden werden von der SVP absolut vertraulich behandelt. Namen und Adressen von Spendern werden nicht bekannt gegeben. Beachten Sie zudem die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Parteispenden an Ihrem Steuerdomizil.
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