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Sep 2012
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Keine Ausweitung der SRG-Privilegien auf das Internet

Die SVP unterstützt den heutigen Beschluss des Bundesrates, keine Internet-Werbung der SRG zuzulassen. Es wäre unverständlich gewesen, der gebührenfinanzierten SRG die Möglichkeit für weitere Einnahmen zu gewähren und damit private Anbieter zusätzlich zu konkurrenzieren. Im Internet soll die SRG ihre Radio- und Fernsehsendungen zur Verfügung stellen, eine weitergehende Ausdehnung der publizistischen Tätigkeit und damit des Service Public der SRG lehnt die SVP jedoch entschieden ab. Vielmehr braucht es nun endlich eine umfassende Diskussion über den Service Public und dessen Umfang.

Es kann nicht sein, dass die SRG ihre Quasi-Monopolstellung ausnutzt, um sich ausserhalb des Radio- und Fernsehbereichs eine neue Vormachtstellung aufzubauen. Mit der raschen Veränderung der Mediennutzung braucht es endlich eine ausführliche Diskussion über den Umfang des Service Public. Die SVP setzt sich für eine klare und eng begrenzte Definition des Begriffs ein. Um einen solchen Service Public sicherzustellen, braucht es weder eine öffentlich-rechtliche Grossunternehmung mit über 20 Radio- und Fernsehsendern noch jährliche Gebührengelder von 1,2 Mrd. Franken. Auf keinen Fall darf nun der Service-Public-Auftrag der SRG ohne eine umfassende politische Debatte auf den Online-Bereich ausgedehnt werden. Die vom Bundesrat vorgesehene ausserparlamentarische Medienkommission darf unter keinen Umständen als Feigenblatt für die Expansionspläne der SRG dienen.

 

Bern, 14. September 2012

 

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