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Okt 2012
27

Delegiertenversammlung in Seedorf (UR)

Die Delegierten der SVP Schweiz haben heute an der Delegiertenversammlung in Seedorf, Uri sowohl das Raumplanungsgesetz, als auch das geänderte Tierseuchengesetz abgelehnt.
Am 3. März 2013 wird das Volk über das revidierte Raumplanungsgesetz befinden können, welches als Gegenentwurf zur Landschaftsinitiative ausgestaltet wurde. Gegen die Vorlage wurde vom Schweizerischen Gewerbeverband erfolgreich das Referendum ergriffen. Die Initiative selbst wurde bedingt zurückgezogen.
Wie SVP-Nationalrat Markus Hausammann vor den Delegierten darlegte, will das revidierte Gesetz die Zersiedelung eindämmen und dazu die Siedlungsentwicklung mit verschiedenen, zentral vom Bund her gesteuerten Massnahmen verstärkt lenken. Unter dem Titel „Revision Raumplanungsgesetz: Chronik einer Fehlleistung" hat Nationalrat und Gewerbeverbandspräsident Jean-François Rime die Nachteile dieser Revision dargelegt:
  1. Es gilt die Eigentumsfreiheit zu schützen
  2. Zwang und Entmündigung müssen verhindert werden
  3. Das Wohnen darf nicht weiter verteuert werden
  4. Neue Steuern sind zwingend zu verhindern
  5. Die Bürokratie darf nicht überborden
  6. Die Volkswirtschaft benötigt für das Wachstum weiteren Raum
  7. Die Kantone brauchen keinen Bundesvormund
  8. Zahlreiche Streitigkeiten müssten vor Gericht entschieden werden

Die Delegierten folgten dem Antrag auf Ablehnung der Revision des Raumplanungsgesetzes mit 321:33 Stimmen.

Am 25. November 2012 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf eidgenössischer Ebene einzig über die Änderung des Tierseuchengesetzes zu befinden haben. Gegen diese von Bundesrat und Parlament zur Annahme empfohlene Gesetzesänderung kam das Referendum zu Stande. Die Vor- bzw. Nachteile der Vorlage wurden kontradiktorisch von Bauernpräsident und Nationalrat Hansjörg Walter und Nationalrätin Yvette Estermann präsentiert. Mit dem neuen Tierseuchengesetz sollen die Grundlagen für eine wirksame Prävention gegen Tierseuchen verbessert werden. Gesunde Tierbestände sind die Basis für eine wirtschaftliche und erfolgreiche Landwirtschaft, da gewisse Tierseuchen ein sehr grosses Schadenpotential aufweisen und bei auf den Menschen übertragbaren Krankheiten auch Auswirkungen auf das Gesundheitswesen haben. Die Ablehnung wurde wie folgt begründet: das neue Tierseuchengesetzt greife zu stark in die Eigenverantwortung der Tierhalter und Tierärzte ein. Zusätzlich wurde vor den Impfschäden für Tier und Mensch gewarnt. Ebenso würde die Vorlage zu einer weiteren Machtkonzentration auf Bundesebene führen.

Nach engagierter Debatte folgten die Delegierten dem Antrag auf Ablehnung des neuen Tierseuchengesetzes mit 250:89 Stimmen.

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