Vernehmlassung

Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG

Da die Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung mit umfassenden Telekommunikationsdienstleistungen im Fernmeldegesetz geregelt und mittels Konzession garantiert ist, kann eine Bundesbeteiligung an…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Da die Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung mit umfassenden Telekommunikationsdienstleistungen im Fernmeldegesetz geregelt und mittels Konzession garantiert ist, kann eine Bundesbeteiligung an der Swisscom heute nicht mehr mit der Versorgungssicherheit begründet werden. Im Gegenteil: Verschiedenste Unternehmungen bewerben sich darum, den Grundversorgungsdienst erbringen zu dürfen. 

Ohne zur Versorgungssicherheit beizutragen, bringt die Bundesbeteiligung ein enormes Haftungsrisiko mit sich und stellt ein gewaltiges Klumpenrisiko für die Eidgenossenschaft dar. Immerhin macht die Bundesbeteiligung rund einen Drittel einer Jahresausgabe des Bundes aus. 

Die SVP begrüsst, dass der Bundesrat endlich die notwendigen Schritte eingeleitet hat, um die Swisscom zu verselbständigen. Dies bringt für den Bund eine Verminderung der Risiken und für die Swisscom die notwendige unternehmerische Freiheit, um auf dem Telekommunikationsmarkt erfolgreich zu agieren. Die Abgabe der Bundesbeteiligung sollte ohne flankierende Massnahmen vollzogen werden. Dies, da sämtliche Massnahmen weder zielführend noch notwendig sind: Der Verkauf des Bundesanteils an der Swisscom hat keine Auswirkungen auf die Erbringung der Grundversorgung. 

I. Die Grundversorgung ist im FMG garantiert

Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Telekommunikationsdienstleistungen ist im Fernmeldegesetz (FMG) geregelt. Mit dem FMG haben Bundesrat und Parlament eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche die Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung in allen Regionen garantiert. 

Die Grundversorgung der Bevölkerung wird mittels Grundversorgungskonzession sichergestellt. Die Auflage der Konzession ist es, „im Konzessionsgebiet die Dienste der Grundversorgung allen Bevölkerungskreisen anzubieten“(Art. 14 FMG). Die Telekommunikationsunternehmen befinden sich heute in einem freien Markt und es herrscht eine rege Nachfrage danach, wer die Grundversorgung erbringen darf. Im Jahr 2007 geht es darum, die Grundversorgungskonzession für die Jahre 2008 – 2012 neu zu vergeben. Die SVP steht zum Markt. Nicht der Staat, sondern die beste und effizienteste Unternehmung soll die schweizerische Grundversorgung sicherstellen. Dies bringt eine bessere Versorgungsqualität für die Bürger und erst noch tiefere Preise für die Konsumenten. An den Bestimmungen des FMG wird mit dem Verkauf der Swisscom kein Komma geändert. Zur Grundversorgung gehören auch weiterhin der Telefondienst, Telefax genauso wie der Zugang zum Internet. Weiter ist sichergestellt, dass der Umfang der Grundversorgung regelmässig den Bedürfnissen von Gesellschaft und Wirtschaft und dem Stand der Technik angepasst wird.

Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass sich kein Anbieter findet, der den Vorgaben entspricht, so kann der Bund einen Bewerber verpflichten, die Grundversorgung zu übernehmen (Art. 18 FMG). Der Verpflichtende hat in diesem Falle das Recht auf einen Investitionsbetrag (Art. 19 FMG). 

II. Die Bundesbeteiligung birgt erhebliche unnötige Risiken 

Dem Staat mangelt es an unternehmerischer Kapazität und Flexibilität, um auf dem hoch dynamischen und globalen Telekommunikationsmarkt erfolgreich als Unternehmer agieren zu können. Der Staat eignet sich nicht als Unternehmer. Überdies soll er sich möglichst wenig in die Privatwirtschaft einmischen: Aufgabe des Staates ist es, gute und attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Wo immer möglich, ist Wettbewerb zuzulassen: Die Konkurrenz unter Unternehmungen führt immer zu einem breiteren Angebot, besserer Qualität und tieferen Preisen (mehr Effizienz). Wenn ein Monopol jedoch unabwendbar ist, so ist aufgrund demokratischer Kontrollüberlegungen ein staatliches Monopol einem privaten vorzuziehen.  

Wo der Staat an einem Unternehmen beteiligt ist, stellen sich unweigerlich Haftungsfragen. Aufgrund der Beteiligung der öffentlichen Hand erhalten diese immer eine politische Dimension. Der Druck auf den Staat kann insbesondere bei Auslandsengagements problematisch werden. So hat etwa die Swissair andere marode Fluggesellschaften gekauft, in der irrigen Annahme, aus verschiedenen schwachen Gesellschaften ein starkes Unternehmen formen zu können. Auch im Falle der Swisscom sind Parallelen erkennbar. Wie der Vernehmlassungsvorlage entnommen werden kann, ist auch die Swisscom bereits zahlreiche Auslandbeteiligungen eingegangen, von welchen aber nur die wenigsten mit Erfolg gekrönt waren. Während der Staat im Falle der mehrheitlich privaten Swissair nur über eine Minderheitsbeteiligung von 6% verfügte und trotzdem, entgegen dem Willen der SVP, Milliardenbeträge einschoss, ist er bei der Swisscom Hauptaktionär mit einem Anteil von 60%. Die finanziellen Konsequenzen einer gescheiterten Unternehmensstrategie wären verheerend. Gerade der Fall Swissair macht deutlich, dass eine staatliche Beteiligung, unabhängig des Umfanges, zwingend zu einer Haftung des Bundes führt.

Dies würde insbesondere bei einer Übernahme einer ausländischen Telekommunikationsgesellschaft mit Grundversorgungsauftrag besonders deutlich. Die Swisscom würde sich ins Kreuzfeuer von ausländischen Gewerkschaften begeben, indem sie beabsichtigt, die Verantwortung für die Grundversorgung in anderen Staaten zu übernehmen. An einen Staat, mit der Rückendeckung der Steuerzahler, werden ganz andere Erwartungen bezüglich Haftung gestellt als an private Investoren. Die Beteiligung des Bundes an der Swisscom bringt somit ein enormes Haftungsrisiko mit sich, welches gegenüber dem Steuerzahler nicht mehr länger zu verantworten ist. 

III. Der Bundesrat trägt die Verantwortung für das Volksvermögen

Die Swisscom ist seit 1998 eine börsenkotierte Unternehmung. Der Bund hat seither stets einen Anteil von rund zwei Dritteln gehalten. Auf ihrem Höchststand war die Swisscom-Aktie im März 2000 über 750 Franken wert. Zu diesem Zeitpunkt entsprach der Bundesanteil mehr als 35 Milliarden Franken. Bereits vor dem Beschluss des Bundesrates, die Swisscom zu verkaufen, ist dieser stolze Betrag auf rund die Hälfte geschmolzen. Während die Aktienkurse der grossen Schweizer Unternehmungen im vergangenen Jahr um rund einen Drittel gestiegen sind, fiel der Kurs der Swisscom um 7%. Der Bund hat mit seinem Swisscom-Engagement massiv Vermögen verloren. Das Volksvermögen gehört dem Volk und der Bundesrat verwaltet es treuhänderisch und trägt die Verantwortung dafür, dass es gewinnbringend verwaltet wird. Der Bund soll sich daher von seinem Swisscom-Engagement dringend lösen, um das dort investierte Volksvermögen nicht noch weiter zu schmälern.

Neben der Minderung der finanziellen Risiken werden mit der Abgabe der Swisscom-Aktien Interessenskonflikte des Bundes als Gesetzgeber, Regulator und Hauptaktionär beseitigt sowie das politische Risiko minimiert. 

Bei den Abgaben der Aktien hat der Bundesrat verschiedene Vorschläge gemacht. Neben der breiten Streuung der Aktien, analog zur Teilprivatisierung im Jahre 1998, sind der Verkauf des gesamten Pakets an einen strategischen Investor, sowie eine Mischvariante wie zum Beispiel ein zeitlich gestaffelter Verkauf von Aktienblöcken weitere Optionen. Aus Sicht der SVP sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Abgabeoptionen möglich. Ebenso sind weitere denkbare Szenarien zu prüfen. Ziel ist, dass möglichst alle Bevölkerungsschichten gleichmässig von dieser Rückführung des Volksvermögens profitieren.

IV. Unternehmerische Freiheit statt staatliche Fesseln für die Swisscom

Die Abgabe der Swisscom-Beteiligung bringt aber nicht nur für den Bund Vorteile, sondern auch für die Swisscom selber. Daher steht auch die Swisscom der Abgabe der Bundesbeteiligung grundsätzlich positiv gegenüber. Die Abgabe führt zu einer Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und erlaubt es ihr, möglichst viele strategische Optionen offen zu halten. Die Swisscom kann und muss ohne staatliche Fesseln operieren. Denn eine dem freien Wettbewerb ausgesetzte Firma kann es sich nicht länger leisten, bei der Bestückung des Verwaltungsrats gezwungen zu sein, auf staatliche Quoten und Vorgaben Rücksicht zu nehmen. Ein Unternehmen, das am Markt erfolgreich sein will, muss die besten Exponenten in das Aufsichtsgremium wählen können. Ehemalige Bundesräte oder Spitzenbeamte, zurückgetretene Regierungsräte, ausgemusterte Gewerkschaftsfunktionäre oder gar Quotenfrauen sind nicht das geeignete Fundament für die erfolgreiche strategische Führung von Unternehmen.

V. Keine flankierenden Massnahmen nötig

Die SVP lehnt flankierende Massnahmen ab. Die Grundversorgung ist durch das FMG geregelt, welches durch diese Vorlage nicht tangiert wird. Nach einer Übertragung des Eigentums an den Swisscom-Aktien schliesslich hat sich der Staat nicht länger in die Unternehmenspolitik der Swisscom einzumischen. 

VI. Schlussbemerkungen 

Die SVP unterstützt die Absicht des Bundesrates, die Swisscom-Aktien abzugeben. Angesichts der erheblichen Haftungsrisiken ist dieser Schritt überfällig. Die Übertragung der Bundesbeteiligung an Private vermindert aber nicht nur die Haftungs- und Anlagerisiken des Bundes, sondern stellt auch eine Chance für die Swisscom als Unternehmen dar, sich nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen und frei von politischen Einflüssen im internationalen Wettbewerb zu behaupten. 

Die SVP fordert den Bundesrat auf, die Vorlage so schnell wie möglich dem Parlament zu unterbreiten und damit die Möglichkeit zu schaffen, die Swisscom rasch zu verselbständigen und dem Volk sein Vermögen möglichst schnell zurückzuzahlen.

 
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