Vernehmlassung

Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV), der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV), der Rund-funkfrequenz-Richtlinien und der Fernmeldegebührenverordnung (GebV-FMG).

Im Grundsatz unterstützt die SVP die Stossrichtung dieser Änderungen. Dass die 21 Radiosender ohne Gebühren künftig keinen Leistungsauftrag mehr zu erfüllen haben, ist richtig. Es war falsch, dass dies überhaupt so war.  

Wir vermissen in diesen Verordnungen, wie auch in der gesamten medienpolitischen Debatte aber grundsätzliche Liberalisierungen. So werden bspw. die Versorgungsgebiete, trotz technischen Wandels, immer noch künstlich eingeschränkt. Die Versorgungsgebiete wie auch die Konzessionen müssen in der Service public-Debatte genau diskutiert werden. Die Digitalisierung muss letztlich mehr Freiheiten und Deregulierung mit sich bringen. 

Die Lebensdauer von UKW scheint sich zwar dem Ende zu nähern. Aber ob sich DAB+ wirklich durchsetzt, ist offen. Deshalb ist nach Ansicht der SVP eine technologieunabhängige Formulierung in den Verordnungen angezeigt. Zudem fordern wir den Bundesrat dazu auf, Transparenz über die Kosten der Technologieförderung (Art. 51, 82 und 83 RTVV/Art. 58 und 109a Abs. 1 Bst. b RTVG) zu schaffen. Ebenfalls soll er über die Entwicklung von DAB+ und Internetradio, im Hinblick auf die geplante Abschaltung von UKW auf das Jahr 2024, informieren.

Anhänge 1 und 2 der RTVV

Die SVP begrüsst den Wegfall der Veranstalterkonzessionen und der damit verbundenen Auflagen bzgl. Versorgungsgebiete von 21 Radiostationen, die keine Radiogebühren erhalten, per Ende 2019. Es ist falsch, dass der Staat privaten Sendern Auflagen macht und die Verbreitung geografisch beschränkt. Das Argument der Frequenzknappheit existiert aufgrund der Digitalisierung nicht mehr. Auf publizistische Leistungen wiederum hat der Staat keinen Einfluss zu nehmen.

Die SVP regt an, die Fortführung der definierten Versorgungsgebiete von Gebühren-Radios zu überdenken. Mit den neuen und künftigen Verbreitungstechnologien (z.B. Internetradio, Mobile) gibt es für gesendete Programme keine Grenzen mehr (auch keine Randregionen). Der Begriff «Versorgungsgebiet» ist im 21. Jahrhundert überholt.

Ablehnend steht die SVP auch der Mitfinanzierung von 9 komplementären Radios durch einen Anteil der Radiogebühren gegenüber. Mit dem Argument des Service public werden bereits 13 regionale Radiosender subventioniert. Dazu kommen die 17 Radiosender der SRG, die es ebenfalls zu überprüfen gilt. Sollte es tatsächlich weiteren Bedarf von interessierten Kreisen (bspw. Kultur) für staatlich finanzierte oder subventionierte Radiosender geben, sind diese z.B. aus Kulturbudgets der interessierten Kantone oder Gemeinden zu alimentieren.

Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV)

Die SVP begrüsst die Bereitschaft des Bundesrates, dass die 21 Radiosender, welche ab 2020 keine Veranstalterkonzession mehr besitzen, ihre alte UKW-Frequenz nutzen können, solange es UKW gibt. Dies, um beim Übergang auf eine oder mehrere neue Übertragungstechniken keine Hörer zu verlieren.

Sodann erwartet die SVP (insbesondere für Radiosender ohne Gebühren) eine möglichst einfache, unbürokratische und vor allem diskriminierungsfreie, Zuteilung sowie Verwaltung von DAB+ Kanälen.

Es ist möglich, dass sich DAB+ nicht im erhofften Masse durchsetzt oder von Internetradio (oder einer anderen Technologie) verdrängt wird. Diesem nicht ganz unwahrscheinlichen Szenario ist Rechnung zu tragen und die Verordnungen so technologieneutral wie möglich zu formulieren.

 
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