Vernehmlassung

Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung

Die SVP steht dem bundesrätlichen Eingriff sehr kritisch gegenüber. Angesichts der Tatsache, dass sich die Tarifpartner seit einiger Zeit nicht auf eine Tarifstruktur einigen können, erscheint ein solches Eingreifen im Sinne des Schutzes der Prämienzahler aber leider unumgänglich.

Aus Sicht der Patienten begrüssen wir, dass die vorab in der Praxis der Grundversorgung erbrachten Leistungen neu vermehrt in Form von Zeitleistungen abgerechnet werden müssen. Dies gibt den Patienten eine bessere Möglichkeit zur Kontrolle des Rechnungsinhaltes, was wiederum eine Voraussetzung ist, um die Eigenverantwortung besser wahrzunehmen. Die vorgeschlagenen Massnahmen korrigieren überdies bekannte Übertarifierungen in Fachgebieten von Spezialisten, während die Leistungen der Grundversorgung aufgewertet werden. Aus unserer Sicht ist es dabei aber einerseits zentral, dass dem Erhalt der Qualität Rechnung getragen wird und andererseits grundsätzlich bei allen Massnahmen auch die strukturellen Anreize zur Mengenausweitung behoben werden, damit die Leistungserbringer die Sparmassnahmen nicht durch Mengenausweitungen kompensieren können. Solche wirksamen und griffigen Massnahmen zur Vermeidung der Mengenausweitung sind dem Vernehmlassungsentwurf jedoch nicht zu entnehmen. Dem einer Einzelleistungstarifstruktur inhärenten Anreiz zur Mengenausweitung könnte aber bspw. durch eine massive Förderung von ambulanten Leistungspauschalen begegnet werden.

Auch gilt es zu verhindern, dass es zu einer reinen Kostenverlagerung von den Prämien- auf die Steuerzahler kommt, indem Ertragsausfälle bei den öffentlichen Spitälern durch die Trägerschaften und damit letztendlich durch die Steuerzahler übernommen werden müssen.

Ausserdem würden wir es begrüssen, wenn auch die konventionelle Radiologie und der Ultraschall in die Sparmassnahmen einbezogen würden, da diese Bereiche in der Bildgebung einen erheblichen Anteil ausmachen und zudem ebenfalls übertarifiert sind.

Ebenfalls nur der halbe Weg beschritten wurde bei der Streichung der Inkonvenienzpauschalen. Diese Änderung betrifft nur ambulante Institutionen nach Art. 36a KVG. Hausarztpraxen und Spitäler dürfen die Pauschalen weiterhin abrechnen. Das ist eine Ungleichbehandlung, die in dieser Form abzulehnen ist. Wir fordern daher, dass diese Pauschalen auch bei Hausarztpraxen und Spitälern gestrichen werden. Nur so kann die Gleichbehandlung gewährleistet und sichergestellt werden, dass es nicht zu Wettbewerbsnachteilen für bestimmte Leistungserbringer kommt. Allenfalls flächendeckend einzuführen wäre stattdessen eine von den Patienten zu entrichtende Notfallgebühr. Damit würden alle Leistungserbringer im Notfallbereich gleichbehandelt und gleichzeitig könnte der zunehmenden Tendenz entgegengewirkt werden, Notfälle wegen Bagatellen aufzusuchen.

 
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