Vernehmlassung

Änderung des Bankengesetzes (too big to fail, TBTF)

Die SVP hält die vorgeschlagenen Änderungen des Bankengesetzes im Hinblick auf die Verminderung von Risiken, welche von systemrelevanten Banken ausgehen, für unausgegoren und unvollständig. Es…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP hält die vorgeschlagenen Änderungen des Bankengesetzes im Hinblick auf die Verminderung von Risiken, welche von systemrelevanten Banken ausgehen, für unausgegoren und unvollständig. Es fehlen konkrete organisatorische Massnahmen, um die Grossbanken in unabhängige Tochtergesellschaften (Holding-Struktur) aufzuteilen und so im schlimmsten Fall den Zusammenbruch einzelner Unternehmensteile zu ermöglichen, ohne dass damit gleich die ganze Volkswirtschaft mitgerissen wird. Nur so kann letztlich eine Staatsgarantie – wie sie heute faktisch besteht – ausgeschlossen werden. Alle anderen Massnahmen reduzieren zwar das Risiko, schliessen eine Staatsgarantie aber nicht aus.

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Bereich der erhöhten Eigenkapitalquoten und Liquiditätsvorschriften werden in der Vorlage des Bundesrates nur unzureichend beleuchtet. Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen auf den Finanzplatz müssen gründlicher abgeklärt und dargelegt werden. Es ist zudem weitgehend unklar, weshalb der Bundesrat mit einigen Vorschlägen über die Empfehlungen der Expertenkommission hinausgeht und damit unter Umständen die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes und des gesamten Wirtschaftsstandortes schwächt. Ebenso erhält die FINMA fast unbegrenzte Kompetenzen, was im Krisenfall zu einem unwägbaren Risikofaktor werden könnte.
Die SVP weist die Vorlage deshalb zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück.

Die SVP ist klar der Meinung, dass verbindliche Regelungen für systemrelevante Unternehmen geschaffen werden müssen, um künftig Risiken, welche die schweizerische Volkswirtschaft in ihrer Gesamtheit ernsthaft bedrohen könnten, zu minimieren. Dieses Ziel kann nur durch eine entsprechende Organisation der Banken in Form einer Holdingstruktur mit unabhängigen Tochtergesellschaften erreicht werden. Andere Massnahmen, z.B. im Bereich des Eigenkapitals und der Liquidität, können zwar Risiken reduzieren, schliessen aber ein Mitreissen der Volkswirtschaft im Fall eines Zusammenbruchs von Unternehmensteilen nicht aus.

Bezüglich der Massnahmen zum Eigenkapital und der Liquidität, welche in der Vorlage des Bundesrates in ihrer Ausprägung teilweise über die Empfehlungen der Expertenkommission des Bundes hinausgehen, fehlen fundierte Aussagen und Analysen zu den Folgen für die Volkswirtschaft und den Finanzplatz. So werden beispielsweise die Auswirkungen auf Wachstum, Zinsen, Kredite, Hypotheken oder Exportfinanzierungen nur unzureichend analysiert und ausgewiesen. Im Interesse eines starken und konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandortes und Finanzplatzes gilt es daher eine Abwägung zu machen, welche Massnahmen zu einer nachhaltigen Stärkung der Volkswirtschaft führen und gleichzeitig die Risiken systemrelevanter Unternehmen mindern, und welche Massnahmen sich nachteilig auf den Finanzplatz und die übrige Volkswirtschaft auswirken könnten. Es gilt sicherzustellen, dass der Finanz- und Wirtschaftsplatz Schweiz gegenüber der internationalen Konkurrenz keine Wettbewerbsnachteile erleidet.

Statt den Finanzplatz Schweiz zu stärken, dürften einige der vorgeschlagenen Massnahmen das exakte Gegenteil bewirken, etwa die beabsichtigten Neuerungen bei der Verrechnungssteuer, wo künftig Abgaben auch auf ausländischen Obligationen fällig würden, eine Praxis, welche von keinem anderen Staat so umgesetzt wird. Im Gegenteil sollte die Vorlage dazu genutzt werden, den Wirtschaftsstandort zu stärken, z.B. mit einem gänzlichen Verzicht auf Stempelabgaben.

Aus Sicht der SVP ist die Vorlage in ihrer vorliegenden Form unvollständig und unausgegoren. Strukturelle und organisatorische Vorgaben in verbindlicher Form fehlen weitgehend. Mit der verbindlichen Aufteilung systemrelevanter Unternehmen in voneinander unabhängige Tochter- oder Ländergesellschaften fehlt ausgerechnet jene Massnahme, die den höchsten Wirkungsgrad erzielen würde. Einfach nur die Finanzmarktaufsicht mit weiterreichenden Kompetenzen auszustatten und zusätzliche Regulierungen zu erlassen, schafft keine Verbesserung der Situation, umso weniger, als dass ausgerechnet die Aufsichtsbehörden während der Finanz- und Wirtschaftskrise unzureichend funktionierten und somit gar zu einer Verschärfung der Situation beigetragen haben. Die von der SVP und anderen Akteuren mehrfach vorgeschlagene und erwünschte Holdingstruktur ist als eigentliches Kernelement zwingend in eine revidierte Vernehmlassungsvorlage miteinzubeziehen.

Aus den erwähnten Gründen lehnt die SVP die Vorlage in dieser Form ab und weist sie an den Bundesrat zurück. Die SVP verlangt, dass die notwendigen Analysen gemacht werden, um die kurz-, mittel, und langfristigen Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen auf den Finanzplatz Schweiz, wie auch auf die gesamte schweizerische Volkswirtschaft eingehend zu untersuchen. Zudem fordert die SVP, dass organisatorische Vorgaben im Sinne einer Holding-Struktur mit unabhängigen Tochtergesellschaften als Kernelement in die Vorlage aufgenommen werden.

Die SVP ist auch erstaunt über den äusserst gedrängten Zeitplan: Vom Ende der Vernehmlassungsfrist bis zur Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat sind offenbar lediglich wenige Wochen eingeplant. Damit gibt der Bundesrat zu erkennen, dass er weder die Vernehmlassungsantworten sorgfältig auszuwerten, noch diese zu berücksichtigen gedenkt. Das Vernehmlassungsverfahren ist ein verfassungsmässig verbrieftes Recht. Wir bitten den Bundesrat, dasselbe ernst zu nehmen!

 
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