Vernehmlassung

Änderung des Bürgerrechtsgesetzes

Die SVP lehnt den Vorentwurf ab. Die vorgeschlagenen neuen Artikel gehen davon aus, dass die Einbürgerung ein Verwaltungsakt ist und eine Ablehnung daher begründet werden muss. Schon diese…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt den Vorentwurf ab. Die vorgeschlagenen neuen Artikel gehen davon aus, dass die Einbürgerung ein Verwaltungsakt ist und eine Ablehnung daher begründet werden muss. Schon diese Grundannahme ist falsch. Der Einbürgerungsentscheid ist ein demokratischer Entscheid des Souveräns, oder allenfalls einer von ihm beauftragten Behörde. Im vorgelegten Text sind zudem eine Reihe weiterer Neuheiten im Rechtsgefüge vorgeschlagen, die nicht mit der schweizerischen Rechtstradition kompatibel sind.

Die SVP hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Einbürgerung ein demokratischer Entscheid ist. Dies hat sich bewährt und steht auch heute nicht im Widerspruch zur geltenden Bundesverfassung. Ob dieser demokratische Entscheid im Rahmen einer Gemeindeversammlung, im Rahmen einer Urnenabstimmung oder durch eine Parlaments-, oder Spezialkommission oder auch die Exekutive erfolgt, obliegt dem Beschluss der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des betreffenden Gemeinwesens. Diese kennen die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse ihrer Gemeinde und können den Entscheid daher am besten treffen.

Die Frage der Willkür stellt sich dabei nicht: Der Souverän entscheidet frei und demokratisch über das Verfahren, und der aufgrund des gewählten Verfahrens getroffene Entscheid ist zu respektieren. Eine Begründung oder gar eine Rechtfertigung ist für einen demokratischen Entscheid nicht nötig. Nur so ist die unverfälschte und freie Meinungsäusserung gewährleistet.

Die ständerätliche Kommission geht nun aber nicht nur in einem falschen Ansatz von einer Begründungspflicht und einem materiellen Beschwerderecht aus, sondern will darüber hinaus den Behörden weitere Kompetenzen einräumen. So sollen die Behörden den Bürgerinnen und Bürgern absichtlich Informationen vorenthalten können. Gemäss Bericht soll dieser Artikel dem Datenschutz dienen. Es drängt sich aber der Verdacht auf, dass damit den Behörden die Möglichkeit gegeben werden soll, Informationen, die allenfalls zu einer Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs führen, zurückzuhalten und damit Einbürgerungen zu begünstigen.

Aus diesen Gründen beantwortet die SVP alle Fragen des Fragebogens mit einem Nein und empfiehlt stattdessen den Text der hängigen parlamentarische Initiative von National Rudolf Joder bzw. der eidgenössischen Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen" als Grundlage für eine Gesetzesrevision.

 

 
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