Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS)

Die SVP lehnt die Vorlage in der vorliegenden Form ab. Grundsätzlich ist die frühzeitige Erkennung und Bekämpfung existenzbedrohender Gefahren für den Staat nicht nur ein ebenso legitimes wie…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Vorlage in der vorliegenden Form ab. Grundsätzlich ist die frühzeitige Erkennung und Bekämpfung existenzbedrohender Gefahren für den Staat nicht nur ein ebenso legitimes wie notwendiges Ziel. Entsprechende nachrichtendienstliche Massnahmen, welche in die Grundrechte Privater einwirken, sind jedoch unter einem sehr strengen Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit zu prüfen. Einer solchen Prüfung halten die vorgeschlagenen Massnahmen nach Ansicht der SVP nicht stand, weshalb die SVP der vorliegenden Revision sehr kritisch gegenüber steht. 

Nach den Terroranschlägen in den USA im Jahre 2001, aber auch jenen in Spanien und Grossbritannien, nimmt der Druck zu, aus Gründen des Staatsschutzes nahezu alle liberalen Grundsätze über Bord zu werfen: Bald jede Einschränkung der persönlichen Freiheit kann mit dem Bemühen um die Wahrung der inneren Sicherheit gerechtfertigt werden. Diese Entwicklungen sind falsch. Gerade nach der Fichenaffaire im Jahre 1989 sind Massnahmen, welche einen schweren Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte darstellen, sehr kritisch zu hinterfragen.

Für die Umsetzung der neuen Informations-Beschaffungsmöglichkeiten und für die Verarbeitung der Resultate sollen bei der Bundespolizei rund 40 neue Stellen bereitgestellt werden. Diese neuen Mitarbeiter wollen beschäftigt werden, und ein erheblicher Aktivitätsdrang scheint nicht ausgeschlossen. Aufgrund der vorgesehenen internen Kompensation im EJPD wurden zudem Befürchtungen laut, dass diese Stellen bei der herkömmlichen Strafverfolgung abgebaut werden, wo entsprechende Informationsbeschaffungsmassnahmen richterlich überprüft werden müssen. 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Unabhängigkeit und Souveränität unseres Landes dann am Besten gewahrt werden können, wenn sich die Aussenpolitik an den Grundsätzen der strikten Neutralität orientiert. Davon ist der Bundesrat in den letzten Jahren zugunsten einer internationalen Kooperation und einer „Politik der Öffnung“ immer mehr abgekommen. Einseitige, unqualifizierte Äusserungen, wie sie sich in jüngster Vergangenheit angehäuft haben, führen zu Risiken, welche auch die Schweiz zum Ziel von Terroranschlägen machen könnten. Wenn es Aufgabe einer Regierung ist, Sicherheit und Schutz der Bevölkerung im eigenen Land zu gewährleisten, dann hat sie in erster Linie dafür zu sorgen, dass das eigene Land nicht in internationale Konflikte hinein gezogen wird. Und wenn der Bundesrat bereits in seiner Lage- und Gefährdungsbeurteilung von 2002 feststellt, dass sich die Sicherheits- und Gefahrenlage der Schweiz in den vergangenen Jahren sukzessive verschlechtert habe und dass z. B. auch die in der Schweiz angesiedelte UNO oder das IKRK zu Zielen von Terroranschlägen werden können, so müsste sich der Bundesrat einmal ernsthaft die Frage stellen, ob es nicht an der Zeit wäre, sich wieder an einer strikten Neutralitätspolitik zu orientieren. Nach Ansicht der SVP kann es jedenfalls nicht angehen, die verfehlte Neutralitätspolitik des Bundesrates mit präventiven Überwachungsmassnahmen korrigieren zu wollen, welche derart massiv in die Privatsphäre der Bürger eingreifen.  

Die vorgeschlagenen Massnahmen orientieren sich gemäss Botschaft zudem an ausländischen Vorbildern. Dennoch besteht die Gefahr, dass durch den Austausch mit ausländischen Behörden durch die Verwaltung Informationen ins Ausland gelangen, deren Richtigkeit nie in einem ordentlichen Verfahren überprüft wurde und ungerechtfertigte Nachteile für den Staat bzw. für betroffene Personen entstehen können. Bereits im ordentlichen Rechtshilfeverfahren ist festzustellen, dass die Schweiz eher schnell bereit ist, Auskunft zu gewähren. 

Zum Fragenkatalog: 

Allgemein

Frage 1: Gesamteindruck
Wie beurteilen Sie die Vorlage insgesamt (zustimmend, teilweise zustimmend, ablehnend)?
Ablehnend.

Frage 2: Total- oder Teilrevision?
Halten Sie die vorgeschlagene Teilrevision für ausreichend? Oder würden Sie eine Totalrevision des BWIS begrüssen? 
Die SVP ist von der Notwendigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen zur Informationsbeschaffung nicht überzeugt. Insbesondere wurde nicht aufgezeigt, weshalb die im Strafgesetzbuch statuierten Bestimmungen zur Bekämpfung des Terrorismus nicht ausreichend sind. Die SVP steht der Vorlage insgesamt sehr kritisch gegenüber. 

Informationsbeschaffung 

Frage 3: Überführung der Auskunfts- und Meldeverordnung ins ordentliche Recht? 
Wie beurteilen Sie die Überführung der Verordnung vom 7. November 2001 betreffend die Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behörden, Amtsstellen und Organisationen zur Gewährleistung  der inneren und äusseren Sicherheit ins ordentliche Recht (Art. 13a des Entwurfs)? Erachten Sie den Kreis der Auskunftspflichtigen für angemessen? 
Bereits nach geltendem Recht besteht für viele Behörden die Pflicht, Auskünfte zu erteilen, und man ist daran, diese ständig auszuweiten. Auch hier sollte stets die Verhältnismässigkeit dieser Massnahme überprüft werden können. 

Frage 4: Eingeschränkter Geltungsbereich für die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung angemessen? 
Halten Sie die Beschränkung von Mitteln der besonderen Informationsbeschaffung auf die Bereiche Terrorismus, verbotener politischer und militärischer Nachrichtendienst und Proliferation für angemessen? 
Bereits die vorliegende Revision geht aus Sicht der SVP sehr weit. 

Frage 5: Mittel der besonderen Informationsbeschaffung ausreichend? 
Beurteilen Sie die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung (Kommunikationsüberwachung, Beobachtung an nicht allgemein zugänglichen Orten auch mittels technischem Überwachungsgerät, geheimes Durchsuchen Datenbearbeitungssystem) für ausreichend? Falls Nein, welche zusätzliche Mittel erachten Sie als wünschenswert? Oder kann auf ein Mittel ganz oder teilweise verzichtet werden? 
Tatsache ist, dass sämtliche Mittel der Informationsbeschaffung zu einem erheblichen Eingriff in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte führen. Die Frage ist denn auch nicht, ob die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung ausreichend sind, sondern ob diese und die damit verbundenen Eingriffe in die Freiheitsrechte aus Gründen des Staatsschutzes gerechtfertigt und als ausreichend begründet erscheinen. Die SVP erachtet dies als nicht gegeben, zumal gerade beim Terrorismus bereits Vorbereitungshandlungen und die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation unter Strafe stehen und damit bereits mit heutigem Recht Möglichkeiten gegeben sind, welche es erlauben, die nötigen Nachforschungen anzustellen.

Frage 6: Anordnungs- und Genehmigungsverfahren? 
Erachten Sie das Verfahren zur Anordnung von besonderen Mitteln zur Informationsbeschaffungsmassnahmen (Antrag fedpol, anschliessend doppelte Prüfung durch das Bundesvervewaltungsgericht und durch die Departementsvorstehern des EJPD und VBS bzw. durch den Bundesrat) für angemessen?
In seiner Vernehmlassungsantwort hält der Rat für Persönlichkeitsschutz fest, dass mit der Möglichkeit der Verweigerung der Akteneinsicht das Bundesverwaltungsgericht „mangels Detailkenntnisse die vorgängige und nachträgliche Begründetheit einer Zwangsmassnahme kaum überprüfen“ könne, womit die Gefahr bestehe, „dass die richterliche Überprüfung nicht effektiv ist und zu einem rechtsstaatlichen Feigenblatt“ verkomme. Daran änderten auch die periodischen Orientierungen an die GPK nichts. Die SVP kann sich dieser Argumentation anschliessen. 

Tätigkeitsverbot

Frage 7: Kriterien für ein Tätigkeitsverbot richtig? 
Erachten Sie die Anordnungsvoraussetzungen für ausreichend? Falls nein, sollen die Anordnungsvoraussetzungen verschärft oder gemildert werden? Im Falle einer Verschärfung: Welche zusätzlichen Kriterien erachten Sie für notwendig? Im Falle einer Milderung: Auf welche Kriterien kann verzichtet werden? 
Die SVP ist der Ansicht, dass die mit der Revision geschaffene Möglichkeit, besondere Informationsbeschaffungsmassnahmen bereits sehr viel früher – nämlich in einer Phase, wo „bloss Annahmen und vage Hinweise“ bestehen -anzuordnen, eine Abkehr vom Grundsatz der Bestimmtheit von Strafverfahren und von den Grundlagen unseres Rechtsstaates bedeutet. Deshalb ist davon abzusehen.

Frage 8: Andere Massnahmen notwendig? 
Gibt es weitere Massnahmen präventiv-polizeilicher Natur, die Sie zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit als notwendig erachten würden? Falls ja, welche und warum?
Nein.

 
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