Themen
Asylpolitik
Vernehmlassung

Anpassung der Asylstrukturen, den änderungen der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und…

Die SVP stimmt den vorliegenden Entwürfen nur teilweise zu. Sie begrüsst die Verlängerung des Aufenthaltes in den Empfangszentren mit dem Ziel, vermehrt bereits dort Asylentscheide zu fällen…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Anpassung der Asylstrukturen, den Änderungen der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen und weiterer Verordnungen

Die SVP stimmt den vorliegenden Entwürfen nur teilweise zu. Sie begrüsst die Verlängerung des Aufenthaltes in den Empfangszentren mit dem Ziel, vermehrt bereits dort Asylentscheide zu fällen. Dagegen lehnt sie die Gewährung von Rückkehrhilfe für Personen mit unbenutzt verstrichener Ausreisefrist ab. Auch die Fördermassnahmen für die berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen sind fragwürdig, zumal die Zahl der vorläufig Aufgenommenen zunimmt.

I. Grundsätzliche Bemerkungen

Das Ziel der Asylpolitik ist es, Personen, die aus politischen Gründen an Leib und Leben bedroht sind, zu schützen und gleichzeitig den Missbrauch des Asylrechts unattraktiv zu machen. Letzteres ist nur mit einer verschärften Asylgesetzgebung und einer entsprechenden Praxis zu erreichen. In jüngster Zeit sind dabei wesentliche Erfolge zu verzeichnen. So wird die Zahl der neuen und mehrheitlich missbräuchlichen Gesuche dieses Jahr voraussichtlich den tiefsten Stand seit 15 Jahren erreichen. Die SVP unterstützt alle Massnahmen, die dazu beitragen, die Zahl der missbräuchlichen Gesuche zu senken und alle Beteiligten dazu zu motivieren, ihren Beitrag dazu zu leisten. Daher sind die Anpassungen bei den Strukturen und Abgeltungen zu begrüssen.

Bedenklich ist hingegen, dass seit einiger Zeit die Zahl der vorläufig Aufgenommenen ansteigt. So wurden im Oktober 2005 über 70% mehr vorläufige Aufnahmen verfügt als im gleichen Monat des letzten Jahres. Das Institut der vorläufigen Aufnahme soll in den Fällen Schutz gewähren, in denen eine Person zwar die Asylgründe nicht verfolgt, aber aus anderen Gründen wie beispielsweise einer Krankheit in seinem Herkunftsland an Leib und Leben bedroht ist. Die vorläufige Aufnahme dient also zur Vermeidung von Härtefällen und sollte nur in solchen Fällen und nur vorübergehend angewandt werden. Sie darf keinesfalls zu einer neuen Zuwanderungsschiene werden, sonst wird das Ziel der Bekämpfung des Asylrechtsmissbrauchs unterlaufen.

Die SVP betrachtet daher den Anstieg der Zahl der vorläufig Aufgenommenen mit Sorge und steht einer Integration vorläufig Aufgenommener ablehnend gegenüber. Ebenso zweifelt sie an der Praktikabilität der Ausdehnung der Rückkehrhilfe auf Personen mit abgelaufener Ausreisefrist, „wenn der erkennbare Wille zur freiwilligen oder pflichtgemässen Ausreise besteht“.

II. Zu den einzelnen Entwürfen

Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen
Die SVP begrüsst die neue Berechnung der Pauschalen, da sich daraus teilweise Einsparungen für den Bund ergeben und die Kantone zur Umsetzung der bundesrätlichen Politik motiviert werden.

Dagegen erachtet die SVP die Einschränkungen bei der Rückkehrhilfe als ungenügend. Sie beantragt daher eine Wiederaufnahme der Personen, die nicht fristgemäss ausgereist sind, in Form der Ergänzung mit einer neuen lit. e:

Art. 60

e) Personen, deren vom Bund angesetzte Ausreisefrist abgelaufen ist.

Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen
Die SVP begrüsst die Massnahme ausdrücklich, da sie dazu beiträgt, dass mehr Gesuche bereits in der Empfangsstelle erledigt werden können.

Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung von ausländischen Personen
Keine Bemerkungen.

Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer
Die SVP ist skeptisch bezüglich der Massnahme, vorläufig Aufgenommene im Arbeitsmarkt den anderen ausländischen Arbeitskräften gleich zu stellen. Bei vorläufig Aufgenommenen handelt es sich um Personen, welche die Asylgründe nicht erfüllen. Sie rechtlich echten Flüchtlingen gleich zustellen kommt einer Untergrabung des Migrationsrechts gleich. Auch wenn daraus positive Effekte bei den Fürsorgeleistungen erzielt werden können, ist die Massnahme doch aus migrationsrechtlicher Sicht bedenklich und untergräbt das Ziel der Bekämpfung des Asylrechtsmissbrauchs.

 
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