Vernehmlassung

Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz

Die SVP lehnt die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz in der vorliegenden Form entschieden ab und weist ihn zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. Die SVP fordert mit…

Antwort von der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz in der vorliegenden Form entschieden ab und weist ihn zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück.

Die SVP fordert mit Nachdruck, dass der Bund endlich Verantwortung übernimmt und das Nationalstrassennetz schnell fertig stellt. Aus diesem Grund steht die SVP der Erweiterung des heutigen Nationalstrassennetzes um knapp 400 Kilometer positiv gegenüber. Jedoch weist der Entwurf im Ganzen erhebliche Mängel auf, die es dringend zu korrigieren gilt. Insbesondere lehnt die SVP das Vorgehen zur Deckung des finanziellen Mehrbedarfs klar ab. Die finanziellen Forderungen des Bundes an die Kantone sind sowohl aus rechtlicher Sicht als auch aus Sicht der neu geschaffenen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantone fragwürdig und bergen die Gefahr langwieriger Verfahren und damit Verzögerungen, welche die Funktionalität des Strassennetzes beeinträchtigen. Es kann und darf nicht sein, dass das für die Volkswirtschaft existentielle Strassennetz im Ausbau und Unterhalt aufgrund unklarer Kompetenzen, gefährdet wird. Es ist höchste Zeit, das seit fast 50 Jahren nicht vollendete Nationalstrassennetz endlich fertig zu stellen.

Mit Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist das Nationalstrassennetz per 1. Januar 2008 vollständig in die Kompetenz des Bundes übergegangen. Es versteht sich damit von selbst, dass das Nationalstrassennetz neu nur noch durch den Bund betrieben, unterhalten, ausgebaut und finanziert wird. Wenn nun der Bund den durch diese Aufgaben erwachsenen zusätzlichen jährlichen Mehraufwand im Umfang von rund 150 Millionen bei den Kantonen kompensieren will, so widersetzt er sich dem Sinn und Zweck der NFA. Aufgrund der NFA-Vorlage sollen die Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen entflochten werden.

Die Kompensationsmassnahmen zu Lasten der Kantone machen auch aus anderen Gründen keinen Sinn. Wenn der Bund sich im Vernehmlassungsbericht dafür ausspricht „strassenseitig seine Verantwortung intensiver wahrnehmen“ zu müssen, so bedeutet dies logischerweise nicht nur Verantwortung im Bereich der Kompetenzen sondern auch im Bereich der Finanzierung wahrzunehmen (Wer zahlt befiehlt und wer befiehlt zahlt).

Diesbezüglich stellt die SVP fest, dass in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr Ende 2008 nach wie vor gut 2 Milliarden Franken liegen. Diese Einnahmen aus dem Strassenverkehr haben auch für die Strasse verwendet zu werden! Solange der Bund aus dem Strassenverkehr mehr Mittel einnimmt als er für diesen wieder ausgibt ist es nicht angezeigt, den zusätzlichen Mehraufwand den Kantone oder möglichen anderen Institutionen aufzubürden. Es ist nicht Aufgabe des Strassenverkehrs den maroden Bundeshaushalt zu sanieren oder zweckfremde Anliegen des Staates zu finanzieren. Der Unterhalt, der Betrieb wie auch der Ausbau der bestehenden wie auch der neu ins Nationalstrassennetz aufgenommenen Strecken haben deshalb über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr zu geschehen. Sollten diese dafür nicht ausreichen, sind alternative Finanzierungsmöglichkeiten vorzusehen. Als Beispiel wäre hier die seit Jahren praktizierte, stossende Zweckentfremdung der Mittel des Strassenverkehrs für den Schienenverkehr zu nennen, welche unter diesem Aspekt überprüft und bei Bedarf gestoppt werden müssen.

Im Weiteren würde das vorgeschlagene Vorgehen hinsichtlich der Kompensationsmassnahmen zu unnötigen Verzögerungen oder gar zu Blockierungen des Beschlusses führen. Das Schweizer Strassennetz ist die wirtschaftliche Ader unserer Volkwirtschaft. Über 80% des Binnenwarenverkehrs werden auf der Strasse abgewickelt. Der Unterhalt und Ausbau des Strassennetzes ist somit für den Wirtschaftsstandort Schweiz lebenswichtig – er darf auf keinen Fall Verzögerungen erleiden und hat schnell und effizient an die Hand genommen zu werden.

Abschliessend sei gesagt, dass die Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz die in ihn gesteckten Erwartungen hinsichtlich Effizienz, Finanzierung sowie Zukunftsfähigkeit des Nationalstrassennetzes nicht erfüllt. Aufgrund der knappen Mittel fordert die SVP, dass auch für den Strassenverkehr eine umfassende Gesamtschau analog dem Schienenverkehr betreffend der weiteren Entwicklung der Infrastruktur sowie den entsprechenden Finanzierungsbedarf ausgearbeitet wird, damit das Nationalstrassennetz endlich fertig gestellt wird. Nur mit einer Gesamtschau wird es möglich sein, die Mittel bedürfnisgerecht einzusetzen und die nötigen Kapazitäten des Nationalstrassennetzes für die kommenden Jahrzehnte sicherzustellen.

 
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