Vernehmlassung

Ausdehnung Personen-Freizügigkeit

Die SVP lehnt die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerische Volkspartei SVP

Flankierende Massnahmen zur Ausdehnung des Personen-Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Die SVP lehnt die vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus wirtschaftlichen Überlegungen ab. Die vorgeschlagenen Massnahmen bringen neue bürokratische Auflagen, zusätzliche Kosten, eine Einschränkung von Freiheit und Flexibilität und damit negative Auswirkungen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber mit sich.

Die SVP hat sich bereits im Rahmen der Bilateralen Verträge I, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit, kritisch gegenüber den flankierenden Massnahmen geäussert und diese abgelehnt.

Abgesehen davon, dass die tatsächliche Wirksamkeit der nun zusätzlich vorgeschlagenen Massnahmen gegenüber Lohndumping ernsthaft hinterfragt werden muss, bringen diese – man denke etwa an die Einstellung von Inspektoren oder das aufwendige Meldeverfahren – gerade für Klein- und Mittelbetriebe erneut bürokratischen Aufwand, unnötige Kosten und Kontrollen mit sich. Diese Mehrbelastung der Unternehmungen wird sich gesamthaft – und damit auch auf die Arbeitnehmer – negativ auswirken. Kurz gesagt: Mit der Einführung flankierender Massnahmen wird die Schweiz weniger Güter, dafür aber viele Arbeitsplätze exportieren. Diese Schwächung des Wirtschaftsstandorts bekämpft die SVP.

Nein zu teuren Inspektoren

Nachdem gerade bürokratische Auflagen und eine zu hohe Steuer- und Abgabenlast mit zu den entscheidenden Gründen gehören, die dazu geeignet sind, z.B. Schwarzarbeit zu verursachen, scheint es verfehlt, derartige Probleme seinerseits wiederum durch weitere kostenintensive, bürokratische Auflagen – die notabene unvermeidbar zu einem weiteren Anstieg der Steuern auf der staatlichen und der Kosten auf der betrieblichen Seite führen werden – bekämpfen zu wollen. Die Einstellung von 150 Inspektoren bringt Kosten in der Höhe von 20 Mio. Franken mit sich, welche der Steuerzahler zu tragen hat. Dass sich dieser Betrag in kurzer Zeit erhöhen wird, ist absehbar. Hinzugerechnet werden müssen überdies die Kosten, welche sich für die Betriebe aufgrund der bürokratischen Belastung durch die Inspektoren ergeben. Diese Kosten werden ebenfalls eine beträchtliche Höhe erreichen.

Die SVP ist der Ansicht, dass solche Probleme wesentlich besser durch die Wahrnehmung der Selbstverantwortung im Kreise der Sozialpartner als durch Behörden und staatliche Intervention gelöst werden können. Die „Baustellenkontrolle des Kantons Zürich“ ist ein gutes Beispiel für gelebte Eigenverantwortung. Die dort erzielten Resultate sind wesentlich besser als 30 neue Inspektoren im Kanton bei Kosten von 4-5 Millionen Franken erreichen könnten.

Überdies ist die SVP dagegen, dass Verwaltungszweige quasi „auf Vorrat“ ausgebaut werden. Derartige Einrichtungen sind nur dann zu schaffen, wenn a) ein klarer Bedarf be-gründet werden kann und b) auf privatem Wege sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Nein zur weiteren Verbürokratisierung des Arbeitsrechts

Mit der Einführung eines neuen Art. 330bis OR, d.h. der Auflage einer zwingenden schriftli-chen Information des Arbeitnehmers über wesentliche Vertragsbestandteile, wird die Flexibi-lität des schweizerischen Arbeitsrechts weiter eingeschränkt. Die in Art. 320 Abs. 1 OR festgeschriebene Formfreiheit für Arbeitsverträge würde unterlaufen. Der neue Art. 330bis OR führt faktisch zu einem Formerfordernis für den Arbeitsvertrag, wenngleich sich dieses nicht auf den Vertrag selber, sondern auf eine (zusätzlich erforderliche) einseitige Erklärung des Arbeitgebers bezieht. Es ist überdies nicht ersichtlich, warum sich diese Regelung nur auf „entsandte Arbeitnehmer“ (Bericht) beziehen soll – sie wird generell gelten.

Nachdem gemäss beleuchtendem Bericht auch die Diskussion in der Arbeitsgruppe gezeigt hat, „dass niemand wünscht, dass die schriftliche Form die Bedingung für die Gültigkeit eines Arbeitsvertrags sein soll“, ist es umso unverständlicher, derartige neue, bürokratische Auflagen zu formulieren: Die Schaffung eines neuen Art. 330bis OR ist entschieden abzulehnen.

Nein zur weiteren Aushöhlung der Vertragsfreiheit

Die weitere Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeits-verträgen erachtet die SVP als nicht hilfreich und übertrieben. Diese Regelungen sind nichts anderes als massive Einschränkungen der Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht. Ebenso erachtet es die SVP als inakzeptabel, dass heute eine Minderheit unter den Arbeitgebern der Mehrheit ihre Bedingungen aufdiktieren kann. Dies ist nicht nur undemokratisch, sondern kann sich insbesondere für die KMU verheerend auswirken; diesen fehlt nämlich oft die Möglichkeit, allfällige aus Allgemeinverbindlicherklärungen von Gesamtarbeitsverträgen resultierende Mehrkosten aufzufangen.

Ebenso ist die Kompetenzdelegation in Art. 6 Entsendegesetz an den Bundesrat bezügl. Mel-dung entsandter Arbeitnehmer abzulehnen. Wenn der Bericht von „mehr Flexibilität“ für Re-gierung und Verwaltung spricht, heisst dies für die Unternehmungen erfahrungsgemäss immer: mehr Einschränkungen, mehr Gesetze und weniger Flexibilität. Dies lehnen wir ab: Die Unternehmungen müssen mehr Flexibilität haben, nicht der Bundesrat!

Neben verschiedenen sich stellenden Problemen bringt die Einführung der Personenfrei-zügigkeit eine höhere Flexibilität des Arbeitsmarktes mit sich. Deshalb muss seitens der Schweiz alles daran gesetzt werden, diesen Vorteil nicht durch die vorliegenden, weiteren Behinderungen wiederum gänzlich zunichte zu machen, indem der Wettbewerb völlig ausgeschaltet wird.

Im Übrigen geht es nach Ansicht der SVP nicht an, dass Gewerkschaften und linke Parteien über den Weg des Freizügigkeitsabkommens ihre Machtpolitik betreiben.

Aus all diesen Gründen lehnt die SVP die vorgeschlagenen sechs Vollzugsinstrumente bzw. die Ergänzung der bestehenden Vollzugsmechanismen entschieden ab.

 
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