Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand

Die SVP begrüsst, dass der Bundesrat die Bedeutung der Besteuerung nach dem Aufwand als wichtiges steuerpolitisches Instrument sowohl der Kantone wie auch der Schweiz als Ganzes anerkennt…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP begrüsst, dass der Bundesrat die Bedeutung der Besteuerung nach dem Aufwand als wichtiges steuerpolitisches Instrument sowohl der Kantone wie auch der Schweiz als Ganzes anerkennt. Allerdings ist zu bezweifeln, dass die im vorliegenden Entwurf enthaltenen Änderungen tatsächlich eine Stärkung dieses Instrumentes bewirken. Faktisch wird die steuerliche Unabhängigkeit der Kantone geschwächt und eine massive Erhöhung der Steuereinnahmen für den Staat angestrebt. Beides waren auch Zielsetzungen der Steuerinitiative der SP, welche am 28. November 2010 vom Volk wuchtig abgelehnt wurde. Die SVP lehnt diese Vorlage daher entschieden ab.

Erklärtes Ziel des Bundesrates ist es, die Besteuerung nach dem Aufwand als steuerpolitisches Instrument in der Schweiz zu stärken, indem die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht werden soll. Wie bei ihrer Steuerinitiative die SP bemüht hier der Bundesrat die Begriffe der Gerechtigkeit und der Harmonisierung für Massnahmen, welche letztlich primär der Erhöhung der Steuern dienen:

  • Der Bund setzt für die Bemessungsgrundlage der direkten Bundessteuer Mindestbeträge fest, welche bei 80 Prozent der Aufwandbesteuerten eine Steuererhöhung zur Folge haben.
  • Auch den Kantonen werden Mindestbemessungen vorgeschrieben, welche deutlich höher liegen als die bisherigen Regelungen und damit ebenfalls zu Steuererhöhungen auf kantonaler Ebene führen.
  • Neu müssen als Bemessungsgrundlage – sowohl auf Stufe Bund wie auch bei den Kantonen – die Lebenshaltungskosten im Inland wie auch im Ausland herbeigezogen werden.

Gemäss Bericht des Bundesrates würden sich allein die Steuereinnahmen beim Bund von 131.6 Mio. auf 255.7 Mio. Franken nahezu verdoppeln, wenn alle betroffenen Steuerpflichtigen trotz der Steuererhöhung in der Schweiz blieben. Die Auswirkungen in den Kantonen lassen sich nicht abschätzen. Da auch im Urteil des erläuternden Berichtes die Steuererhöhungen teilweise substanziell wären und durch die Progression noch verstärkt würden, muss mit einer Abwanderung von Steuerzahlern gerechnet werden.

Als besonderer Vorteil der Aufwandbesteuerung wird erwähnt, dass ein vereinfachtes Veranlagungsverfahren stattfindet, weil darauf verzichtet wird, die weltweiten Einkommens- und Vermögensverhältnisse der betreffenden Person abzuklären. Daher erscheint es völlig unverständlich, dass gemäss vorliegendem Entwurf nun aber künftig die weltweiten Lebenshaltungskosten erfasst werden müssten. Damit würde eben jener zentrale Vorteil dieser Art der Besteuerung zunichte gemacht und der administrative Aufwand der Steuerbehörden erheblich gesteigert.

Dass den verschiedenen parlamentarischen Vorstössen zur Abschaffung oder Verschärfung der Aufwandbesteuerung stets keine Folge gegeben, oder sie abgelehnt wurden, zeigt, dass hier kein Handlungsbedarf auf Stufe Bund besteht. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in den Kantonen selbst entscheiden, was sie in steuerlicher Hinsicht als notwendig, sinnvoll und gerecht erachten.

Zusammenfassend ist fest zu halten, dass ein Umbau der Aufwandbesteuerung, welcher selbst im Urteil des erläuternden Berichtes des EFD zu einer Abwanderung von Steuerzahlern führt, weil diesen massiven Steuererhöhungen drohen, in keiner Weise als Stärkung dieses Instruments und der Standortattraktivität der Schweiz gesehen werden kann. Ebenso negativ zu beurteilen sind die Einschränkungen der kantonalen Steuerautonomie. Gesamthaft betrachtet und im Lichte des deutlichen Volksverdiktes zur Steuerinitiative ist diese Vorlage als völlig verfehlt und unnötig zu betrachten. Es soll den Kantonen überlassen bleiben, ob sie eine Aufwandbesteuerung anbieten wollen und wie sie diese ausgestalten. Darum lehnt die SVP die Vorlage ab.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden