Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen…

Die SVP lehnt das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) ab und weist es zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. Die Vorlage…

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG)

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) ab und weist es zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück.

Die Vorlage ist nicht zielführend. Die SVP bedauert es, dass einmal mehr im Bildungsbereich die Chance vertan wird, effiziente und klare Strukturen für die Steuerung der Schweizer Hochschullandschaft einzuführen. Stattdessen wird der Status quo in der Bildungslandschaft weiter zementiert.

Ebenso wehren wir uns gegen die mit der Vorlage verbundenen Mehrkosten. Es kann und darf nicht sein, dass in der Bildungspolitik die falsche Formel „mehr Geld gleich bessere Bildung“ weitergeführt wird. Ein solches Vorgehen ist entschieden zu verurteilen – umso mehr, als mit der kürzlich verabschiedeten BFI-Botschaft massiv mehr Mittel zur Verfügung stehen (24% für 4 Jahre). Die Erhöhung der Mittel der BFI-Botschaft wurde unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung im Bereich Lehre und Forschung gesprochen. Unter diesem Aspekt noch zusätzliche Mittel zu fordern, grenzt schon fast an Frechheit. Die SVP begrüsst zwar die mit der Vorlage verbundenen besseren Vergleichsmöglichkeiten unter den Hochschulinstitutionen. Die Umstellung auf das neue Berechnungsmodell hat jedoch ohne zusätzliche Kosten zu erfolgen. Dies gilt insbesondere auch für den administrativen Bereich der neu zu schaffenden Organe.

Auch der von der SVP seit Jahren erhobenen Forderung, dass sich die Hochschulinstitutionen um mehr Drittmittel, insbesondere aus der Wirtschaft, bemühen müssen, kommt die Vorlage aus unverständlichen Gründen kaum nach. Gerade ein höherer Mitteleinsatz aus der Wirtschaft würde gewährleisten, dass sich die Hochschulen auf die wachstumsorientierten Bereiche fokussieren und nicht im Elfenbeinturm forschen.

Schliesslich fordert die SVP eine monistische Finanzierung der Studien im Hochschulbereich über die Entrichtung von Standardpauschalen pro Student und Studienrichtung.

I. Straffung der Steuerungsorgane
Das in der Vorlage vorgeschlagene System der Steuerungsorgane ist immer noch viel zu komplex und undurchsichtig. Die SVP fordert deshalb, dass die Steuerungsorgane weiter gestrafft werden, dies insbesondere auch im Hinblick auf die stellenweise unklaren Kompetenzen bei der Aufgabenteilung (Art. 33-37), welche eine klare Prioritätensetzung verhindern.

Speziell bei den beiden vorgeschlagenen Organen Hochschulkonferenz und Hochschulrat führen die mangelhaften Abgrenzungen und unklaren Aufgabenbereiche zu Doppelspurigkeiten, rechtlichen Unsicherheiten und damit auch möglichen Kompetenzstreitigkeiten. Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen, fordern wir, für diese Aufgaben nur ein Steuerungsorgan vorzusehen.

Im Weiteren ist es im Sinne der Entschlackung und einer Vereinfachung der Strukturen unabdingbar, dass der Wissenschafts- und Innovationsrat (SWIR) ebenfalls ausgegliedert wird. Die vom SWIR wahrgenommene Funktion steht im vorgeschlagenen System quer in der Landschaft. Sein Aufgaben- und Kompetenzbereich ist deshalb grundsätzlich neu zu überdenken. Auch die Abschaffung dieses Organs muss geprüft werden.

II. Keine gesellschaftspolitischen Forderungen für die Akkreditierung
Bei den Voraussetzungen für die institutionelle Akkreditierung (Art. 26) ist darauf zu achten, dass nur Voraussetzungen aufgenommen werden, welche zur Prüfung der Qualität und zur Aufgabenerfüllung auch wirklich notwendig sind. Gesellschaftspolitische Forderungen wie die „tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau“ oder eine „ökologisch nachhaltige Entwicklung“ führen zu rechtlichen Unklarheiten und sagen über eine effiziente und kompetitive Forschung überhaupt nichts aus. Sie sind deshalb aus der Vorlage zu streichen.

III. Finanzierung
Ein wesentlicher Punkt der Vorlage betrifft die Finanzierung. Die SVP begrüsst das Vorsehen von Standardisierungsfaktoren, welche einen Vergleich zwischen den einzelnen Hochschulen und den anderen Institutionen des Bildungsbereichs ermöglichen. Klar abzulehnen ist hingegen die Art und Weise, wie die Berechnung vorgenommen wird. Es kann und darf nicht sein, dass aufgrund der Jahrzehnte alten Fehlvorstellung „mehr Geld führt zu besserer Bildung“ stetig weitere, zusätzliche Gelder fliessen sollen. Das starre Festhalten am klassischen Gieskannenprinzip führt einerseits zu massiven Mehrkosten für die Steuerzahler und verhindert andererseits auch die dringend notwendige Strukturbereinigung im Bildungsbereich gemäss den Kriterien der Qualität. Dies wurde von der SVP auch schon in der BFI-Botschaft bemängelt. Dass nun die bestehenden Ineffizienzen gar noch ausgebaut werden sollen, ist absurd und gerade in Zeiten knapper Mittel verantwortungslos. Dasselbe traurige Bild bietet sich im administrativen Bereich der vorgesehenen Organe. Auch hier wird versäumt, alte Zöpfe abzuschneiden und dringend notwendige Reformen anzupacken. Aus diesem Grund lehnen wir die vorgesehene Einführung eigener Sekretariate für den Schweizerischen Wissenschafts- und Innovationsrat (Art. 19 Ziff. 5) sowie für den Schweizerischen Akkreditierungsrat (Variante Art. 21 Ziff. 8) klar ab.

Im Bereich der Drittmittel ist unverständlicherweise der Anteil privater Quellen nur am Rande erwähnt. Dies obwohl sich die Qualität der Forschung primär an den generierten Drittmitteln aus der Privatwirtschaft misst. Die SVP fordert seit Jahren, dass der grösste Teil der Drittmittel aus der Wirtschaft kommen muss. Staatliche, mit Steuergeldern finanzierte Forschungsprogramme wie diejenigen des Nationalfonds, der EU-Forschungsprogramme und der KTI sowie deren verfilzte Strukturen können nicht als Drittmittel angesehen werden. Ausgehend von diesem Grundsatz ist Art. 48 Ziff. 3b grundlegend zu überarbeiten mit einer klaren Fokussierung auf die privaten Geldgeber.

IV. Fazit
In der Vorlage finden sich zwar gute und notwendige Ansätze. Die Vorschläge für die Erfüllung der Aufgabe sind jedoch vollkommen ungenügend. Aus diesen Gründen lehnt die SVP die Vorlage ab und weist sie zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück.

Bei einer neuen Vorlage ist insbesondere darauf zu achten, dass beim Einsatz der Mittel mehr Effizienz und Wettbewerb herrscht und die Strukturen gemäss den Kriterien der Qualität konzentriert und vereinfacht werden. Im Weiteren stellen wir fest, dass trotz massiver Erhöhung der Gelder bei der kürzlich verabschiedeten BFI-Botschaft, noch weitere zusätzliche Mittel bewilligt werden sollen. Die SVP wehrt sich entschieden gegen die Weiterführung solcher realitätsfremden Anliegen und weist das finanzpolitisch unhaltbare Vorgehen entschieden zurück.

Statt dem falschen Grundsatz „mehr Geld gleich bessere Bildung“ zu folgen, sollte viel mehr der Grundsatz „Transparenz, Qualität und Effizienz statt noch mehr Giesskanne“ beachtet werden.

 
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