Vernehmlassung

Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen

Die SVP begrüsst und unterstützt Bestrebungen, welche zu einem verbesserten Schutz des finanziellen Eigentums, das heisst der Bankeinlagen führen soll…

Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP begrüsst und unterstützt Bestrebungen, welche zu einem verbesserten Schutz des finanziellen Eigentums, das heisst der Bankeinlagen führen soll. Insbesondere für die breite Bevölkerung, welche über kleine Vermögen verfügt, ist eine Sicherung der Ersparnisse von grosser Bedeutung. Vertrauen in die Banken als Hüter und Verwalter des erarbeiteten Wohlstandes ist unabdingbar für die Stabilität der Schweiz und gehört zu den typischen Eigenschaften unseres Landes und unseres Finanzsektors. Dies gilt es sorgfältig zu wahren. Der vorliegende Entwurf geht allerdings in mehrfacher Hinsicht in die falsche Richtung. Einerseits führt er zu einem übermässigen Mittelabzug aus dem allgemeinen Wirtschaftskreislauf und verursacht hohe Verwaltungs- und Versicherungskosten, welche für kleinere Institute zur Existenz gefährdenden Bürde werden können. Andererseits wird eine Scheinsicherheit vorgetäuscht, die auf Anlegerseite wie auf Bankenseite falsche Anreize setzt. Deshalb lehnt die SVP den vorliegenden Entwurf ab und fordert stattdessen eine klare dauerrechtliche Verankerung des gegenwärtigen, unter Dringlichkeitsrecht eingeführten Systems des Einlegerschutzes. Gleichzeitig soll der Bundesrat sich unverzüglich mit der Erarbeitung von Lösungen zur wesentlich umfassenderen Problematik der finanzwirtschaftlichen Systemrisiken befassen, womit er auch einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherheit der Bankeinlagen der Bürgerinnen und Bürger leisten würde.

Zunächst muss rückblickend festgehalten werden, dass sich der Schweizer Finanzsektor in der jüngsten Krise generell und auch im internationalen Vergleich gut gehalten und die grosse Mehrheit der Schweizer Banken ihr hohes Niveau, ihre stabilen Strukturen und ihre Überlebensfähigkeit unter Beweis gestellt haben. Mit Ausnahme der staatlichen Intervention bei der UBS waren keine weiteren Eingriffe nötig und die Banken waren in der Lage, auch herbe Verluste zu verkraften. Das Vertrauen der Anleger in Schweizer Finanzinstitute ist nicht generell gesunken, aber es gibt mitunter Verlagerungen der Gelder zwischen den einzelnen Banken. Dies ist ein erwünschter Effekt eines funktionierenden Wettbewerbs und stärkt jene Finanzunternehmen, welche eine tendenziell vorsichtige und ausgewogene Strategie verfolgen und dies nun unter Beweis stellen konnten. Es ist ein natürlicher Mechanismus, der weniger riskanten Geschäftsstrategien wieder mehr Auftrieb geben kann.

Daraus lässt sich schliessen, das die bestehenden Massnahmen und Regelungen – insbesondere beispielsweise das Konkursprivileg für Einlagen bis 100’000 Franken -, nicht per se ungenügend sind.

Der zweistufige Entwurf des Bundesrates enthält einige massive Eingriffe und Änderungen für die Finanzwirtschaft und lässt sich im Wesentlichen wie folgt umschreiben:

1. Es soll ein Einlagensicherungsfonds (ESF) gegründet werden, für welchen die Banken Beträge in der Höhe von 3% der nach Art. 37a BankG privilegierten Einlagen einzahlen, bzw. durch Wertschriftenverpfändung bereitstellen müssen.

2. Für den Fall, dass die Mittel des ESF erschöpft sind, erhält der Staat neu ein gesetzlich verankertes Mandat als Vorschuss- oder Garantiegeber.

Mit dem ersten Teil des Entwurfes werden dem Wirtschaftskreislauf Gelder in international unvergleichlicher Höhe dauerhaft entzogen, welche auch noch aktiv verwaltet werden müssen, wobei sich der Staat als genehmigende Instanz für die Anlagepolitik einmischen möchte. Es entstehen Verwaltungskosten, welche die Banken an die Einleger überwälzen werden. Das Argument, damit würden bisherige, vom Steuerzahler getragene Sicherungskosten verursachergerecht auf die Einleger der Banken übertragen, überzeugt in keiner Weise. Da praktisch jeder Steuerzahler Bankkunde ist, entsprechen diese neu entstehenden Verwaltungskosten einer Art Vermögenssteuer, der man sich nur entziehen könnte, wenn man keine Einlagen mehr bei den Banken hält.

Mit der zweiten Stufe will sich der Staat praktisch in die Rolle eines Rückversicherers der Banken setzen. Er will diese bisher implizite, jedoch äusserst heikle und unerwünschte Funktion nun explizit machen und gesetzlich festhalten. Konsequenterweise fordert der Staat nun eine Abgeltung dieser Versicherungsfunktion, was ebenfalls klar einer Steuererhöhung vergleichbar ist.

Nach dieser generellen Einschätzung nimmt die SVP zu den im Begleitschreiben zur Vernehmlassung formulierten Fragen wie folgt Stellung:

1. Erachten Sie die Höhe des Einlagensicherungsfonds als angemessen?

Aus Sicht der SVP sind 3% ein sehr hoher Wert, welcher unangemessen viel Geld bindet (10 Mia. Franken entsprechen rund 2% des BIP), bzw. dem Wirtschaftskreislauf entzieht. Damit werden die Schweizer Finanzinstitute in ihrer Wettbewerbsfähigkeit geschwächt und die Kreditschöpfung sowie das Wirtschaftswachstum gehemmt.

2. Sind sie mit der vorgesehenen Art der Äufnung des Fonds (2/3 durch Beiträge, 1/3 durch verpfändete Vermögenswerte) einverstanden?

Analog zu Frage 1 ist hier festzuhalten, dass die SVP einer gesetzlich erzwungenen Blockierung von Geldern in derart hohem Ausmass ablehnend gegenübersteht. Insbesondere die ex-ante (d.h. im Voraus) einzuzahlenden Beiträge sind problematisch.

3. Bevorzugen Sie die Variante des Bundesvorschusses oder diejenige der Bundesgarantie?

Die SVP lehnt die zweite Stufe, in der Form, wie sie Vorlage fordert, grundsätzlich ab. In keinem Fall soll der Staat Garantien zur Schadensdeckung übernehmen und daraus das Anrecht zur Einforderung einer Prämie ableiten. Rückzahlbare und verzinsliche Vorschüsse können wie bisher möglich sein, sind aber keine Pflicht und bedürfen keiner gesetzlichen Regelung.

4. Sollen Bundesvorschuss oder Bundesgarantie begrenzt werden?

Aus der ablehnenden Grundhaltung der SVP zu gesetzlich vorgeschriebenen Bundesvorschüssen oder -Garantien abgeleitet, erübrigt sich eine weitere Stellungnahme zu dieser Frage.

5. Erachten Sie es als richtig, dass der Bund für den Bundesvorschuss oder die Bundesgarantie abgegolten wird?

Aus der ablehnenden Grundhaltung der SVP zu gesetzlich vorgeschriebenen Bundesvorschüssen oder -Garantien abgeleitet, erübrigt sich auch hier eine weitere Stellungnahme zu dieser Frage.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich das bisherige System zu bewähren scheint, und dass kein Anlass zu Aktionismus und Einführung einer Überversicherung, welche nur vermeintlich eine fast hundertprozentige Sicherheit gewähren würde. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind nicht nur teuer sondern können auch Fehlanreize schaffen, indem z.B. alle Banken von der angeblichen Versicherung profitieren bzw. die Geschäfts- und Risikopolitik der einzelnen Institute viel zu wenig berücksichtigt wird. Schwache Banken mit riskanten oder schlecht kontrollierten Geschäftsstrategien können mit hohen Zinsen locken und gleichzeitig mit der Sicherheit durch den ESF und den Staat werben. Der Aufbau eines qualitativ hochstehenden Risk-Controllings wird durch solche Pseudo-Versicherungen gehemmt sowie Verantwortung auf einen öffentlich-rechtlichen Fonds und den Staat abgeschoben.

Der vorliegende Entwurf macht den Anschein, als wolle der Bundesrat mit dem Einlegerschutz auch gleichzeitig noch einen Systemschutz für den Bankenplatz Schweiz aufbauen. Dazu hat er jedoch auf Antrag der SVP hin (Motion 08.3649) eine Expertengruppe eingesetzt, welche die Risiken und Folgen im Falle des Konkurses von Schweizer Grossunternehmen untersuchen und bis Herbst 2010 eine Bericht darüber erstellen soll. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sind unbedingt abzuwarten. Systemsichernde Massnahmen unterscheiden sich vom hier behandelten Einlegerschutz grundlegend und sollten nicht eng mit diesem verknüpft, sondern durch anderweitige Entwürfe (basierend auf den Erkenntnissen der oben erwähnten Expertengruppe) gelöst werden. Die SVP lehnt daher den vom Bundesrat hier vorgelegten Entwurf für ein Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen ab. Stattdessen fordert die SVP den Bundesrat auf, die bestehenden und bewährten Regelungen des Einlegerschutzes, welche Ende 2008 teilweise durch dringliche Beschlüsse eingeführt wurden, nun unverändert im ordentlichen Recht zu verankern.

 

 

 
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