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Gesundheit
Vernehmlassung

Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG)

Die SVP Schweiz lehnt dieses bevormundende und einseitig ideologisch geprägte Gesetz ab.

Die SVP Schweiz lehnt dieses bevormundende und einseitig ideologisch geprägte Gesetz ab. Der Trend der Zurückdrängung der Eigenverantwortung, der Subsidiarität, des Föderalismus, des Marktes, der Selbstregulierung und des Handelns nach Treu und Glauben kann nicht einfach weiter hingenommen werden. Das Bundesamt für Gesundheit und seine Präventionsfunktionäre wollen offenbar immer mehr Einfluss auf das alltägliche Leben der Bürger ausüben und schränken zusehends die Wirtschaftsfreiheit ein. Die versteckte Agenda ist klar: Weil man ein generelles Verbot von Tabak niemals vor dem Volk durchbringen könnte, soll mit einer nie dagewesenen Gängelung durch Teilverbote, Auflagen und Regulierungen der Konsum verringert werden. Tabak ist aber ein legales und gesellschaftlich anerkanntes Genussmittel. Unter dem Vorwand des Jugendschutzes und der Prävention, welche beide schon zur Genüge betrieben werden, resultiert der Ausbau des Staatsapparats durch weitere Kontroll- und Überwachungstätigkeiten. Die Frage ist, welche von den Gesundheitsaposteln als ungesund deklarierte Güter kommen als nächstes dran? Alkohol, Fett, Zucker, Salz oder Fleisch?

Dieser Gesetzesentwurf ist einseitig ideologisch motiviert. Die Ideologie der Bevormundung durch den Staat zeigt hier ihr wahres Gesicht. Ein an sich legales und gesellschaftlich anerkanntes Produkt soll durch weit gehende Verbote, Auflagen und Regulierungen zurückgedrängt werden. Die Gesundheitsfunktionäre des BAG nehmen sich das Recht heraus, den Bürger durch solche  Gesetze zu einem angeblich guten und gesunden Leben erziehen zu wollen. Weil man ein generelles Verbot von Tabak politisch niemals durchbringen könnte, da Tabak ein gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel ist, welches eigenverantwortlich von mündigen Bürgern konsumiert werden kann und darf, will man mit solchen Gesetzen doch eine Reduktion des Konsums herbeiführen (Art. 1 Abs. 2). Dies ist keine ehrliche Vorgehensweise, denn der Jugendschutz ist heute in diesem Bereich gewährleistet, alles darüber hinaus ist Bevormundung und Gängelung mündiger Individuen. Der Tabakkonsum ist seit Jahren rückläufig, d.h. weitere Eingriffe und Verbote sind unverhältnismässig und unnötig. Diese Zielsetzung weist die SVP somit entschieden zurück.

Des Weiteren lehnt die SVP insbesondere jegliche Testkäufe (Art. 19), neue Abgabeverbote, weitergehende Einschränkungen der Werbung, der Verkaufsförderung und des Sponsorings (3. Kapitel), weitere Vorschriften im Bereich Warnhinweise (Art. 7 und 16) und weitere Regulierungen der Zusatzstoffe und Aromen (Art. 6) ab. Die Wirtschaftsfreiheit wird durch solche Verbote und Vorschriften massiv in Frage gestellt. Leider ist es inzwischen ein Trend, unter dem Deckmantel der Gesundheitspolitik die Handels- und Gewerbefreiheit einzuschränken und gleichzeitig die individuelle Freiheit der Bürger und Konsumenten zu beschneiden. Interessant ist hierbei der im Gesetz implizierte Generalverdacht (Art. 5), der eine gesamte Branche haltlos in Misskredit bringt. Auch die Zwangsangabe der verwendeten Werbemittel (Art. 21) an das Bundesamt stellt einen noch nie dagewesenen Eingriff in die unternehmerische Tätigkeit dar. Solche Massnahmen verstossen eindeutig  gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip und sind somit abzulehnen. Es fragt sich, wo der Nutzen dieser Regulierungs- und Verbotswut ist?

Ausserdem schaffen die vielen schwammigen Formulierungen (beispielsweise „eine funktionale Einheit mit dem konsumierten Tabakprodukt“ aus Art. 2) und etliche  Kann-Formulierungen Rechtsunsicherheit. So sollte beispielsweise eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Tabakprodukten (Zigarren, Zigaretten und anderen Tabakprodukten) vorgenommen werden, um den entsprechenden sehr unterschiedlichen Unterbranchen, Konsumgewohnheiten und Märkten gerecht zu werden. Darüber hinaus ist es nicht ersichtlich und nicht schlüssig, weshalb in einem Tabakproduktegesetz auch Produkte ohne Tabak (Art. 3 Abs. 2 und 3), wie etwa E-Zigaretten geregelt werden sollen. E-Zigaretten und Snus (Art. 9) sollten aus diesem Gesetz entfernt, aber definitiv legalisiert werden. Ein freiheitlich orientiertes Gesetz sollte klare und differenzierte Vorgaben machen, welche dem Staat Grenzen setzen. So dürften die im Gesetz formulierten Vorgaben nicht durch Verordnungen oder auch durch die Kantone überschritten werden, sondern sollten – wenn überhaupt – als Maximal-, nicht als Minimalregulierung ausformuliert sein.

Auf Grund unserer Berufsbildungsstruktur sollte das Verbot des Verkaufs durch Minderjährige (Art. 18) aus dem Gesetz gestrichen werden, so dass Lehrlingsbetriebe nicht abgestraft werden. Weitergehende Forderungen, wie beispielsweise ein industrieunabhängiges Track-and-Trace-System werden von der SVP ebenso entschieden abgelehnt wie neue Gebühren und Abgaben.

Diese Bevormundung schadet der Schweiz. Sie beflügelt die Bürokratie und bringt gleichzeitig keinen Nutzen. Die Schweizer Bevölkerung hat weitergehende Beschränkungen des Rauchens auf nationaler Ebene klar abgelehnt. Tabak ist ein legales und auch kulturhistorisch anerkanntes Produkt, ein Genussmittel, welches in Eigenverantwortung konsumiert werden kann. Es bestehen keine offensichtlichen Mängel. Der bisherige Jugendschutz und die Präventionstätigkeit zeigen ihre Wirkung. Stattdessen wird mit einem Generalverdacht ein gesamter Wirtschaftszweig in Misskredit gebracht und das Bundesamt für Gesundheit will einmal mehr die Erziehung der Bürger übernehmen. Die heute schon strengen Regulierungen (z.B. Werbeverbote und Warnhinweise) genügen.

 
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