Themen
Aussenpolitik
Vernehmlassung

Einführung des biometrischen Passes

Die SVP anerkennt die neusten internationalen Entwicklungen im Bereich der Ausweispapiere und befürwortet deshalb im Grundsatz die mittels befristetem Pilotprojekt geplante Einführung des…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP anerkennt die neusten internationalen Entwicklungen im Bereich der Ausweispapiere und befürwortet deshalb im Grundsatz die mittels befristetem Pilotprojekt geplante Einführung des biometrischen Passes. Allerdings vermisst die SVP bei der Vorlage wichtige Datenschutzanliegen. Diese sind vor einer definitiven Einführung des biometrischen Passes zu erfüllen.

Aufgrund der internationalen Entwicklung im Ausweisbereich und im Interesse eines Verbleibs im Visa Waiver Programm erscheint es als unerlässlich, die Schweizerische Ausweisgesetzgebung anzupassen. Dabei ist der Datensicherheit höchste Bedeutung zuzumessen. So muss sichergestellt werden, dass die zwecks Erstellung des Ausweises erhobenen persönlichen Daten ausreichend geschützt sind und keine Rückschlüsse, etwa über Krankheiten, erlauben. Dies zumal – wie im erläuternden Bericht ausgeführt – die entsprechende Technik bezüglich Genauigkeit und Zuverlässigkeit noch zu wünschen übrig lässt.

Unter diesem Gesichtspunkt ist auch der Umstand, wonach der Bund die Haftung für Schäden aus dem Gebrauch nicht richtig funktionierender biometrischer Ausweise ausschliesst, wenig zufriedenstellend. Dies umso mehr, als der Inhaber eines biometrischen Passes gemäss Art. 9 a AwG bzw. 27 b VAwG verpflichtet wird, diesen innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Erhalt bei einer Biometriekontrollstelle auf seine Funktionstüchtigkeit hin überprüfen zu lassen. Damit müssten Passinhaber selbst für hinfällig gewordene Ferienreisen einstehen, die aufgrund von technisch mangelhaften Daten entstehen. Dies, obwohl sie keinerlei Einfluss auf die technische Qualität ihres Passes nehmen können.

In Bezug auf die Zugriffsberechtigung auf die Daten im Ausland verlangt die SVP, dass diese klar umschrieben und ebenso festgehalten wird, wie allfälligen Missbräuchen vorgebeugt werden soll.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden