Vernehmlassung

Ergänzungsregel zur Schuldenbremse

Die SVP begrüsst die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse als einen bescheidenen Schritt in die richtige Richtung. Für eine zukunftsgerichtete Finanzpolitik reicht dieser Schritt aber nicht aus. Um…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP begrüsst die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse als einen bescheidenen Schritt in die richtige Richtung. Für eine zukunftsgerichtete Finanzpolitik reicht dieser Schritt aber nicht aus. Um ein weiteres Anwachsen der Bundesschuld, insbesondere durch die staatlichen Sozialversicherungen (AHV, IV, ALV, EO) zu verhindern, fordert die SVP, dass auch die Sozialwerke neu unter die Schuldenbremse gestellt werden. Dasselbe soll mit den Darlehen an den FinöV-Fond geschehen. Auch diese haben der Schuldenbremse zu unterstehen.

Aufgrund der Schuldenwirtschaft, welche seit 1990 zu einem massiven Anstieg der Bundesschuld von 38,5 Milliarden Franken auf heute über 120 Milliarden Franken führte, wurde vom Volk 2001 die Schuldenbremse angenommen. Dieses finanzpolitische Instrument konnte den andauernden Trend explodierender Staats- und Fiskalquoten etwas eindämmen. Trotz Schuldenbremse verbleiben aber weitere Gefahren für eine gesunde und nachhaltige Finanzpolitik. Mit der Ergänzungsregel sollen deshalb auch die ausserordentlichen Ausgaben der Schuldenbremse unterstellt werden. Damit verhindert man, dass über den Umweg der ausserordentlichen Ausgaben doch noch zusätzliche Bundesschulden angehäuft werden. Dieses Instrument reicht jedoch bei weitem nicht aus, den Bundeshaushalt auf finanziell sichere Füsse zu stellen. Denn das grösste Ausgabenwachstum der letzten Jahrzehnte entfiel auf die Sozialwerke und die Gesundheit. Diese Bereiche, welche 2005 bereits mehr als 50 Prozent der öffentlichen Ausgaben ausmachten, bleiben auch mit der vorgeschlagenen Ergänzungsregel weiterhin unberücksichtigt. Ohne Gegenmassnahmen werden diese Ausgaben bis ins Jahr 2025 mehr als rund zwei Drittel des gesamten Budgets beanspruchen! Aufgrund der demographischen Entwicklung der Gesellschaft werden die Finanzierung und Sicherung der staatlichen Sozialwerke deshalb zur grössten finanzpolitischen Herausforderung der kommenden Jahrzehnte werden. Im Sinne einer gesunden und nachhaltigen Finanzpolitik und damit unsere Sozialwerke auch in Zukunft gesichert bleiben, ist es unabdingbar, dass die Idee der Schuldenbremse auch auf diese Bereiche ausgedehnt wird.

Ausserdem sind die durch den Bund gewährten Darlehen, bei welchen die Wahrscheinlichkeit, dass sie je zurückbezahlt werden, äusserst gering ist, ebenfalls der Schuldenbremse zu unterstellen. Dies ist im Fall der FinöV-Darlehen gegeben.

Im Weiteren ist die in Art. 17b Abs. 1 genannte Frist für den Ausgleich des Fehlbetrages im Amortisationskonto von sechs auf vier Jahre zu verkürzen. Zusätzlich sind die Höchstbeträge bei den vorsorglichen Einsparungen, welche zum Ausgleich voraussehbarer Fehlbeträge des Amortisationskontos gemacht werden von der Bundesversammlung zwingend vorzunehmen. Die Kann-Formulierung von Art. 17c (neu) ist deshalb in Form einer verbindlichen Verpflichtung anzupassen.

 
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