Vernehmlassung

Gegen interventionistische Tabakverordnung

Eine Revision der Tabakverordnung drängt sich nicht auf. Die SVP lehnt die vorgeschlagene Änderung ab. Der

VERNEHMLASSUNGSANTWORT vom 29.9.2003
der Schweizerischen Volkspartei SVP zur Totalrevision der Tabakverordnung

Gegen interventionistische Tabakverordnung

Eine Revision der Tabakverordnung drängt sich nicht auf. Die SVP lehnt die vorgeschlagene Änderung ab. Der Entwurf wird ausser einem Mehraufwand nichts bringen. Dass zudem die Richtlinien der EG, die besonders bürokratisch orientiert sind, zum Vorbild genommen werden, ist absolut unverständlich.

Zu kritisieren sind namentlich auch folgende Änderungsvorschläge:

Die Forderung in Art. 7 nach einer Obergrenze für den Gehalt an Nikotin und Kohlenmonoxid für Zigaretten, die in der Schweiz abgegeben werden, ist sehr widersprüchlich. In Art. 16 wird sehr detailliert dargestellt, dass eine „leichte Zigarette“, d.h. eine mit einem kleinen Nikotin, Teer- und Kohlenmonoxidgehalt, nicht zwingend weniger schädlich ist wie eine starke Zigarette. Eine Obergrenze würde laut Art. 16 also kaum eine entscheidende Verbesserung bezüglich der Gesundheit bringen. Aber ganz abgesehen davon steht die SVP für einen freien Handel ein!

Gemäss Art. 7 gilt auch für Zigaretten, die ins Ausland exportiert werden, ein Höchstwert. Dies ist unverständlich, da die WHO-Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle keine Höchstwerte kennt.

Der unveränderte Art. 7 würde die Exportkapazitäten stark einschränken, was zahlreiche Arbeitsplätze und sogar einzelne Betriebe kosten würde. Denn die Herstellung von Produkten mit höherem Gehalt würde einfach ins Ausland verlegt. Damit wären schlussendlich auch die Ziele des BAG nicht erreicht.

Einen vom Bundesrat befürchteten illegalen Reimport wird es kaum geben, da die Schweiz nur sehr wenige Probleme mit dem illegalen Import von Tabakerzeugnissen hat. Andererseits arbeitet die Industrie eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um zu verhindern, dass sich in der Schweiz ein Schwarzmarkt für Zigaretten entwickelt.

Die SVP ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen allgemeinen und ergänzenden Warnhinweise gemäss Art. 11 Abs. 2 und 3 keine Verbesserung der Situation bringen werden. Zwar können inhaltlich korrekte Slogans und Farbfotografien zur Darstellung und Erklärung der gesundheitlichen Folgen des Rauchers kurzfristig einen Abschreckungseffekt haben. Doch langfristig gewöhnt sich ein Mensch daran und beachtet diese Bilder und schriftlichen Warnhinweise nicht mehr. So war es auch bei der Einführung der schriftlichen Warnhinweise „Rauchen verursacht Krebs“, „Rauchen gefährdet die Gesundheit“ usw. Die Zahl der Raucher hat trotzdem kontinuierlich zugenommen. Ausserdem sind sich die Menschen bereits jetzt genau bewusst, dass Rauchen der Gesundheit schadet.

Mit Art. 14 Abs. 3 wird gefordert, dass der allgemeine Warnhinweis 35 Prozent und der ergänzende Warnhinweis mindestens 50 Prozent der jeweiligen Breitseite einnimmt. Diese Forderung ist unverhältnismässig und auch nicht notwendig. Die WHO-Rahmenkonvention verlangt, dass mindestens 30 Prozent der Breitseiten der Packung für die Warnhinweise reserviert werden. Es besteht keine Verpflichtung, diese Grenze zu überschreiten.

 

 
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