Vernehmlassung

Genehmigung und Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls (Vorlage I) und änderung des Waffengesetzes

Genehmigung und Umsetzung des UNO-Feuerwaffenprotokolls (Vorlage I) und Änderung des Waffengesetzes (Vorlage II)

Vernehmlassungsantwort der SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI (SVP)

Die SVP lehnt die beiden Vorlagen ab. Kein Jahr nachdem das Parlament aufgrund einer Schengen-Weiterentwicklung eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen hat, kommt der Bundesrat erneut mit einschränkenden und bürokratiefördernden Neuerungen im selben Bereich. Schritt für Schritt plant der Bundesrat damit, das freiheitliche Waffentragrecht in der Schweiz zu erschweren und schliesslich gar zu verunmöglichen. Dies kann nicht das Ziel eines liberalen und bürgernahen Staates sein.

Der Beitritt der Schweiz zum UNO-Feuerwaffenprotokoll ist zum heutigen Zeitpunkt in keiner Weise angezeigt, insbesondere da dessen Geltungsbereich aktuell lediglich 79 Staaten umfasst. Davon ist Italien das einzige Nachbarland der Schweiz, welches das Abkommen ratifiziert hat. Auch die Tatsache, dass von den ständigen Mitgliedern des UNO-Sicherheitsrates einzig das Vereinigte Königreich und China das Protokoll unterzeichnet (jedoch nicht ratifiziert!) haben, spricht dagegen, dass die Schweiz im vorauseilenden Gehorsam einmal mehr internationales Recht übernehmen soll. Die Genehmigung des Protokolls bringt kaum mehr Sicherheit, sondern lediglich mehr Bürokratie.

Auch die in Vorlage II geplante Anpassung des Waffengesetzes lehnt die SVP klar ab. Es ist nicht einzusehen, warum für Schweizer Bürger die Richtlinien für das Waffentragen immer strenger werden, während ausländische Grenzschutzmitarbeitende von der Bewilligungspflicht für das Tragen von Feuerwaffen im schweizerischen Staatsgebiet befreit werden sollen. Auch die geplante Verlängerung der Aufbewahrungsfrist von 5 auf 20 Jahre für abgegebene Ordonnanzwaffen ist sinnlos und völlig überrissen. Die zusätzlichen Ressourcen, welche die Kantone aufgrund der zu erwartenden Zunahme von Rückverfolgungsanfragen aus dem Ausland aufwenden müssten, sprechen ebenfalls klar gegen die Annahme der beiden Vorlagen.

Gesamthaft gesehen läuft diese Übung einmal mehr unter vorauseilendem Gehorsam. Es dient der Rechtssicherheit wenig, wenn praktisch jedes Jahr Anpassungen eines bestehenden Gesetzes vorgenommen werden. Hätte der Bundesrat die Änderung des Waffengesetzes im Rahmen der Genehmigung des UNO-Feuerwaffenprotokolls für wichtig erachtet, so hätte er diese bereits letztes Jahr zusammen mit der entsprechenden Schengen-Weiterentwicklung vom Parlament verabschieden lassen können. Diese anhaltende Salamitaktik bei der Beschneidung des freiheitlichen Waffentragrechts ist äusserst stossend und demokratiepolitisch fragwürdig.

 
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