Vernehmlassung

Kernenergieverordnung (KEV)

Die SVP weist den vorliegenden Entwurf vehement zurück und verlangt seine sofortige und dem Buchstaben des Gesetzes treue Überarbeitung. Wo der Verordnungsentwurf nicht dem Kernenergiegesetz (KEG)…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerische Volkspartei SVP

I. Grundsätzliche Bemerkungen

Die SVP weist den vorliegenden Entwurf vehement zurück und verlangt seine sofortige und dem Buchstaben des Gesetzes treue Überarbeitung. Wo der Verordnungsentwurf nicht dem Kernenergiegesetz (KEG) widerspricht, geht er in weiten Teilen über dessen Bestimmungen hinaus, zielt auf einen unangemessenen Ausbau der Behördenmacht und gefährdet damit den wirtschaftlichen Betrieb der Kernanlagen und die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft. Darauf wiesen auch die Stellungnahmen der betroffenen Industrie hin. Selbst ein oberflächlicher Vergleich zwischen Gesetz und Verordnung kann diese Vorwürfe nur bestätigen!

Die SVP hat sich immer deutlich für die Option Kernenergie ausgesprochen. Wir erinnern daran, dass auch die Schweizer Stimmbürger im Mai des vergangenen Jahres mit der deutlichen Ablehnung der beiden Volksinitiativen „Moratorium plus“ und „Strom ohne Atom“ ein klares Bekenntnis zur Kernenergie abgegeben haben. Dazu beigetragen hat mit Sicherheit auch die Tatsache, dass das KEG als bundesrätlicher Gegenvorschlag zum Zeitpunkt der Volksabstimmung vom Parlament verabschiedet und der Öffentlichkeit demnach bekannt war. Das darin enthaltene obligatorische Referendum über neue Kernanlagen wurde von der Mehrheit der Stimmberechtigten offensichtlich als taugliches Instrument der demokratischen Mitsprache erkannt. Der erläuternde Bericht hält denn auch fest, dass die 100-tägige Frist für die Ergreifung des Referendums gegen das KEG unbenutzt verstrichen ist. Vor diesem Hintergrund bestehen keinerlei Gründe für eine massiv restriktivere Ausrichtung der Verordnung.

Wir weisen in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass die Grenzen des Vorstellungsvermögens des Departementsvorstehers in Bezug auf diese Thematik absolut irrelevant sind. Seine diesbezüglichen Äusserungen sind privater Natur und haben weder Gesetzeskraft noch können sie als Grundlage einer Verordnung verstanden werden. Es ist nicht Sinn und Zweck demokratischer Entscheidfindungsprozesse, dass deren Resultate im Nachgang aufgrund persönlicher Befindlichkeiten ignoriert und vom Tisch gewischt werden.

Anlass zu Kritik gibt auch die Instrumentalisierung vorhandener oder vermeintlicher Ängste. So missbrauchen beispielsweise Bestimmungen, die mit Verweis auf die Nonproliferation von Kernwaffen begründet werden, die neue Angst vor dem Terrorismus und dienen einzig dem Ziel, den sicheren Betrieb von Kernanlagen zu erschweren. Der Begriff einer sicheren Versorgung hat in diesem Zusammenhang zweierlei Bedeutung. Er meint einerseits, dass die Anlagen weder gefährdet noch gefährlich sind. Die im internationalen Vergleich hohen Sicherheitsstandards wie auch das dauernd gute Zeugnis, das internationale Organisationen der Schweiz ausstellen, rechtfertigen keinerlei Verschärfungen, die über das KEG hinausgehen. Andererseits ist der Begriff auch im Sinne einer Gewährleistung der Stromversorgung zu verstehen. Auf absehbare Zeit wird die Stromversorgung in der Schweiz, auch im Hinblick auf die CO2-Problematik, zu mehr als einem Drittel auf Kernkraft basieren. Alle anders lautenden Behauptungen sind in den Bereich der Science Fiction zu verweisen.

Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen lehnen wir den vorliegenden Verordnungsentwurf entschieden ab und verlangen dessen gründliche Überarbeitung.

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Die SVP fordert das UVEK auf, in Bezug auf die Überarbeitung der KEV die enge Zusammenarbeit mit der Industrie zu suchen, derer sich auch das BFE in anderem Zusammenhang immer wieder rühmt. Die Industrie hat bewiesen, dass sie sich nicht nur ihrer vielseitigen Verantwortung bewusst ist, sondern auch befähigt ist, Kernanlagen auf höchstem Sicherheitsniveau zuverlässig zu betreiben. Die SVP sieht keine Gründe – es sei denn, sie seien politischer Natur -, die es rechtfertigen würden, dass Departement und Amt der Industrie mit Misstrauen begegnen.

 
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