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Vernehmlassung

Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten

Die SVP lehnt die staatliche Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten ab. Die Förderung ist nicht Ziel führend und wird der veränderten Medienlandschaft nicht gerecht…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die staatliche Presseförderung mittels Beteiligung an den Verteilungskosten ab. Die Förderung ist nicht Ziel führend und wird der veränderten Medienlandschaft nicht gerecht. Presseförderung ist weder Aufgabe eines freiheitlichen demokratischen Staats noch einer im Liberalisierungsprozess stehenden Post. Indem sie zwischen Staat und Medium ein Abhängigkeitsverhältnis schafft, steht die staatliche Presseförderung sogar in einem Spannungsverhältnis mit dem Mechanismus der direkten Demokratie.

Wirft man einen Blick auf die heutige Presselandschaft, so ist ersichtlich, dass eine überregionale inhaltliche Vereinheitlichung stattfindet, die einerseits auf die vermehrte Übernahme von Inhalten aus Presse- und Bildagenturen, andererseits nicht zuletzt auch auf die aufdringliche Informationspolitik von Seiten der Bundesbehörden zurückzuführen ist. Die heutige Förderung führt folglich nicht primär zu mehr Demokratie, sondern vielmehr zur Aufrechterhaltung einer Vielzahl redaktionell schwach besetzter und inhaltlich praktisch kohärenter Blätter.

Unabhängige und selbständige journalistische Arbeit kann nicht durch staatliche Presseförderung erreicht werden. Im Gegenteil: diese kann sogar kontraproduktiv sein. Es entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Staat und Medien, welches zu einem Autonomieverlust der Journalisten und zu einseitiger Berichterstattung führt. Dabei wäre gerade für meinungsbildende Medien in einer Demokratie eine möglichst grosse Meinungsvielfalt wichtig und für den demokratischen Diskurs bereichernd. Der Staat hat sich zu enthalten und den Medienmarkt privaten und unabhängigen Anbietern zu überlassen.

Der uns unterbreitete Vorentwurf hat verschiedene Schwachpunkte. Die Vorlage entspricht einer erneuten Giesskannensubvention und schränkt die Zeitungen in ihrer Verteilungsfreiheit ein, da nur die ordentliche Tageszustellung der Post in diesem Modell berücksichtigt wird. Die Tatsache, dass die Abonnementpreise im Vergleich zu den Kioskverkäufen in den letzten zehn Jahren kontinuierlich teurer wurden (NZZ-Abonnement verteuerte sich um 33% in den letzten zehn Jahren), spricht ebenfalls nicht für eine zusätzliche Förderung.

Die flächendeckende Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften ist auch bei einer Ablehnung der Initiative in keiner Weise gefährdet, da die postalische Grundversorgung nach wie vor gewährleistet bleibt. Umgekehrt sind die mit der Annahme der Initiative verbundenen Kosten unnötig und nicht gerechtfertigt. Sie stehen in direktem Widerspruch mit dem Beschluss des Parlaments im Rahmen des Entlastungsprogramm 03.

Auch die Variante 2, bei welcher der Einheitstarif von der Post zu übernehmen wäre, ist abzulehnen. Da sich die Post in einem Liberalisierungsprozess befindet und der Staat von ihr mehr Marktfähigkeit verlangt, ist es widersprüchlich, ihr gleichzeitig zusätzliche rechtliche Rahmenbedingungen aufzuerlegen.
Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen lehnt die SVP die vorliegende Parlamentarische Initiative ab.

Statt staatliche Förderungsmassnahmen anzustreben, muss unseres Erachtens im gesamten Medienbereich vielmehr der Wettbewerb verstärkt und verbessert werden. So ist auch im Bereich der elektronischen Medien mittelfristig eine substantielle Senkung der Empfangsgebühren und damit eine Abkehr vom System des Gebührensplittings zu prüfen. Letztlich kann eine freie Demokratie nur dann wirklich funktionieren, wenn auch die verschiedenen Medien frei und unabhängig von staatlichen Einflüssen arbeiten.

 
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