Vernehmlassung

Ratifikation der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller…

Die SVP lehnt die Ratifikation der beiden UNESCO-Konventionen ab. Die vorgeschlagenen Massnahmen und Rechtsinstrumente sind in der Schweiz auf Verfassungsstufe mehrheitlich verwirklicht. Dies wird…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Ratifikation der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Die SVP lehnt die Ratifikation der beiden UNESCO-Konventionen ab. Die vorgeschlagenen Massnahmen und Rechtsinstrumente sind in der Schweiz auf Verfassungsstufe mehrheitlich verwirklicht. Dies wird in den Vernehmlassungsunterlagen auch bestätigt. Eine Ratifikation ist deshalb nicht nötig, es sei denn, man versucht nachträglich, die eigenmächtige Aneignung von Kompetenzen der verschiedenen Verwaltungsstellen auf Bundesebene zu legitimieren.

Im Übrigen wehren wir uns gegen die stellenweise tendenziösen und unwahren Aussagen in den Vernehmlassungsunterlagen bezüglich der Kulturpolitik auf Bundesebene. Wie wir schon mehrmals bemerkt haben, hat sich der Bund an die verfassungsmässigen Grundlagen zu halten. Diese legen klar fest, dass für den Bereich der Kultur die Kantone zuständig sind (BV Art. 69 Abs. 1). Der Bund hat nur eine subsidiäre Kompetenz (BV Art. 69 Abs. 2).

Entgegen anderslautender Meinung hat der Bund keinen generellen Auftrag oder gar eine Verpflichtung, die Kultur zu fördern: Der Artikel gewährt ihm bloss die Möglichkeit. Dies wird durch die im Artikel enthaltene Kann-Formulierung auch klar dargestellt. Weitere verfassungsmässige Grundlagen für eine Kulturpolitik auf Bundesebene existieren nicht – insbesondere auch keine Verpflichtung. Aussagen, dass die Kulturarbeit des Bundes dem weiten Kulturbegriff der UNESCO verpflichtet sei sind nicht nur irreführend, sondern falsch und machen die Vernehmlassung zur Farce.

Einmal mehr wird versucht, unter krasser Missachtung der bestehenden Rechtsgrundlagen, durch die Hintertür die Wunschvorstellungen der Verwaltung auf diesem Gebiet einzubringen und damit die verfassungsmässigen Grundlagen der Kulturpolitik auf Bundesebene zu erweitern. Solch ein Vorgehen ist rechtsstaatlich höchst bedenklich und wird von der SVP entschieden verurteilt.

 
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