Vernehmlassung

Revision der Steueramtshilfeverordnung

Die SVP lehnt einen spontanen Informationsaustausch, einschliesslich dem Austausch von Informationen zu Steuervorbescheiden von Unternehmen, entschieden ab.

Die ablehnende Haltung und die grundlegende Kritik am System des spontanen Informationsaustauschs durch die SVP muss an dieser Stelle nicht wiederholt werden. Da die Schweiz diesen Weg nun eingeschlagen hat, gilt es zumindest sicherzustellen, dass unseren Unternehmen im Ausland keine Nachteile widerfahren. Dies bedeutet, dass in der Praxis generell nie über den vereinbarten OECD-Mindeststandard hinausgegangen werden darf.

Das Amtshilfeübereinkommen und damit auch die Verpflichtung zum Austausch von Informationen zu Steuervorbescheiden sollen für die Schweiz auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten und ab dem 1. Januar 2018 Anwendung finden. In diesem Zusammenhang verlangen wir vom Bundesrat, den Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, vor der Einführung des spontanen Informationsaustauschs auf einen Steuervorbescheid verzichten zu können. Eine Einführung zu einem früheren Zeitpunkt oder eine Rückwirkung werden von der SVP klar abgelehnt.

Weiter ist es für die SVP zwingend, dass beim Austausch der Daten mit anderen Staaten im Sinne der Reziprozität nur Daten an Staaten gesendet werden, die auch selber Daten liefern und den OECD-Standard einhalten.

Ausserdem ist die Definition des Steuervorbescheids (Art. 8 StAhiV) anzupassen. Und zwar dergestalt, dass für die Unternehmen mit der Einführung des spontanen Informationsaustausches für Steuervorbescheide besser ersichtlich wird, welche Auskünfte der Verwaltung als Steuervorbescheide qualifizieren und welche nicht. Missverständnisse zwischen den Unternehmen und der Verwaltung bezüglich Steuervorbescheiden, bzw. betreffend Zusicherungen gilt es aufgrund der Rechtssicherheit zu vermeiden. Gleiches gilt für die nachträglichen Steuervorbescheide, beziehungsweise die nachträglichen Zusicherungen.

 
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