Vernehmlassung

Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV)

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für eine Revision ausser man erachte die systematische Schlechterstellung der Rahmenbedingungen des Energieträgers Kernkraft als Ziel. Der Entwurf ist darum klar politisch motiviert und dient lediglich als Vehikel, die bei Wirtschaft und Volk unbeliebte Energiestrategie mit fragwürdigen Mitteln zum Durchbruch zu verhelfen. Entgegen den Aussagen des Bundesrates sind die beiden Fonds auf Kurs. Es ist daher nicht nur äusserst gewagt, sondern geradezu frech von einer drohenden Finanzierungslücke zu sprechen. Damit ist auch der Zweck der Revision klar nicht gegeben – ein Verzicht drängt sich geradezu auf.

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Vorlage entschieden ab. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für eine Revision ausser man erachte die systematische Schlechterstellung der Rahmenbedingungen des Energieträgers Kernkraft als Ziel. Der Entwurf ist darum klar politisch motiviert und dient lediglich als Vehikel, die bei Wirtschaft und Volk unbeliebte Energiestrategie mit fragwürdigen Mitteln zum Durchbruch zu verhelfen. Entgegen den Aussagen des Bundesrates sind die beiden Fonds auf Kurs. Es ist daher nicht nur äusserst gewagt, sondern geradezu frech von einer drohenden Finanzierungslücke zu sprechen. Damit ist auch der Zweck der Revision klar nicht gegeben – ein Verzicht drängt sich geradezu auf.

Dieses durchschaubare Spiel wird auch mit den weiteren Massnahmen des Entwurfs offensichtlich. So sind weder regelmässige Anpassungen bei Anlagerendite und Teuerung noch ein Sicherheitszuschlag von 30% der geschätzten Kosten nötig, sondern gerade zu vermessen. Insbesondere wenn man bedenkt, dass alle 5 Jahre die Schätzungen ohnehin aktualisiert werden. Ein solches Vorgehen bedeutet nichts anderes als die Einziehung von Beträgen auf Vorrat und widerspricht klar der gängigen Praxis sowohl beim Bund wie auch der Privatwirtschaft.

Ein weiter Punkt ist die vorgeschlagene Delegation der Kompetenzen zur Anpassung der massgebenden Begriffsumschreibung an das UVEK. Auch dieser Vorschlag wird dezidiert abgelehnt. Diese Kompetenz hat weiterhin beim Gesamtbundesrat zu bleiben.

 
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