Vernehmlassung

Revision im Bereich der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

Es erscheint uns fragwürdig, ein Paket von 14 Verordnungsrevisionen im Bereich der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände im Rahmen einer Anhörung vorzulegen, welche 5 Tage vor Beginn der Beratung…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Es erscheint uns fragwürdig, ein Paket von 14 Verordnungsrevisionen im Bereich der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände im Rahmen einer Anhörung vorzulegen, welche 5 Tage vor Beginn der Beratung der Revision des Lebensmittelgesetzes im Nationalrat abgeschlossen werden soll. Man greift damit einer anstehenden Gesetzesänderung vor. Dies lässt allenfalls vermuten, dass die zuständigen Behörden die politischen Verfahren und Meinungsbildungsprozesse innerhalb unseres Landes nicht mehr angemessen respektieren und sich ganz auf die Anpassungen schweizerischen Rechts an jenes der EU konzentrieren. Deshalb lehnt die SVP diese Vorlage ab.

Wir möchten ferner drauf hinweisen, dass es sowohl politisch wie auch formell völlig inakzeptabel ist, wenn Schweizer Recht nicht mehr vollständig ausformu-liert ist, sondern verschiedentlich nur noch Verweise auf fremdes Recht und damit dessen Gültigkeit für Bürger und Wirtschaft der Schweiz gemacht werden (z.B. in Art. 2 Abs. 2 LGV). Es kann und darf insbesondere dem Gewerbe sowie kleineren Unternehmen nicht zugemutet werden, über die Konsultation und Kenntnis des eigenen Landesrechtes hinaus EU-Erlasse ausfindig machen zu müssen und faktisch gar noch in der Verantwortung zu stehen, alle Änderungen des EU-Rechts mit zu verfolgen, um stets auf dem aktuellen Wissensstand zu sein bzw. rechtlich einwandfrei handeln zu können.

Wir fordern den Bundesrat auf, diese Anhörung abzubrechen und die Beratung bzw. Revision des Lebensmittelgesetzes abzuwarten. Zudem sind die Änderungen und Anpassungen der Verordnungen dann auf ihre Dringlichkeit und Wichtigkeit hin zu prüfen und zu gewichten. In den Erläuterungen der aktuellen Vorlage sind kaum Hinweise darauf zu finden, welche Auswirkungen die Anpassungen in administrativer und finanzieller Hinsicht für die betroffenen Schweizer Unternehmen aber auch für die Bevölkerung bzw. Konsumenten haben. Auch diese Aspekte scheinen den Absendern der Vorlage offenbar nebensächlich.

Die SVP verlangt, dass – nach abgeschlossener Revision des Lebensmittelgesetzes – nur dringende und wichtige Verordnungsänderungen vorgelegt werden und dies auch materiell zu begründen ist. Damit soll der Stabilität der Rechtsprechung und der Rechtssicherheit wieder mehr Gewicht neben dem behördlichen Anpassungsdrang an fremdes Recht gegeben werden.

 

 
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