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Sozialwerke
Vernehmlassung

Strukturreform in der beruflichen Vorsorge; Massnahmen für ältere Arbeitnehmende

Die SVP lehnt die Vernehmlassungsvorlage in dieser Form ab. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Strukturreform ist ungeeignet, die bestehenden Probleme im Bereich der BVG-Aufsicht zu lösen. Die SVP…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Vernehmlassungsvorlage in dieser Form ab. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Strukturreform ist ungeeignet, die bestehenden Probleme im Bereich der BVG-Aufsicht zu lösen. Die SVP regt einen differenzierten Ansatz zur BVG-Aufsicht an. Einerseits sollten teilautonome Vorsorgeeinrichtungen weiterhin ausschliesslich von den Kantonen und vom BSV beaufsichtigt werden. Andererseits sollte für autonome Vorsorgeeinrichtungen, Sammelstiftungen und Anlagestiftungen zusätzlich eine Aufsicht durch eine professionelle Aufsichtsbehörde geschaffen werden, welche die finanziellen Risiken überwacht. Dieser Aufsichtsbehörde müssen auch zwingend die öffentlich-rechtlichen Pensionskassen unterstellt werden, welche heute noch immer über problematische Sonderregelungen verfügen. Die SVP bedauert ebenfalls, dass der Bundesrat im Rahmen der Vorlage einmal mehr darauf verzichtet hat, eine Entpolitisierung der Systemparameter in die Wege zu leiten. Schliesslich lehnt die SVP auch die Massnahmen für ältere Arbeitnehmende in der vorliegenden Form ab, da sie weder zielführend, noch konsistent sind. 

Die grundsätzlichen Probleme der Überwachung der zweiten Säule werden auch mit der vorgeschlagenen Strukturreform nicht bereinigt. Insbesondere werden die Anforderungsprofile und die Sanktionsmöglichkeiten bei ungenügender fachlicher Qualifikation Verfahrenshindernisse (Suspensivwirkung von Beschwerden) nicht oder nur teilweise beseitigt. Die Trennung zwischen Oberaufsicht und Direktaufsicht scheint mit der Strukturreform theoretisch bereinigt, aber die Beschäftigung einer nur mehr oder weniger nebenamtlichen Kommission ist inakzeptabel, wenn es darum geht, rasch zu handeln, um Verluste für die Versicherten zu verhindern. Das Verbleiben eines Sekretariates als Anhängsel des BSV wird dazu führen, dass nicht diese Kommission das Tagesgeschäft dominieren wird, sondern die Verwaltungsangestellten, die zudem noch von den teils politischen Anliegen des BSV beeinflusst werden. Auch wenn die Anlegereglemente und das Vorhandensein von Loyalitätserklärungen geprüft werden, verfügt auch die neue BVG-Aufsicht über einen sehr eingeschränkten Aktionsspielraum. Auch die vorgeschlagene neue Aufsicht wird somit drei- bis vierstufig organisiert sein, was lange Dienstwege und unklare Schnittstellen mit sich bringt.

Die Diskussionen um die Fusion zweier Privatbanken im letzten Jahr zeigten die Schwachstellen der verzettelten Aufsichtsbehörden schonungslos auf. Um Verdächtigungen und Unterstellungen von Presseberichten zu überprüfen, wurden zu viele Amtsstellen eingeschaltet, die in den meisten Fällen mit unterschiedlichen Kompetenzen die gleichen Untersuchungen vornehmen (Finanzdepartement, EBK, BSV, SWX, Staatsanwaltschaft, Revisionsstellen der Pensionskassen, unabhängige Revisionskassen für Einzeluntersuchungen etc.). Bei solchen Untersuchungen könnten mit einer einzigen Überwachungsstelle klar Sachkompetenz gebündelt und Doppelspurigkeiten eliminiert werden.

Es wäre daher auch in der Schweiz an der Zeit, die fachliche Kompetenz vor allem der kantonalen Aufsichtsbehörden im Pensionskassenbereich in Bezug auf die Kapitalanlagetätigkeit von Pensionskassen zu überdenken. In jedem Falle sind die entsprechenden Behörden, wie sie heute agieren, nicht in der Lage, allfällige Schäden für die Versicherten vorzeitig zu verhindern. Andererseits wäre es problematisch, wenn solche Behörden in die Anlagepolitik von Pensionskassen eingreifen, denn dann ist die Verantwortung für die Anlageergebnisse nicht mehr klar zuzuordnen, und die Behörden müssten mit Haftungsfällen rechnen. Ob die neue Behörde zur Beaufsichtigung der Kapitalanlagetätigkeit die Finma sein sollte, muss an dieser Stelle offen gelassen werden. Im Falle einer Unterstellung unter die Finma gilt es eine bürokratische Aufblähung ebendieser zu verhindern.

Die bisherige Sonderbehandlung von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen, insbesondere das Perennitätsprizip, muss im Zuge der Strukturreform der beruflichen Vorsorge beendet werden. Auch diese beruflichen Altersvorsorgewerke müssen
der zentralen Aufsichtsbehörde, welche für die Aufsicht über die Kapitalanlagen zuständig ist, unterstellt werden. Die jüngste Vergangenheit zeigt, dass viele dieser öffentlich-rechtlichen Kassen (Berner Lehrer, Ascoop, SBB etc.) grosse Problemfälle sind, nicht zuletzt deshalb, weil sich die Kassenverwalter immer wieder auf Zuschüsse aus Steuermitteln verlassen konnten. Mitte 2006 lag der durchschnittliche Deckungsgrad der Schweizer Pensionskassen bei 109.1%; bei jenen mit Staatsgarantie lag er bei nur 93.7%. Zur Vermeidung von Interessenskonflikten auf Bundesebene müsste hier die Aufsicht nicht direkt, sondern über eine unabhängige Revisionsgesellschaft erfolgen.

Die SVP möchte die eigenverantwortlich durch die Sozialpartner wahrgenommene berufliche Vorsorge auch nicht einer übermässigen Aufsicht unterstellen, weshalb die Aufsicht über die Kapitalanlagetätigkeit für teilautonome Vorsorgeeinrichtungen nicht gelten soll, da diese einen Teil ihrer Risiken rückversichert haben. Ausserdem soll mit einer differenzierten Regelung Gewähr dafür geboten werden, dass nicht nur den finanzmarkttechnischen, sondern auch den sozialversicherungsrechtlichen Belangen genügend Gehör verschafft werden kann.

Inakzeptabel ist die im Expertenbericht „Strukturreform in der beruflichen Vorsorge“ vorgeschlagene Finanzierung der Oberaufsicht durch Gebühren, die über die kantonalen Aufsichtsstellen eingezogen werden sollen. Bei der beruflichen Vorsorge handelt es sich um eine obligatorische Versicherung und nicht um privatwirtschaftliche Banken und Versicherungen. Wenn die Aufsicht über Sozialwerke durch Gebühren finanziert werden soll, dann müsste dies logischerweise auch für die AHV, die ALV und die IV eingeführt werden.

Die SVP unterstützt das Bestreben des Bundesrates, die Partizipation älterer Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt zu erleichtern. Allerdings sind die vorgeschlagenen Massnahmen nicht konsistent und zu wenig zielführend. Sie müssen noch einmal überdacht werden. Die SVP verlangt vom Bundesrat, eine differenzierte Botschaft auszuarbeiten, welche es einerseits erlaubt, die Tradition der sozialpartnerschaftlich und eigenverantwortlich geführten zweite Säule auch in der Zukunft aufrecht zu erhalten. Andererseits muss der Bundesrat die Aufsicht so stärken, dass der Kapitalanlagetätigkeit der Pensionskassen, welche Gelder von mehr als 600 Milliarden Franken verwalten, entsprechend den internationalen Standards wahrgenommen wird.

 
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