Vernehmlassung

SVP gegen unsorgfältige Berufsbildungsverordnung

Mit einigem Erstaunen nimmt die SVP den vorliegenden Entwurf zu einer neuen Berufsbildungsverordnung zur Kenntnis. Der Entwurf macht insgesamt den Eindruck grosser Hast…

VERNEHMLASSUNGSANTWORT vom 18.8.2003
der Schweizerischen Volkspartei SVP

SVP gegen unsorgfältige Berufsbildungsverordnung

Mit einigem Erstaunen nimmt die SVP den vorliegenden Entwurf zu einer neuen Berufsbildungsverordnung zur Kenntnis. Der Entwurf macht insgesamt den Eindruck grosser Hast und fällt vor allem durch Ungenauigkeiten, Unklarheiten und Unwägbarkeiten auf. Dazu passt die Kritik aus Kreisen der französischsprachigen Schweiz, dass die Übersetzung des Entwurfs nicht akzeptabel sei. Diese Einwände sind auch mit den vorgängigen Bemerkungen, dass man sich in einer Phase des Wandels befinde, und die Begrifflichkeit teilweise neu definiert werden müsse, nicht zu entkräften. Die SVP fragt sich, ob dem sensiblen Bereich der beruflichen Bildung und Ausbildung von Seiten des Amtes wirklich die nötige Ernsthaftigkeit entgegengebracht wird. Die SVP fordert eine sorgfältige Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs zu einer neuen Berufsbildungsverordnung und mahnt dringend, dabei die Organisationen der Arbeitswelt stärker einzubeziehen.

Da sich die vorliegende Verordnung in der Gestalt eines Entwurfs präsentiert, erlauben wir uns, nur allgemein und grundsätzlich zu den einzelnen Problemkreisen Stellung zu nehmen.

Zu den einzelnen Problemkreisen 

1. Berufsbildungsforschung 

Aus Sicht der SVP besteht hierfür kein Bedarf. Als eigentliche Nutzniesser von Studien zum Thema sind hier allenfalls die Organisationen der Arbeitswelt gefragt.

2. Qualitätsentwicklung

Ganz allgemein, und hier im Speziellen, ist zu bemerken, dass im vorliegenden Entwurf der Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt nicht der Platz eingeräumt wird, der ihr gebührt. Sie müssen zwingend bei der Ausarbeitung und Formulierung nicht nur der Methoden der Qualitätsentwicklung, sondern auch von Bildungsverordnungen, Rahmenlehrplänen usw. einbezogen werden.

3. Zweite Sprache

Die SVP sieht keinen zwingenden Grund für die grundsätzliche Festschreibung des Unterrichts einer zweiten Sprache in den Bildungsverordnungen. In den Bildungsgängen zu Berufen, in denen die Beherrschung einer zweiten Sprache von Bedeutung ist, wird diese automatisch ins Angebot aufgenommen.

4. Promotionen

Die SVP ist der Ansicht, dass in der vorliegenden Formulierung der Bildung in beruflicher Praxis nicht das gebührende Gewicht eingeräumt ist. Wir warnen einmal mehr vor der schleichenden Verschulung der praxisorientierten Berufsbildung.

5. Zweijährige Grundbildung

Die SVP begrüsst die Aufwertung der zweijährigen Grundbildung im Grundsatz. Wir anerkennen auch den Wert einer strukturierten gesamtschweizerischen Qualifikation. Es ist aber nur schwer und wohl nur in Einzelfällen vorstellbar, dass sich die Lernenden, die „mit den überkommenen schulischen Angeboten nicht erreicht werden“, innerhalb von nur zwei Jahren die nötigen Kompetenzen für einen Übertritt in die drei- oder vierjährige Grundbildung aneignen.

Eine umfassende individuelle fachkundige Begleitung ist abzulehnen, insbesondere dann, wenn sie nicht nur die schulischen, sondern alle Aspekte im Umfeld der lernenden Person berücksichtigen soll. Die SVP ist der Ansicht, dass eine Berufsbildungsverordnung nicht dazu da ist, Fragen der sozialen Integration zu regeln.

6. Praktika

Wir vermissen hier den klaren Einbezug und die Regelung der Stages.

7. Bildung der Bildungsverantwortlichen

Insgesamt entsteht mit den vorgeschlagenen Regulierungen der Eindruck einer Verschulung der bisher an der Praxis ausgerichteten Berufsbildung. Die SVP sieht dafür weder Grund noch Handlungsbedarf. Eine theoretische Vertiefung, die selbstredend höhere Anforderungen an das Lehrpersonal stellt, findet auf Stufe der Fachhochschulen statt.

8. Finanzierung

Die SVP begrüsst das Ansinnen, die Finanzierung einerseits transparenter zu machen und andererseits ergebnisorientiert auszurichten. Allgemein ist aber einmal mehr der Mechanismus zu beobachten, dass mit einer Umstellung der Finanzierung zeitgleich eine Erhöhung der Bundesbeiträge einhergeht. Diesen Mechanismus lehnen wir mit aller Vehemenz ab.

Damit die Umstellung während vier Jahren nach dem vorgeschlagenen Modell gelingt, muss die Verordnung per 1.1.2004 in Kraft treten können. Dies ist mit dem vorliegenden Entwurf in Frage gestellt. Im Zuge einer gründlichen Überarbeitung des Verordnungsentwurfs muss daher auch die vorgeschlagene Umstellung der Finanzierung überdacht werden.

 
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