Vernehmlassung

Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen (Galileo und EGNOS)

Die SVP lehnt das vorliegende Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union ab.

Die GNSS Programme gelten als Prestigeprojekte der EU. Spätestens seit der vollständigen Übergabe des Galileo…

Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union zur Teilnahme der Schweiz an den europäischen Satellitennavigationsprogrammen (Galileo und EGNOS): Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

 

Die SVP lehnt das vorliegende Kooperationsabkommen mit der Europäischen Union ab.

Die GNSS Programme gelten als Prestigeprojekte der EU. Spätestens seit der vollständigen Übergabe des Galileo Programms an die EU im 2008 zeichnet sich das Projekt durch erhöhte Bürokratie, industriepolitische Konkurrenzkämpfe zwischen den EU Staaten und dadurch entstandene Verzögerungen und Verteuerungen aus. Das Projekt hat ungefähr 10 Jahre Verspätung, die Investitionskosten verdoppelten sich, die Betriebskosten werden wahrscheinlich verdreifacht und die erhofften direkten Einnahmen halbierten sich. Die ursprünglich vorgesehene Projektplanung hatte vorgesehen, die Errichtung des Systems im Sinne eines „Public-Private-Partnership (PPP)“ zu zwei Dritteln durch eine Gruppe von Privatunternehmen zu finanzieren. Allerdings scheiterten die diesbezüglichen Verhandlungen mit interessierten Industrieunternehmen und die EU beschloss daraufhin die Errichtung des Systems gänzlich mit Gemeinschaftsmitteln zu finanzieren. Daher erstaunt es nicht, dass auf Seiten der Wirtschaft und der Industrie eine Skepsis gegenüber dem nun vorliegenden Projekt herrscht und die Nutzungsintensität sich auf staatliche Aktivitäten verschoben hat.

Das Europäische Parlament beschloss im 2008, dass Galileo – entgegen den öf-fentlichen Bekundungen ein rein ziviles Projekt zu sein – eine militärische Kom-ponente erhalten soll. Der sogenannt „Public Regulated Service (PRS)“ beinhaltet zusätzlich, auch wenn verharmlosend „sensible Anwendungen für staatlich autorisierte Nutzer“ zugegeben werden, polizeiliche und nachrichtendienstliche Nutzungsmodi. Sicherheitspolitische und vor allem auch „aussensicherheitspolitische“ Anwendungen sind inzwischen politisch geforderte Optionen im Galileo Programm.

Eine Teilnahme der Schweiz an einem sicherheits- und militärpolitischen Rüs-tungsprogramm ist aus neutralitätspolitischen Überlegungen strikte abzulehnen.

Zum allfälligen Nutzen für die Industrie: Für die Wirtschaft und Forschung, aber auch für staatliche Akteure wichtige Anwendungen können über die offenen und kommerziellen Dienste von Galileo bezogen werden und sie können vom Wettbewerb zwischen den verschiedenen global zur Verfügung stehenden Satellitennavigationssystemen profitieren, ohne staatspolitisch an eines gebunden zu sein. Die Schweizer Wirtschaft und Forschung profitiert aufgrund ihrer Leistungen und Innovation, nicht aufgrund eines Staatsvertrages. Der industrielle Nutzen eines solchen Staatsvertrages wird dadurch relativiert, dass andere Staatsverträge mit der EU und gewisse WTO Regelungen die öffentliche Ausschreibung von staatlichen Aufträgen garantieren.

Diesem nur scheinbar hohen Nutzen für die Wirtschaft stehen Kosten für die Jahre 2008-2020 von rund 338 Million Schweizer Franken gegenüber, welche die Schweiz zu entrichten hat. Diese Gelder sollen innerhalb des Bundes kostenneutral aufgetrieben werden. Alle Departemente müssen sich offenbar daran beteiligen und entsprechende Einsparungen vornehmen.

Letztendlich ist auch dieses Projekt aus Sicht der EU in erster Linie ein integrationspolitisches Vorhaben, welches zu einer immer weiter fort-schreitenden Integration aller Staaten in unterschiedlichen Tempi in die EU führen soll. Es ist daran zu erinnern, dass die Schweiz die universalistisch ausgerichtete Kooperation im Weltraum stets bei der ESA gelebt und finanziert hat. Die Übernahme des Galileo Programmes durch die EU bewirkte aber, dass das Projekt nun eine politische und geopolitische Note bekommen hat, die nicht zu unterstützen ist. Eine unilaterale und etatistische Anbindung und Abhängigkeit an dieses EU Prestigeprojekt ist aus neutralitätspolitischen, ordnungspolitischen, finanziellen und aussenwirtschaftspolitischen Gründen abzulehnen.

 
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