Vernehmlassung

Teilrevision der Raumplanungsverordnung (RPV)

Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Einmal mehr versucht die Verwaltung, ein ihr nicht genehmes Anliegen des Parlaments (Bauen ausserhalb der Bauzone) wie auch die…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Einmal mehr versucht die Verwaltung, ein ihr nicht genehmes Anliegen des Parlaments (Bauen ausserhalb der Bauzone) wie auch die eigentliche Intention dahinter auf dem Verordnungsweg zu sabotieren. Dasselbe gilt auch für die Motion betreffend Wärmeversorgung aus Landwirtschaftsbetrieben, welche mit dem Entwurf ebenfalls geregelt werden soll.

Beide Anliegen waren im Parlament unbestritten. Eine Verordnungsänderung sollte deshalb zumindest ansatzweise die vom Parlament und damit dem Gesetzgeber geforderten Erleichterungen berücksichtigen. Leider ist dies klar nicht der Fall.

So sind in Art. 42 Abs. 3 Bst. c die Voraussetzungen so streng angelegt, dass bei temporär bewohnten Bauten wie möglicherweise auch weiteren altrechtlichen Gebäuden eine zeitgemässe Nutzung nicht annähernd gegeben ist. Eine solche Einschränkung ist aus Sicht der SVP klar unverhältnismässig – besagter Artikel daher ersatzlos zu streichen.

Ebenfalls abgelehnt wird der Vorschlag betreffend dem Transport von Wärmeenergie aus Landwirtschaftsbetrieben. Auch hier sind die Anforderungen derart hoch, dass, wenn überhaupt, nur eine Minderheit davon profitieren kann. Die SVP fordert deshalb eine klare Senkung des Wirkungs- bzw. Nutzungsgrades und lehnt die beiden Vorschläge diesbezüglich als nicht ausgewogen und nicht der Intention der Motion entsprechend entschieden ab.

 

 
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