Vernehmlassung

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer

Die SVP lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des Ausländergesetzes klar ab. Das Volk hat sich mit der Ablehnung des Gegenentwurfs zur Ausschaffungsinitiative deutlich gegen einen…

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Integrationskapitel und Spezialgesetze)

Anhörungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des Ausländergesetzes klar ab. Das Volk hat sich mit der Ablehnung des Gegenentwurfs zur Ausschaffungsinitiative deutlich gegen einen „Integrationsartikel“ in der Bundesverfassung ausgesprochen. Dieser hätte festlegt, dass Bund, Kantone und Gemeinden „bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration“ zu berücksichtigen hätten. Genau dies möchte der Bundesrat nun jedoch trotz Ablehnung des Souveräns mit dieser Vorlage umsetzen. Vergeblich wartet das Volk aber heute noch auf eine Vorlage zur angenommenen Ausschaffungsinitiative. Klarer könnte der Bundesrat seine Nichtrespektierung des Volkswillens nicht zum Ausdruck bringen.

Die SVP hat sich bereits in der parlamentarischen Beratung der Vorstösse, auf welchen diese Vorlage basiert, gegen den Ausbau von staatlichen Integrationsförderungsmassnahmen gestellt. Integration ist in jedem Land primär die Aufgabe der Zugewanderten und keine Aufgabe des Staates. Sie ist Voraussetzung für den Verbleib im Land. Sicherlich müssen auch günstige Bedingungen geschaffen werden, um eine Integration zu ermöglichen, die Hauptverantwortung und auch die Initiative muss aber bei den Einwanderern liegen. Schliesslich möchten diese sich in der Schweiz niederlassen.

Unhaltbare Mehrausgaben
In diesem Sinne lehnt die SVP insbesondere die mit dieser Teilrevision vorgeschlagenen Mehrausgaben für die Integrationsförderung ab. Es kann nicht sein, dass Bund und Kantone rund 120 Millionen CHF jährlich ausgeben für einen Bereich, der gar keine Staatsaufgabe ist! Die Erhöhung der Förderbeiträge mit der damit verbundenen Verpflichtung der Kantone nachzuziehen, ist sowohl aus finanzpolitischer, wie auch aus staatspolitischer Sicht völlig inakzeptabel. Unverständlich ist auch die Höhe der Pauschalbeträge für die Integration von vorläufig aufgenommenen und schutzbedürftigen Personen mit Aufenthaltsbewilligung. Gemäss deren Status sollten diese möglichst bald wieder in ihre Heimat zurückgeschickt werden. Integrationsförderungsmassnahmen sind daher bei diesen Personengruppen gar kontraproduktiv, da sie eine Rückführung in die Heimat erschweren. Die Ausgaben von 45 Millionen CHF im Jahr 2010 für die Integration dieser Personengruppen (fast dreimal so hoch wie die 16 Millionen CHF zur Integration der restlichen Ausländer!) sind in den Augen der SVP unhaltbar.

Aushebelung des Föderalismus
Die Vorlage des Bundesrates nimmt neben dem Bund auch die Kantone, die Gemeinden und die Arbeitgeber auf Gesetzesstufe verstärkt in die Pflicht. Die Kostenfolgen inklusive Aus- und Aufbau einer zusätzlichen Integrationsbürokratie würden dabei auch für die Kantone und Gemeinden enorm sein. Damit wird der Föderalismus und die Autonomie der Kantone, Gemeinden und Städte einmal mehr durch Bundesvorschriften ausgehebelt. Die Kostenfolgen und die Einschränkung der Autonomie werden für die Gemeinden und Kantone enorm sein. Insbesondere, da die zusätzlichen Bundesgelder nur gesprochen werden, wenn auch die Kantone ihre Mittel mindestens zur gleichen Höhe heraufsetzen. Bereits heute kosten Begehrlichkeiten wie die Subventionierung staatlicher Integrationsprogramme die Kantone, Gemeinden und Städte grosse Summen. Einmal mehr gilt es zu betonen, dass Integration primär die Aufgabe derjenigen Personen ist, die in unser Land einwandern. In Gemeinden und Städten können gezielte, auf die konkrete Situation und auf eine gewisse Zeit beschränkte Einzelmassnahmen Sinn machen. Keinen Sinn machen hingegen Massnahmen im Giesskannenprinzip, die letztlich nur durch einen Finanzierungsbeschluss des Bundes ausgelöst werden und keinem echten Bedürfnis entsprechen.

Mangelnde Integration als eigener Widerrufsgrund
In Art. 62 und 63 AuG muss die mangelnde Integration als eigener Widerrufsgrund aufgenommen werden. Wenn die Integration berechtigtermassen eine Voraussetzung für die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung ist, so muss als Konsequenz eine mangelnde Integration ein Widerrufsgrund darstellen.

Niederlassungsbewilligung nur bei Beherrschen der Landessprache
Gemäss geltendem Recht muss ein Ausländer über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügen, um eine Niederlassungsbewilligung nach fünf Jahren ununterbrochenem Aufenthalt zu erhalten. In der Vorlage des Bundesrates soll dies nun möglich sein, wenn sich jemand gut in einer Landessprache verständigen kann. Dies bedeutet eine Senkung der Anforderungen und widerspricht dem Grundgedanken der Vorlage, mehr Integration zu fordern. Gleichzeitig ist es unverständlich, warum sich der Ausländer in einer Landessprache und nicht in einer Amtssprache an seinem Wohnort verständigen können muss. Integration ist nur möglich, wenn sich jemand in der Sprache seines Wohnortes ausdrücken kann. Französisch- oder Italienischkenntnisse nützen ihm dafür in Deutschschweizer Gemeinden wenig.

Aus diesen Gründen fordert die SVP folgende Formulierung in Art. 34 Abs. 4: „… und eine Amtssprache seines Wohnortes beherrscht.“
Die Anpassung wäre auch in anderen Artikeln, welche von Landessprache sprechen vorzunehmen.

Die Haltung der SVP zu allen Neuerungen finden Sie im geforderten Fragekatalog. Hierzu noch einige Bemerkungen:
Titel: Die SVP lehnt es klar ab, das Ausländergesetz (AuG) in Ausländer- und Integrationsgesetz (AuIG) umzubenennen. Integration ist nur ein kleiner Bestandteil des Gesetzes, welches viele wichtige Bestimmungen beinhaltet, wie bspw. die Zulassung, die Niederlassung, die Ausweisung etc., welche für die Gesetzgebung von grösserer Bedeutung wären als die Integration, die wie bereits erwähnt, in erster Linie vom Ausländer her kommen muss und keine Staatsaufgabe ist.
Art. 53a (neu): Die SVP sieht keinen Grund, warum vorläufig aufgenommene Personen als Zielgruppe der Integrationsförderung aufgenommen werden sollten. Diese sind per Definition vorläufig in der Schweiz und müssten sie so bald als möglich wieder verlassen. Je stärker sie integriert sind, desto unrealistischer ist eine Ausreise aus der Schweiz. Sollte der Bundesrat dies nicht akzeptieren und die Tatsache, dass vorläufig Aufgenommene oft für immer in der Schweiz bleiben, ohne Gegenmassnahmen hinnehmen, dann fordert die SVP die Aufhebung des Status der vorläufigen Aufnahme.
Art. 58: Bei den Kriterien für die Beurteilung der Integration ist wieder die Amtssprache am Wohnort zu berücksichtigen anstelle einer Landessprache. Ausserdem darf in lit. d nicht der „Wille“ zur Erwerbstätigkeit, welcher nicht messbar ist, genügen. Eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft bedingt auch eine erfolgreiche Integration ins Erwerbsleben. Daher ist lit. d folgendermassen anzupassen: „d. Erwerbstätigkeit oder Erwerb von Bildung“.

 

 
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