Vernehmlassung

Teilrevision des Obligationenrechts (Haftung für gefährliche Hunde)

Die SVP kann der Teilrevision des Obligationenrechts über die Haftung für gefährliche Hunde zustimmen. Mit einer Verschärfung der Tierhalterhaftung wird richtigerweise der Halter zu stärkerem…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP kann der Teilrevision des Obligationenrechts über die Haftung für gefährliche Hunde zustimmen. Mit einer Verschärfung der Tierhalterhaftung wird richtigerweise der Halter zu stärkerem Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt verpflichtet. Dies ist der viel wirkungsvollere Ansatz als ein Verbot einzelner Hunderassen, wie in der Pittbullverbots-Initiative gefordert. Ausserdem werden gewissenhafte Hundehalter nicht bestraft.

Die vorgeschlagene Variante 1, welche alle Hundehalter einer Gefährdungshaftung unterstellen will, ist ein zielführender Ansatz zur Stärkung der Verantwortung der Hundehalter. Abzulehnen ist hingegen die Variante 2, welche zusätzlich zu einer Ausdehnung der Gefährdungshaftung auf alle Hundehalter auch ein allgemeines Versicherungsobligatorium einführen will. Bereits heute verfügen über 90 Prozent der Bevölkerung eine Haftpflichtversicherung, ohne dass das Bundesrecht eine solche vorschreiben würde. Ein Obligatorium drängt sich deshalb nicht auf.

Ein Versicherungsobligatorium würde zudem das Verantwortungsbewusstsein und Verhalten der Hundehalter nicht stärken, sondern birgt im Gegenteil ein höheres Risiko, dass der Halter nicht mit der nötigen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit seine Pflichten wahrnimmt, da der angerichtete Schaden des Hundes von der Versicherung abgedeckt wird. Es sollte der Eigenverantwortung der Halter überlassen bleiben, ob sie eine Versicherung wollen oder nicht.

Im Weiteren wäre für die Durchsetzung und Kontrolle einer solchen Massnahme ein massiver zusätzlicher administrativer Aufwand notwendig, welcher zu höheren Kosten, aber auch zu Problemen bei der Umsetzung führen würde und die Sicherheit vor gefährlichen Hunden nicht verbessern würde.

Statt einem Rassenverbot oder einem Versicherungsobligatorium führt die Ausdehnung der Gefährdungshaftung zu einer einfacheren, wirkungsvolleren und praktikablen Lösung, welche weniger Aufwand verursacht und gewissenhafte Hundehalter nicht bestraft.

 
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