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Gesundheit
Vernehmlassung

Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetze

Die SVP begrüsst und befürwortet wirksame Massnahmen zur Eindämmung missbräuchlichen Alkoholkonsums, insbesondere wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind. Der vorliegende Entwurf für ein neues…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP begrüsst und befürwortet wirksame Massnahmen zur Eindämmung missbräuchlichen Alkoholkonsums, insbesondere wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind. Der vorliegende Entwurf für ein neues Alkoholgesetz ist jedoch ein vollends missratener Ansatz und ein Beispiel für die wirtschaftsfeindlichen, unliberalen und prohibitiv-inter-ventionistischen Tendenzen des Bundes bei Gesetzesänderungen und -neuerungen im Bereich der Genussmittel. Die Gesundheit der Bevölkerung und der generelle Umgang mit Alkohol, dessen Konsum seit Jahren rückläufig ist, rechtfertigen staatliche Eingriffe bzw. einseitige Angriffe auf bestimmte Wirtschaftszweige in keiner Weise. Die heutigen gesetzlichen Grundlagen reichen aus, um durchaus notwendige aber gezielte Massnahmen zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs zu ergreifen. Die SVP lehnt den hier vorgelegten Entwurf einer Totalrevision des Alkoholgesetzes klar ab.

I. Zentrale Kritikpunkte und Erläuterungen
Die Kritik der SVP trifft den überwiegenden Teil der vorgeschlagenen Neuerungen, weshalb eine Beantwortung des mit der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens versendeten Fragebogens obsolet ist. Aus Sicht der SVP genügen einige gezielten Änderungen der bestehenden Gesetze. Im Folgenden soll auf einige der Hauptkritikpunkte kurz eingegangen werden.

Zweck (Artikel 1)
In diesem Artikel wird bereits klar zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei die-sem Entwurf um ein völlig neues Präventionsgesetz handelt, verbunden mit der Unterstellung eines verantwortungslosen Verhaltens seitens der Wirtschaft bzw. des Einzelhandels (Abs. 2 Bst. c.). Die hier gesetzten Ziele sind mit den weiter folgenden Artikeln kaum sinnvoll zu erreichen. Viel wichtiger wäre in diesem Zusammenhang der Appell an die Erziehung und Kontrolle durch die Eltern und in geringerem Masse durch die Schule und Vereine etc. Der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol ist primär eine Frage der Erkenntnis und der Eigenverantwortung, was aber in diesem Gesetzesentwurf wie so oft weitgehend ignoriert wird.

Prohibitive Werbeeinschränkungen (Artikel 3 und 4)
Die Einschränkungen und Vorschriften für die Werbung für alkoholische Getränke gehen aus Sicht der SVP deutlich zu weit. Es wäre ehrlicher und geradliniger Alkoholwerbung gänzlich zu verbieten, als mittels solcher „Gummiparagraphen“ Unsicherheit zu stiften. Es ist geradezu grotesk, es als unsachlich zu bezeichnen, wenn Werbung zum Konsum eines Produktes auffordert (Art. 3 Abs. 2 Bst. c.).

Abgabebeschränkungen für alkoholische Getränke im Einzelhandel (Artikel 8)
Die heutigen Regelungen der Altersbeschränkungen für den Verkauf von alkoholischen Getränken sind klar verständlich, bekannt und deshalb ausreichend. Das in Absatz 2 formulierte Verbot einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe alkoholischer Getränke zum unmittelbaren Zweck, diese Altersbestimmungen zu umgehen, ist unsinnig (da selbstverständlich) und überflüssig.

Testkäufe (Artikel 9)
Systematisch organisierte Testkäufe durch staatliche Organe oder durch von solchen beauftragte Dritte sind äusserst problematisch. Insbesondere, wenn dies zu einer Einnahmequelle für die Testkäufer bzw. die entsprechenden Organisationen wird. Es besteht dann schnell die Gefahr, dass der „Erfolg“ der Testkäufe durch Auswahl, Styling und Instruktion der Testkäufer „gefördert“ wird. Dies wiederum muss dann als Täuschung oder gar Anstiftung zu strafbarem Handeln qualifiziert werden. Derartigen Praktiken gilt es den Riegel zu schieben und auf eine gesetzliche Verankerung unbedingt zu verzichten. Gegen Kontrollmassnahmen der Branchenverbände bei ihren Mitgliedern ist hingegen nichts einzuwenden.

Kostendeckende Preise (Artikel 10)
Es ist völlig unsinnig und unrealistisch zu erwarten, dass der Staat und seine Behörden in der Lage seien, vorzuschreiben, wie in der Privatwirtschaft kostendeckende Preise zu berechnen sind. Es ist zudem kaum vorstellbar, dass in der Privatwirtschaft mittel- geschweige denn längerfristig mit nicht-kostendeckenden Preisen gearbeitet würde. Bereits die staatlichen Eingriffe über Verbrauchssteuern und Lenkungsabgaben wirken auf die Preisgestaltung der Produkte und sind darum fragwürdig. Ein Vorschreiben der Preisberechnung selbst würde noch weitergehen und grundlegende wirtschaftliche Prinzipien aushebeln.

Präventionsaktivitäten des Bundes und Kompetenzzentrum (Artikel 12 und 13)
Einmal mehr gibt der Bundesrat sich und seinen Behörden eine pauschale und damit unkontrollierbare Kompetenz, Beiträge zu leisten für Aktivitäten und Projekte, welche einer seiner politischen Zielsetzungen – hier der Einschränkung des problematischen Alkoholkonsums – dienen sollen. Solche, in neuen oder revidierten Gesetzen immer häufiger zu findenden Kompetenzerteilungen, stehen in starkem Widerspruch zu jeglichen Bemühungen um eine Sanierung und nachhaltige Führung der Bundesfinanzen. Insbesondere laufen sie der unbestrittenen Forderung nach einer Aufgabenüberprüfung und -verzichtsplanung vollkommen zuwider. Problematisch ist in diesem Zusammenhang ferner, dass mit solchen Beiträgen ein Verlust an Kontrolle und Verantwortlichkeit beim Staat einhergeht.

Spirituosensteuergesetz – Steuerbemessung (Artikel 15)
Das Spirituosensteuergesetz (SStG) erscheint inhaltlich etwas weniger problematisch als das Alkoholgesetz. Hier wäre trotzdem eine kritische Überprüfung sowie Entschlackung und Redimensionierung angezeigt. Der Steuerbetrag von 29 Franken pro Liter reinen Alkohols dürfte bei den heutigen Markt- und Einkommensverhältnissen keine nachhaltig präventive Wirkung mehr erzielen, sondern lediglich noch einer Wertabschöpfung durch den Staat und damit der Schädigung der einheimischen Wirtschaft dienen. Unter Berücksichtigung aussenwirtschaftlicher und wettbewerbsbezogener Überlegungen sollte eher eine Steuersenkung vorgenommen werden.

II. Schlussbemerkungen
Aus Sicht der SVP verfehlt dieser Gesetzesentwurf weitgehend, was er vorgibt erreichen zu wollen – nämlich die Bekämpfung und Verminderung des missbräuchlichen Konsums von Alkohol. Damit wird weiterhin der Irrglaube gefördert, mit Gesetzen, Verboten, Steuern und Programmen liessen sich Bürgerinnen und Bürger umerziehen. Stattdessen werden ökonomische Prinzipien verletzt, massive staatliche Eingriffsmöglichkeiten legitimiert und neue, kostspielige Betätigungsfelder eröffnet sowie teure Alimentierungen dritter Organisationen in Aussicht gestellt. Die SVP fordert den Bundesrat auf, auf diese Totalrevision zu verzichten und dafür eine wirksame aber kostengünstige Strategie im Rahmen der bestehenden Gesetze, welche allenfalls in bestimmten Bereichen anzupassen sind, zu erarbeiten. Für detaillierte Begründungen verweisen wir zudem auf die Vernehmlassungsantwort der Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik AWMP, zu deren Mitgliedern auch die SVP zählt.

 

 
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