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Vernehmlassung

Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Änderungen auf Verordnungsstufe

Die SVP lehnt die vorliegenden Änderungen auf Verordnungsstufe zur Umsetzung des Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 in der aktuellen Form ab und weist sie zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. 

Grundsätzliches Ziel von Verordnungsanpassungen muss sein, dass diese dem Willen des Gesetzes bzw. des Gesetzgebers entsprechen und dass sie nicht zu einer höheren Regulierungsdichte oder Mehrkosten gegenüber dem IST-Zustand führen. Ebenfalls ist darauf hinzuarbeiten, dass die Anpassungen einerseits zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit führen und in der Praxis einfach und effizient umgesetzt werden können. Dabei ist es elementar, dass die Verordnungsänderungen auch mit den laufenden Beratungen und Anpassungen von Gesetzen abgestimmt sind, ansonsten man unnötige administrative Leerläufe produziert, welche zu Unklarheiten bei den betroffenen Gruppen führen.

Überdies stellen wir einmal mehr mit Befremden fest, dass Verordnungsänderungen bereits jetzt in die Vernehmlassung gegeben werden, obwohl das darauf basierende Gesetz noch nicht in Kraft ist bzw. vom Volk bestätigt wurde. Dies ist aus demokratischer Sicht mehr als nur unglücklich und untergräbt zudem das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen des Landes. Im vorliegenden Fall macht das «Vorpreschen» der Verwaltung zudem auch wenig Sinn, sind doch einige Vorgaben in der Praxis gar nicht innert der vorgegebenen Frist erfüllbar. Ein zeitlich besser abgestimmtes Vorgehen unter anderem auch mit den betroffenen Gruppen, wäre hier zweifellos die zielführendere Lösung gewesen.

Leider sind die oben erwähnten Punkte im Grundsatz klar nicht erfüllt und damit das Verordnungspaket in der vorliegenden Form für die SVP nicht akzeptabel. Aus unserer Sicht sind insbesondere folgende Themen und Anpassungen in den Verordnungen zwingend zu überarbeiten:

Energieverordnung (EnV)

Die SVP lehnt den obligatorischen Herkunftsnachweis für jede in der Schweiz gelieferte Kilowattstunde Strom entschieden ab. Dies führt in der Praxis zu massivem administrativem Mehraufwand und geht auch über die im Energiegesetz vorgesehene Grundlage (Art. 9 Abs. 3-5 EnG) weit hinaus.

Ebenfalls abgelehnt wird von uns die in der Verordnung definierten Werte für das nationale Interesse bei Wind- und Wasserkraft. Bei der Wasserkraft als wichtigstem Energieträger wird damit der Bau von kleineren Kraftwerken verunmöglicht. Dies ist zu korrigieren. Gleichzeitig wird mit den vorliegenden Angaben die Windkraft bevorteilt, was im Endeffekt zu einem massiven Zubau von Anlagen führt – was einer «Zupflasterung» von unberührten Landschaften durch Windparks Vorschub leistet.

Im Weiteren sind wir zudem nicht einverstanden mit den Bestimmungen betreffend wettbewerbliche Ausschreibungen. Zum einen ist es grundsätzlich widersinnig, hier Förderbeiträge zu sprechen, da der Markt solche Massnahmen selber treffen soll und keine staatliche Hilfe dazu benötigt. Zum anderen ist es so, dass im Gesetz diese Frage bereits hinreichend geklärt ist und mit der Verordnung einmal mehr versucht wird, hier ein Ungleichgewicht zwischen einzelnen Energieträgern zu schaffen.   

Auch nicht einverstanden sind wir mit Fördermassnahmen bezüglich Information und Beratung. Diese Beiträge sind nichts anderes als eine staatlich subventionierte Gehirnwäsche auf Kosten der Steuerzahler. Insbesondere die Tatsache, dass auch private Organisationen in diesem Bereich mit Steuergeldern unterstützt werden können, ist klar fehl am Platz.

Energieförderungsverordnung (EnFV)

Auch bei dieser Verordnung gibt es Punkte, welche aus Sicht der SVP unklar, administrativ überladen oder auch nach Erklärungsbedarf verlangen. Zum einen akzeptieren wir die in der Verordnung genannten finanziellen und personellen Vorschläge klar nicht. Es ist absolut nicht einzusehen, warum es für die Umsetzung der neuen Fördersysteme insgesamt 11 neue Vollzeitstellen brauchen soll, dies umso mehr, wenn gemäss dem neuen Gesetz, sollte es angenommen werden, das Fördersystem angeblich ja zeitlich befristet sein soll. Es kann und darf nicht sein, dass hier seitens des Bundes Stellen auf Vorrat bewilligt werden, welche dann für andere Zwecke verwendet werden können. Die Aufgabe ist mit dem bestehenden Personal und den bestehenden Mitteln zu erfüllen.

Ebenfalls zu überarbeiten sind aus unserer Sicht die Bestimmungen zum Referenz-Marktpreis. Es ist nicht ersichtlich, warum hier ein Unterschied zwischen der Photovoltaik und anderen Energieträgern gemacht wird – eine einheitlich definierte Berechnungsmethode wäre hier sicherlich sinnvoller und würde auch die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Energieträger untereinander verbessern.  

Auch beim Abbau der Wartelisten sollten Anpassungen bzw. Präzisierungen vorgenommen werden. Viel wichtiger als das Einreichedatum eines Gesuchs, wäre nämlich der Beitrag der jeweiligen Anlage bzw. Technologie zur Versorgungssicherheit. In diesem Sinne könnte das bisherige Giesskannenprinzip verhindert und an dessen Stelle eine Förderung der effizientesten und besten Energieträger ermöglicht werden.

Bezüglich des Abbaumechanismus bei der Photovoltaik macht es hingegen Sinn, den Fokus auf die Produktion bereits bestehender Anlagen (Variante A) zu legen, um eine Aussage betreffend der künftigen Kapazität zu erhalten.

Klar abgelehnt werden von uns auch die vorgeschlagenen Anpassungen im Bereich der Investitionsbeiträge der Wasserkraft. Für die Produktion der Elektrizität ist es nämlich unerheblich, durch welche Massnahmen oder mit welchen Anlagen sie schliesslich erfolgt. Aus diesem Grund macht eine Unterscheidung zwischen Erneuerungen oder Erweiterungen solcher Kraftwerke schlichtweg keinen Sinn. Die Bestimmungen diesbezüglich sind deshalb zu streichen.

Bei der vorgesehenen Marktprämie hat sich die Regulierungsdichte im Vergleich zum bereits komplexen Gesetzestext noch einmal beträchtlich erhöht. Es wird praktisch unmöglich sein, zu beurteilen, welcher Betreiber im Endeffekt welche Mittel bekommt. Dies erschwert nicht nur die finanzielle Planbarkeit, sondern wirkt sich auch potentiell negativ auf geplante Investitionen aus. Eine genaue Abstimmung mit den übrigen in diesem Bereich ebenfalls konkurrierenden Gesetzen (u.a StromVG) ist unabdingbar, insbesondere auch um etwaige Unklarheiten oder Doppelspurigkeiten wirksam zu vermeiden.

Stromversorgungsverordnung (StromVV)

Die SVP lehnt die mit der Verordnung gemachten Vorschläge zur Einführung von intelligenten Mess-, Steuer- und Regelsysteme (u.a. Smart Meter) klar und entschieden ab. Wir hatten die Einführung solcher Systeme bereits in der Beratung zum Gesetz kritisiert und davor gewarnt, dass damit der Datenschutz des einzelnen massiv beeinträchtigt wird. Die nun in der Verordnung enthaltenen Bestimmungen bestätigen unsere Befürchtungen und gehen weit über das zulässige Mass hinaus. Insbesondere auch die Definition der anrechenbaren Kosten führen im Endeffekt dazu, dass die Bevölkerung für etwas was sie gar nicht will, noch mehr zur Kasse gebeten wird. In der Praxis wird es zudem so sein, dass der Bürger sich gegen eine solche Installation gar nicht wehren kann, da der Betreiber stets mit der Stabilität des Netzbetriebes argumentieren wird. Der mögliche Verzicht auf ein solches System bleibt damit Makulatur.

Im Weiteren lehnen wir auch die vorgesehene rasche flächendeckende Implementierung kategorisch ab. Die vom Bundesrat vorgeschlagene 100-prozentige Umsetzung ist völlig illusorisch und berücksichtigt auch die in den Nachbarländern geplante Vorgehensweise überhaupt nicht. Das rasche Vorgehen macht zudem auch keinen Sinn, wenn man die aktuelle Beratung der Strategie Stromnetze berücksichtigt, in welcher bereits einige Bestimmungen gesetzlich wiederum angepasst werden. Dies, gekoppelt mit der Tatsache, dass die nötige Konformitätsprüfung der Messsysteme ohnehin nicht bis zum 1. Januar 2018 möglich ist, zeigt deutlich, dass ein überhastetes Vorgehen der aktuellen Vernehmlassung nicht zielführend ist.

CO2-Verordnung

Dass ein langsameres Vorgehen besser und sinnvoller gewesen wäre, zeigt sich ebenso deutlich bei der Anpassung der CO2-Verordnung. Das zugrundeliegende Gesetz wird nämlich totalrevidiert und wird frühestens Ende 2017 dem Parlament vorgelegt. In diesem Zusammenhang macht es deshalb umso weniger Sinn, hier für eine kurze Übergangsfrist noch eine Verordnungsanpassung vorzunehmen, es sei denn, man will bewusst der Gesetzesberatung vorgreifen und Sachzwänge schaffen. Eine solche Vorgehensweise wird von der SVP klar nicht akzeptiert.

Die Schaffung von Sachzwängen bzw. neuer Kompetenzen zeigt sich denn auch deutlich bei der vorgesehenen zusätzlichen Kontrollfunktion des BAFU. Dies ist ein klarer Ausbau der Verwaltungstätigkeit wie auch der staatlichen Kontrolle und hat in einer liberalen Gesellschaft und Wirtschaft nichts zu suchen. Ohnehin atmet die ganze Verordnung den Geist einer übermässigen ja fast schon ins Groteske ausufernden Kontrollmaschinerie. Ob die komplexen Formeln für die Berechnungen für den einzelnen noch nachvollziehbar sind, kann man wahrlich bezweifeln.

Fazit

Abschliessend bleibt festzuhalten, dass die Verordnungsanpassungen weder dazu geeignet sind, das Vertrauen der Bürger in das Energiegesetz, noch in den Staat zu stärken. Das überhastete Vorgehen weckt dabei ungute Erinnerungen an die Entstehungsgeschichte der Energiestrategie, welche vom Bundesrat quasi über Nacht beschlossen wurde. Mit einem solchen Verordnungs-Mammutpaket schafft man keine Transparenz, sondern Unklarheit. Man schafft nicht weniger, sondern mehr Regulierung und damit im Endeffekt auch unnötigen administrativen und finanziellen Mehraufwand für die Bevölkerung und die Wirtschaft.

Ein zielgerichtetes und vor allem zeitlich besser angepasstes Vorgehen wäre hier definitiv der sinnvollere Weg gewesen. 

 

 
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