Vernehmlassung

Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften…

Der vorliegende Entwurf für eine Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten bestätigt die Befürchtungen der SVP bezüglich der…

Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Der vorliegende Entwurf für eine Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten bestätigt die Befürchtungen der SVP bezüglich der Gefahren des revidierten THG und der einseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips. In besonderem Masse problematisch ist aus unserer Sicht der 2. Abschnitt über die Lebensmittel. Die Verordnung ist schwammig und nicht greifbar, sie präzisiert nicht, sondern bestätigt nur, dass vieles erlaubt sein wird und abhängig ist von den Vorschriften anderer Länder. Etwas mehr Klarheit bringen die Erläuterungen des Bundesrates, welche aber aus Sicht der SVP nur eine konsequente und vehemente Ablehnung dieser Verordnung erlauben.

Im Bewusstsein, dass sogenannt technische Handelshemmnisse oftmals in den Vorschriften zur Produktinformation liegen, will der Bundesrat gezielt diesen für den Konsumenten so wichtigen Informationskanal empfindlich schwächen. Unter die technischen Vorschriften fallen nämlich nicht nur Herstellungsverfahren und Inhaltsstoffe sondern auch deren Deklaration, d.h. die Produktinformation. Hier sollen künftig nur noch die entsprechenden Vorschriften der EU oder jenes Staates gelten, in welchem das Produkt hergestellt wurde. Es ist künftig beispielsweise nicht einmal mehr Pflicht, darauf hinzuweisen, dass ein Produkt nicht der Zusammensetzung nach Schweizerischem Recht entspricht. Ganz im Gegensatz zur sonst üblichen Bevormundung und Gängelung der Bürgerinnen und Bürger durch Vorschriften und Verbote, ist in den Ausführungen des Bundesrates hier plötzlich von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Konsumenten auszugehen. Damit wird auch der Täuschungsschutz weitgehend aufgehoben. Die Gefahr der Irreführung müsse laut Bericht des Bundesrates gegenüber den wirtschaftlichen Nachteilen eines technischen Handelshemmnisses (z.B. umfassende Produktinformation) abgewogen werden. Wie und durch wen sollen die wirtschaftlichen Nachteile von Produktinformationspflichten gemessen und gegen Gefahr und Nachteil der Irreführung der Konsumenten abgewogen werden?

Faktisch auferlegt der Bundesrat den Bürgern der Schweiz, künftig beinahe alles im Lebensmittelbereich zu „schlucken“, was aus irgendeinem Land der EU stammt, ohne klare und eindeutige Informationen über das Produkt zu haben. Er auferlegt dem BAG und den kantonalen Behörden faktisch die Kenntnis, die Überwachung und die Kontrolle aller in der EU gültigen Vorschriften im Bereich der Lebensmittel und deren Herstellung. Eine Aufgabe, welcher nur eine riesige Behörde von „europäischen“ Ausmassen gewachsen sein kann – wenn das überhaupt möglich ist.

Die Behauptung, wonach die Inländerdiskriminierung aufgehoben sei und Schweizer Hersteller der Konkurrenz aus der EU und dem EWR gleichgestellt seien, wird schon im folgenden Satz des Berichtes widerlegt. Schweizer Arbeitnehmer- und Tierschutzvorschriften gelten für Schweizer Hersteller – und nur für diese – weiterhin. Gerade im Bereich der Lebensmittelherstellung sind dies entscheidende Faktoren, welche die Konkurrenzfähigkeit massgeblich von aussen beeinflussen. Durch die oben erwähnte Verwässerung der Produktinformationsvorschriften wird den Schweizer Herstellern sogar noch der Vorteil, auf die hohen Anforderungen, welchen ihre Produkte genügen, hinzuweisen, teilweise vernichtet.

Der Verordnungsentwurf zeigt, dass es völlig unrealistisch ist, mittels der einseitigen Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für ein einzelnes, kleines Land wie die Schweiz, Vorteile zu gewinnen. Regelrecht selbstzerstörerisch ist es, nicht nur die Vorschriften eines einzelnen Landes blind zu übernehmen, sondern die Vorschriften einer ganzen Staatengemeinschaft. Zwangsläufig werden wir auch alle negativen Erscheinungen und alle Fehler, welche in den Ländern der EU bzw. des EWR gemacht werden, importieren müssen. Die Schweiz lässt sich hier auf ein gefährliches Experiment ein und gibt ein weiteres Stück Unabhängigkeit und Souveränität auf. Aus diesem Grund lehnt die SVP diesen Verordnungsentwurf vollumfänglich ab.

 

 
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