Themen
Gesundheit
Vernehmlassung

Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK)

Die Rahmenbedingungen für eine effiziente und sichere Verwaltung, Bearbeitung und Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten festzulegen, ist eine wichtige Aufgabe der schweizerischen Gesundheitspolitik…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die Rahmenbedingungen für eine effiziente und sichere Verwaltung, Bearbeitung und Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten festzulegen, ist eine wichtige Aufgabe der schweizerischen Gesundheitspolitik. Im Grundsatz unterstützt die SVP deshalb die schnelle und flächendeckende Einführung einer Versichertenkarte und geht mit dem Bundesrat einig, dass ein essenzielles Ziel der Versichertenkarte die Reduktion des administrativen Aufwandes bei der Abrechnung von Leistungen bzw. bei der Verbesserung des Abrechnungsprozesses darstellt. Ausserdem könnte mit einer Gesundheitskarte eine verbesserte Versorgung bei Notfällen sichergestellt werden. Die Ausgestaltung der Versichertenkarte, wie sie vom BAG favorisiert wird, ist unseres Erachtens aber nicht zielführend. Es droht ein unpraktikables System eingeführt zu werden, welches neben den Fragen an der Ausgestaltung auch ungewisse Kostenfolgen hat. 

Wie Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, ist die Speicherung von Gesundheits- resp. Patientendaten auf der Karte nicht die adäquate Lösung. Die SVP ist überzeugt, dass die medizinischen Daten (im Einverständnis mit dem Versicherten) in einer elektronischen Gesundheitsakte (geschützte Informationsplattform) zusammenzuführen sind. Die Versichertenkarte gilt dabei nur der Autorisierung und Identifikation analog des elektronischen Zahlungsverkehrs bei Banken. Die sensiblen Gesundheitsakten könnten von den autorisierten Leistungserbringern, Notfalldiensten usw. über gesicherte Datenübertragungen kontaktiert und verwaltet werden. Die Gesundheitsakte darf aus Sicht der SVP nur unter Zustimmung des Patienten erstellt und verwaltet werden. 

Im Unterschied zum vom BAG vorgeschlagenen Konzept der Gesundheitskarte mit integrierten sensiblen Gesundheitsdaten, würde eine zentrale Internet-Plattform alle Sicherheitsstandards erfüllen und dem entsprechen, was sich derzeit in der EU durchzusetzen scheint. Eine gesonderte Einführung einer Karte mit integrierten Gesundheitsdaten könnte in wenigen Jahren millionenteure Umstellungskosten bedingen, da die internationale Lesbarkeit der inländischen Gesundheitsdaten nicht gewährleistet ist. Es scheint, als ob das BAG ein System einführen möchte, von welchem man im Ausland bereits abgerückt ist. Dies hätte erhebliche Nachteile für die Schweizer Patienten.

Abgesehen von dieser Revision muss die SVP an dieser Stelle wiederum darauf hinweisen, dass das schweizerische Gesundheitssystem dringend weiter gehende Revisionsschritte auf Stufe Verfassung und Gesetz benötigt. Die ständig steigenden Krankenkassenprämien werden für unzählige Familien zu einer massiven Belastung. Die SVP fordert den Bundesrat und das zuständige Departement auf, die Probleme an der Wurzel zu packen und sich nicht auf das Revidieren von Verordnungen zu beschränken.

 
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