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Asylpolitik
Editorial

Es reicht mit der importierten Gewalt!

Gewalt und Kriminalität nehmen in der Schweiz massiv zu. Ein Grund dafür ist die komplett gescheiterte Asylpolitik von Mitte-Linksgrün. Opfer sind oft Frauen – wie kürzlich in Zürich, wo ein Eritreer zwei Frauen spitalreif prügelte oder in Rupperswil (AG), wo ein Mann aus Sri Lanka seine Frau tötete.

Martina Bircher
Martina Bircher
Nationalrätin Aarburg (AG)

Am Sonntag hat ein Eritreer am Hauptbahnhof Zürich zwei Frauen spitalreif geprügelt. Dass die Staatsanwaltschaft wegen versuchter Tötung gegen ihn ermittelt, zeigt die Brutalität des Angriffes. Nur drei Tage später tötete ein Mann aus Sri Lanka in Rupperswil (AG) seine Frau.

Das sind keine bedauerlichen Einzelfälle, sondern es ist leider zunehmend Alltag in der Schweiz. Eine der Ursachen ist die gescheiterte Asylpolitik von Mitte-Linksgrün. Das zeigt sich drastisch am Zürcher Hauptbahnhof, der immer unsicherer wird. Die Täter sind praktisch ausnahmslos junge Männer mit Migrationshintergrund, häufig aus Nordafrika, häufig abgelehnte Asylanten. Dass sie dennoch hier sind, zeigt das Scheitern unseres Asylsystems. Ein System, das Leute belohnt, die ohne Asylgrund und illegal in die Schweiz kommen, sich der Ausreisepflicht widersetzen und nicht einmal ausgeschafft werden, wenn sie kriminell und gewalttätig werden.

Es reicht mit der importierten Gewalt! Es ist höchste Zeit, die Schweizer Bevölkerung – insbesondere die Frauen – vor diesen angeblich Schutzsuchenden zu schützen. Die SVP fordert deshalb von der zuständigen Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider endlich eine Neuausrichtung der Asylpolitik:

  • keine Asylverfahren mehr in der Schweiz – dafür ist die Schaffung von Transitzentren an der Schweiz Grenze oder eine Kooperation mit einem Drittland zu prüfen, wo die Asylmigranten ihren Antrag stellen und den Asylentscheid abwarten müssen.
  • keine Aufnahme mehr von Asylanten aus sicheren Drittstaaten.
  • Personen mit negativem Asylentscheid sind ohne Wenn und Aber auszuschaffen. Ist dies aufgrund fehlender Kooperation der Person nicht möglich, so ist die Unterbringung in einem geschlossenen Zentrum anzuordnen, bis die Ausreise freiwillig erfolgt. Dies muss insbesondere für verurteilte Straf- und Gewalttäter nach Verbüssen ihrer Strafe gelten.
Martina Bircher
Martina Bircher
Nationalrätin Aarburg (AG)
 
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