Zeitungserhalt trotz Werbung
Warum erhalten Sie die Abstimmungszeitung trotz Aufdruck "Keine Werbung" am Briefkasten?
Die Zeitungen wurden durch die Post selber verteilt. Die Post ist verpflichtet, diese in ausnahmslos alle Briefkästen zu legen, auch in die mit dem Keine-Werbung-Kleber, da es sich um eine politische Information handelt, also für die Post eine „offizielle Sendung“ (Siehe Merkblatt als PDF-Download).
Auf der zweiten Seite der Zeitung ganz unten wird ebenfalls mit folgendem Satz darauf hingewiesen: „Achtung: Bei dieser Zeitung handelt es sich weder um Werbung noch um Reklame, sondern um eine politische Information. Darum darf sie auch in jene Briefkästen verteilt werden, auf denen sich ein Stopp-Kleber befindet. Wir danken für Ihr Verständnis.“
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie höflichst um Entschuldigung.
Überparteiliches Komitee "JA zum Gripen"
Opferschutz statt Täterschutz.
Mehr dem Mittelstand, weniger dem Staat.
Kampf den Staus und Schikanen im Strassenverkehr.
Zuwanderung auf ein gesundes Mass reduzieren.
Qualität dank Wettbewerb.
Unabhängigkeit und Selbstbestimmung.
Die Schweiz hat eine eigene Geschichte, sie ist geprägt von ihren Kulturen, von ihren Traditionen, ihren Werten und den Menschen, die hier im friedlichen Miteinander leben.
Eine lebenswerte Umwelt für heute und morgen.