Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht
Die Delegierten der SVP Schweiz haben an der Delegiertenversammlung vom 30. März 2019 mit 275 Stimmen und ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung die Nein-Parole beschlossen.
Worum geht es?
Die EU hat ihre Waffenrichtlinie revidiert. Die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staat soll diese Änderung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht umsetzen. 2005 hat der Bundesrat noch versprochen, der Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen werde zu keinen einschneidenden Verschärfungen des Schweizer Waffenrechtes führen. Dieses Versprechen wird mit der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung gebrochen.
Besonders stossend ist, dass das beschlossene Gesetz Auflagen wie die Nachregistrierungspflicht vorsieht, die an der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 bereits abgelehnt worden sind.
Informationen:
Gegen Enteignung, für den Schutz der Privatsphäre.
Eigenverantwortung statt Bevormundung.
Die Schweiz hat eine eigene Geschichte, sie ist geprägt von ihren Kulturen, von ihren Traditionen, ihren Werten und den Menschen, die hier im friedlichen Miteinander leben.
Sicherheit für unsere Bevölkerung.
Unabhängigkeit und Selbstbestimmung.
Für eine Energieversorgung mit Zukunft.
Für eine einheimische Produktion.
Zuwanderung auf ein gesundes Mass reduzieren.
Kampf den Staus und Schikanen im Strassenverkehr.