Initiativtext
Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art.104 Abs. 3 Bst. b
3 Er [der Bund] richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre mulifunktionalen Aufgaben erfüllt. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben:
b. Er fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produkionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind; dabei sorgt er insbesondere dafür, dass Halterinnen und Halter von Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken finanziell unterstützt werden, solange die ausgewachsenen Tiere Hörner tragen.
Bedrohte Freiheit verteidigen.
Zu unseren Werten stehen.
Zuwanderung auf ein gesundes Mass reduzieren.
Kampf den Staus und Schikanen im Strassenverkehr.
Sicherheit für unsere Bevölkerung.
Mehr Wirtschaftsfreiheit statt Bürokratie.
Für eine Energieversorgung mit Zukunft.
Abgehobene Reformen stoppen, zurück zur praxisorientierten Bildung.
Gegen Enteignung, für den Schutz der Privatsphäre.