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Anwendung der Ventilklausel – JA oder NEIN?

Die Schweiz hat am 6. Dezember 1992 den Beitritt zum EWR als „Trainingslager für die EU" abgelehnt. Ein neues Modell musste her. Es waren die Bilateralen I (1994-1998) und die Bilateralen II (2002…

Yvette Estermann
Yvette Estermann
Nationalrätin Kriens (LU)

Die Schweiz hat am 6. Dezember 1992 den Beitritt zum EWR als „Trainingslager für die EU“ abgelehnt. Ein neues Modell musste her. Es waren die Bilateralen I (1994-1998) und die Bilateralen II (2002-2004), welche die Schweiz nun in die EU führen sollten.

Doch noch nie war die Schweiz so weit von einem EU-Beitritt entfernt, wie heute!

Was jetzt? Die EU kämpft mit schweren, finanziellen Problemen und will deshalb die Schweiz zwingen, ein Nettozahler der EU zu werden. Sie macht bei jeder Gelegenheit der Schweiz klar: Wenn ihr weiterhin den Zugang zu unserem Binnenmarkt wollt, müsst ihr nach unserer Geige tanzen! Das war auch beim Personenfreizügigkeits-Abkommen (Bilaterale I) nicht anders.

Bei den Abstimmungskampagnen des Bundesrates, zuletzt im Rahmen der Abstimmung zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien (2009), sind die damaligen Bundesrätinnen landauf und landab gereist und haben geworben, um ein JA für die Ausdehnung bei der Bevölkerung zu erzwingen. Das Hauptargument Nr.1 der Befürworter war, dass die Schweiz bei den EU-17 und den EU-8 Staaten bis 2014 und bei den EU-2 Staaten bis 2019 die „Ventilklausel“ als WIRKSAMES MITTEL zur Steuerung der Zuwanderung in Kraft setzen kann. Damit könnte die Schweiz bei zu grosser Einwanderung wieder Kontingente einführen.

Doch immer, wenn die Bedingungen erfüllt waren, hat der Bundesrat aus Rücksicht auf die EU, dieses Mittel zur Steuerung der Zuwanderung nicht in Kraft gesetzt. Mehr noch: Auch alle Bemühungen des Parlaments die Zuwanderung zu steuern, wurden abgelehnt mit dem gleichen Argument. Im Jahre 2008 oder spätestens 2009 wäre die Anwendung der Schutzklausel jedoch sinnvoll gewesen. Hat der Bundesrat die Lage falsch eingeschätzt?

Der Bundesrat muss bis zum 1. Mai entscheiden, ob er für die 8 EU-Länder (Oststaaten und nur für die B-Bewilligungen), wieder Kontingente einführen will. Es ist für die Schweiz die letzte Möglichkeit, dies noch zu realisieren. Wenn er die Ventilklausel in Kraft setzt, kann er noch ein Stück Glaubwürdigkeit bewahren. Laut Experten ist aber dieses Mittel nicht wirksam genug, um die massive Zuwanderung in unser Land zu begrenzen. Was nun?

Setzt der Bundesrat die Ventilklausel nicht in Kraft, sind auch alle späteren Abkommen mit der EU, betreffend neue Mitglieder (Kroatien, Türkei, Serbien…), vorab schon ohne jede Einschränkung zu genehmigen! Warum? Die EU wird sicher argumentieren, dass künftige Abkommen zwischen der EU und der Schweiz keine derartige Regelung (Ventilklausel) mehr benötigen, da die Schweiz in der Vergangenheit ohnehin nie davon Gebrauch machte…

Hat der Bundesrat damals bei den Abstimmungen gelogen? Hat er mit der Ventilklausel ein unzulängliches Mittel als hoch wirksam gepriesen und alle, die etwas anderes behaupteten, damit zum Schweigen gebracht und bei den Stimmbürgern gepunktet?

Die verfehlte Strategie von damals, tritt heute offen zutage: Gross ist der Druck auf dem Arbeitsmarkt. Lohndumping, überfüllte Strassen und Züge, hohe Preise für Mieten, Häuser und Grundstücke. Höhere Kriminalität und grössere Belastung der Sozialwerke, um nur einige der Auswirkungen zu nennen.

Die Experten – auch anlässlich der kürzlich stattgefundenen und von mir besuchten Schulung des Europainstitutes an der Universität Zürich – sind sich einig: Es gibt leider keine ideale Lösung für die Schweiz. Doch mit einem JA zur Ventilklausel könnte der Bundesrat schon am nächsten Mittwoch ein Zeichen setzen und damit die negativen Auswirkungen der vergangenen Zeit etwas mildern.

 

Yvette Estermann
Yvette Estermann
Nationalrätin Kriens (LU)
 
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