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CO2-Gesetz – Bund plant weitere Abzockerei

Als Gegenvorschlag zu den Klima- und der Offroader-Initativen beantragt der Bundesrat dem Parlament eine Revision des CO2-Gesetzes…

Hans Rutschmann
Hans Rutschmann
Nationalrat Rafz (ZH)

 

Als Gegenvorschlag zu den Klima- und der Offroader-Initativen beantragt der Bundesrat dem Parlament eine Revision des CO2-Gesetzes. Diese Gesetzesvorlage zeichnet sich vor allem durch weitere Gebührenerhöhungen und Einschränkungen aus. Damit werden die Volksinitiativen zum Anlass für einen Anschlag auf das Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger genommen.

Die im Jahre 2008 eingereichte Volksinitiative „Für ein gesundes Klima" fordert eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 bis zum Jahre 2020. Die Initianten begründen ihren Vorstoss damit, dass die Schweiz als Industrieland ihren Treibhausgasausstoss signifikant reduzieren müsse, um ihren Beitrag zur Stabilisierung der globalen Temperatur und zur Vermeidung der schlimmsten Klimaauswirkungen auf Mensch und Umwelt zu leisten. Der Bundesrat und die vorberatende Kommission des Nationalrates beantragten dem Parlament, die Volksinitiative abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit argumentierte richtigerweise, dass das anvisierte Ziel für die Wirtschaft nicht tragbar sei.

Gleichzeitig beantragt der Bundesrat dem Parlament jedoch eine Änderung des CO2-Gesetzes mit ähnlichen Zielsetzungen. So sollen die CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen sowie die Teilzweckbindung von jährlich 200 Millionen Franken weitergeführt werden. Sodann fordert der Bundesrat die Beibehaltung der CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoff mit der Möglichkeit der Erhöhung der Mineralölsteuer und der Treibstoffpreise sowie eine ganze Reihe weitere Massnahmen. Diese Vorschläge sollen dazu führen, dass eine Reduktion des CO2-Ausstosses bis ins Jahre 2020 von 20 Prozent erreicht werden kann. Gleichzeitig will der Bundesrat aber die Kompetenz, dieses ehrgeizige Reduktionsziel je nach Verlauf der internationalen Verhandlungen sogar auf 30 Prozent erhöhen zu können.

Gegenvorschlag noch einschneidender als Klimainitiative
Die vorberatende Kommission hat den bundesrätlichen Entwurf leider sogar noch verschärft. So sollen beispielsweise sämtliche Treibhausgas-Emissionen im Inland vermindert werden. Sodann will die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat die Kompetenz einräumen, das Reduktionsziel sogar auf 40 Prozent zu erhöhen. Während die Klimainitiative „nur" eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen von 30 Prozent fordert, geht nun der Kommissionsantrag wesentlich weiter. Sodann soll die CO2-Abgabe auf Brennstoffen nochmals stark erhöht werden. Die Vorlage sieht eine Bandbreite des Abgabesatzes zwischen 36 und 120 Franken je Tonne CO2 vor. Dieser Maximalbetrag würde das Heizöl um ungefähr 30 Rappen pro Liter verteuern. Für viele private Haushalte und Unternehmen würden damit die Heizkosten massiv erhöht.

CO2-Gesetz als Vehikel gegen Offroader-Initative
Der Bundesrat will mit der CO2-Revision aber nicht nur der Klima-Initiative, sondern auch der Offroader-Initiative begegnen. Die Volksinitiative „Für menschenfreundlichere Fahrzeuge", bekannt als „Offroader-Initiative", will einerseits strengere oder neue Grenzwerte für Emissionen von Feinstaub und CO2, anderseits dürfen Personenwagen mit hohem Gefährdungspotential für andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr zugelassen werden. Zusätzlich will die Volksinitiative das maximale Leergewicht von Personenwagen limitieren. Für bereits zugelassene Fahrzeuge, welche diese Bedingungen nicht erfüllen, fordern die Initianten eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h.

Auch hier beantragt der Bundesrat einen Gegenvorschlag in Form der laufenden CO2-Gesetzes-Revision. So sollen beispielsweise die durchschnittlichen CO2-Emissionen der neuen Personenwagen bis 2015 auf 130 g CO2/km gesenkt werden. Dies wäre einmal mehr ein Alleingang der Schweiz. Dies ist umso unverständlicher als die Schweiz über keine eigene Autoindustrie verfügt und damit vom ausländischen Angebot abhängig ist. Der Bundesrat ist sich der Tatsache sehr wohl bewusst, dass die Autoimporteure die neuen Auflagen gar nicht erfüllen können. Deshalb sieht das neue Gesetz auch bereits vor, dass bei Nichteinhalten der Grenzwerte die Importeure massive finanzielle Beträge leisten müssen. Diese neuen Bussen werden die Neuwagen natürlich erheblich verteuern. Nach vorsichtigen Schätzungen müssten die Kunden mit jährlich 500 Millionen Franken Mehrkosten rechnen. Damit würde die Bundeskasse einmal mehr grosszügig alimentiert. Diese Preisaufschläge würden wohl aber auch viele Autobesitzer davon abhalten, ihr altes Auto durch ein neues, umweltfreundlicheres Modell zu ersetzen. Damit würde der Umwelt jedoch ein Bärendienst erwiesen. Dies scheint den Bundesrat jedoch nicht zu stören.

Schweiz verursacht nur 0,1 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen
Die vorgeschlagene Revision des CO2-Gesetzes würde unsere Wirtschaft, welche in einem harten internationalen Wettbewerb steht, empfindlich treffen. Dies insbesondere auch deshalb, weil bis zum heutigen Zeitpunkt keine bindende internationale Vereinbarung vorliegt, welche auch die anderen Länder auf ähnliche Reduktionsziele verpflichten. Bekanntlich ist die Klima-Konferenz in Kopenhagen im vergangenen Dezember gescheitert. Die grossen CO2-Verursacher wie die USA, China oder Indien lassen sich nicht zu konkreten Reduktionszielen verpflichten. Insbesondere in den aufstrebenden Industriestaaten geniesst das Wirtschaftswachstum einen wesentlich höheren Stellenwert als die Reduktion des CO2-Ausstosses.

Die Schweiz ist jedoch lediglich für 0,1 Prozent des weltweiten CO2-Ausstosses verantwortlich. Deshalb können auch einschneidende Massnahmen in der Schweiz das globale Klima-Problem nicht alleine lösen. Wobei die Schweiz bereits heute als Musterknabe bezeichnet werden kann. So wird die Schweiz im Gegensatz zu vielen Ländern ihre Kyoto-Verpflichtungen nicht nur erreichen, sondern sogar übertreffen. Nicht einmal alle EU-Länder werden übrigens die Kyoto-Ziele erfüllen, zu welchen sie sich vertraglich verpflichtet haben.

Klimapolitik als Instrument für höhere Steuern, Abgaben und Gebühren
Selbstverständlich sind alle machbaren und vernünftigen Massnahmen zu treffen, um die fossilen Energieträger zu ersetzen und damit auch die CO2-Emissionen zu reduzieren. Wir alle sorgen uns um die Natur und möchten nachfolgenden Generationen eine intakte Umwelt erhalten. Wir wehren uns aber entschieden dagegen, dass unter dem Stichwort Umwelt- und Klimapolitik der Bevölkerung Angst eingeflösst und unter diesem Titel Hunderte von Millionen Franken zusätzliche Steuern und Abgaben einkassiert werden. Allerdings ist diese Diskussion gegenwärtig schwierig zu führen. Sie nimmt bei unseren Gegnern manchmal schon fast religiöse Züge an.

 

 

 

 

 

 

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Nationalrat Rafz (ZH)
 
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