Familieninitiative aus Sicht der Landgemeinde Bühler

Die Gemeinde Bühler zählt 1700 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Stadt St. Gallen ist mit den öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln in 20 Minuten erreichbar. Eine gute Infrastruktur bietet vielen Vereinen eine Gelegenheit für Freizeitbeschäftigungen. Speziell zu erwähnen sind die Juniorinnen des FC Bühler, die sich zu den besten Spielerinnen in der Schweiz zählen dürfen. Im Kantonsmittel wohnen in der Gemeinde Bühler überdurchschnittlich viele Kinder.

von Ingeborg Schmid, Gemeindepräsidentin Bühler (AR)

(nachfolgender Text ist erstellt aufgrund meiner persönlichen Meinung und wurde nicht abgesprochen mit dem Gemeinderat Bühler)

Die Gemeinde Bühler zählt 1700 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Stadt St. Gallen ist mit den öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln in 20 Minuten erreichbar. Eine gute Infrastruktur bietet vielen Vereinen eine Gelegenheit für Freizeitbeschäftigungen. Speziell zu erwähnen sind die Juniorinnen des FC Bühler, die sich zu den besten Spielerinnen in der Schweiz zählen dürfen. Im Kantonsmittel wohnen in der Gemeinde Bühler überdurchschnittlich viele Kinder.

Seit drei Jahren wird eine Kinderbetreuung angeboten. Diese ist durch den Verein Kinderbetreuung Herisau organisiert. Bühler wird als Filiale geführt. Das Angebot ist sehr flexibel, d.h. Kinder können für einzelne Stunden oder ganze Tage das Angebot besuchen. Ein solches Angebot ist attraktiv und wird in unserer Gemeinde ausserordentlich geschätzt. Einerseits, weil man sich nicht fix auf eine halb- oder ganztägige Betreuungszeit festlegen muss und anderseits können Kinder in Notsituationen ohne nachfolgende weitere Verpflichtungen spontan in die KIBE gebracht werden. Flexible Modelle mit grösstmöglichem Einbezug von Eigenverantwortung würden mit einem Betreuungsabzug für Alle nur interessanter und tragen dazu bei, die öffentlichen Finanzen zu schonen.

Ich erachte ein Kinderbetreuungsangebot in einer Gemeinde als einen wichtigen Standortvorteil. Es zeigt sich deutlich, dass bei der Wohnungssuche diese Angebote mitberücksichtig werden. Der Gemeinderat Bühler hat dies erkannt und unterstützt das KIBE-Angebot, indem die Mietkosten übernommen werden. Der Verein hat im Übrigen die Auflage, das Angebot kostendeckend zu führen. Dies sind jährlich 20‘000.-. Weiter wird eine Defizitgarantie gegeben für allfällige schwankende Jahreseinnahmen. Diese Kosten werden von den Steuerzahlern finanziert. Auch da kommt unsere Wertehaltung durch: Eigenverantwortung und Freiheit.

Gerade im ländlichen Raum werden die Kinder in der Regel zu Hause betreut oder man tauscht sich untereinander aus, wie z.B. Grosseltern oder Geschwister bzw. Bekannte usw. Nur deshalb ist die externe Betreuung im oben genannten Umfang durch viel unbezahlten Einsatz von diversen Leuten überhaupt finanzierbar. Wenn ich von einem möglichen Rechtsanspruch in der Stadt Bern für die externe Betreuung höre und die damit einhergehende sog. Professionalisierung, dann kann ich nur sagen, das würde unsere Gemeinden finanziell in den Ruin treiben. Und wahrscheinlich kann sich die Stadt Bern dies auch nur leisten, weil der gesamte Kanton über den Lastenausgleich mitbezahlt.

Ich kann nicht sagen, wie viele Mütter genau bei uns Teilzeit ausser Hause arbeiten und wie viele vollzeitlich. Und natürlich ergeben sich dadurch etwas geringere Steuereinnahmen, obwohl unterstrichen werden muss, dass bei uns auch die sog. Heiratsstrafe zu wesentlich mehr Steuereinnahmen führt, als dies wahrscheinlich in einer Stadt wie Bern der Fall ist, wo wohl häufiger Eltern nicht verheiratet sind. Was mir jedoch wichtig ist, dass durch die Stärkung der Eigenverantwortung und Freiheit ein unbeziffertes Einkommen und Werthaltungen erzielt wird, die es rechtfertigen, auch Eltern einen Betreuungsabzug zu gewähren, die keine bezahlte Fremdbetreuung beanspruchen.

Wir sind in unseren Dörfern sehr stolz auf florierende Vereine, Jugendvereine die auf die Mitarbeit der Eltern zählen können, wie auch freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Dorfanlässen und Kommissionstätigkeiten. Diese Freiwilligenarbeit generiert „fiktiv gesprochen" Millionenbeträge, die unser Staatssystem zum Wanken brächten, müssten sie entsprechend mit Vollkosten bezahlt werden.

Mit den Betreuungsabzügen für alle Familien will man nicht einer Betreuungsart etwas wegnehmen oder eine speziell fördern, nein man will alle gleich stellen, da wir in unserem föderalistischen Staatssystem auf Alle und ganz besonders auch auf die freiwilligen Mitarbeitenden angewiesen sind.

Weshalb sollen jene, die sich unentgeltlich für unser Gemeinwesen einsetzen, nicht die gleichen Vorzüge haben?

Im ländlichen Raum sind wir auf Frauen und Männer angewiesen, die sich nicht nur auf die staatlichen Leistungen abstützen, sondern flexibel ihren Beitrag in unserer Gesellschaft leisten. Da diese Leistungen nicht entschädigt werden können, können sie auch nicht als Lohn deklariert werden – somit kann auch kein Betreuungsabzug geltend gemacht werden, wenn die Kinder bei solchen gemeinnützigen Arbeiten von Privatpersonen betreut werden. Sei dies der andere Elternteil, die Grosseltern oder Kollegen.

Ist dies gerecht? NEIN, unser höchstes Gut für die Zukunft ist die Familie, somit muss diese uns auch etwas wert sein! Entweder Betreuungsabzüge für alle oder für niemanden. Mit einseitigen Abzugsmodellen weckt man nur weitere Begehrlichkeiten und Missmut.

 
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