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Gefährdete Demokratie – Das Volk muss souverän bleiben

Neu sollen Volksinitiativen im Vorfeld auf ihre Verträglichkeit mit internationalem Recht geprüft werden. Birgt eine Initiative die Gefahr, mit diesem in Konflikt zu stehen, soll ein Warnhinweis…

Jean-Pierre Grin
Jean-Pierre Grin
Nationalrat Pomy (VD)

Neu sollen Volksinitiativen im Vorfeld auf ihre Verträglichkeit mit internationalem Recht geprüft werden. Birgt eine Initiative die Gefahr, mit diesem in Konflikt zu stehen, soll ein Warnhinweis auf den Unterschriftenbögen abgedruckt werden. Damit gefährdet der Bundesrat die direkte Demokratie, denn so erhält er Mittel, unangenehme Themen einfach beiseite zu schieben oder deren Umgang zu beeinflussen. Die SVP steht klar für die Demokratie ein – das Volk muss das letzte Wort haben.

Mit seinen Verlautbarungen über die Verträglichkeit von Volksabstimmungen mit international geltendem Recht, gefährdet der Bundesrat unsere direkte Demokratie.
Gemäss unserer Regierung würde eine materielle Vorprüfung der Volksinitiativen nach strengsten Rechtsgültigkeits-Normen dazu beitragen, Konflikte zwischen dem Verfassungsrecht und international geltendem Recht zu vermeiden. Dies die Schlussfolgerung des Zusatzberichts über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht, dem der Bundesrat zugestimmt hat. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung hat einzig zum Ziel, die Volksrechte einzuschränken und muss in unserer Demokratie dringend vermieden werden. Sowohl die materielle Vorprüfung als auch die Verschärfung der Rechtsgültigkeits-Normen im Hinblick auf die Verpflichtungen der Schweiz gemäss international geltendem Recht stellen unzulässige Beeinträchtigungen der demokratischen Rechte dar.

Zwingendes und nicht zwingendes internationales Recht
Es muss unterschieden werden zwischen zwingendem und nicht zwingendem internationalen Recht. Gemäss geltendem Recht kann das Parlament eine Volksinitiative für ungültig erklären, wenn sie zwingendes internationales Recht (z.B. Verbot des Völkermordes, der Folter oder der Sklaverei) verletzt. Die Regierung schlägt nun vor, eine materielle Vorprüfung vorzunehmen, bevor Unterschriften gesammelt werden können. Wenn die Initiative das Risiko birgt, mit irgendeinem internationalen Abkommen oder einer Verfügung aus dem nicht zwingenden internationalen Recht im Konflikt zu stehen, soll auf den Unterschriftenbögen ein „Warnhinweis“ aufgedruckt werden.

Einschränkung der demokratischen Rechte
Die tatsächliche Absicht des Bundesrates ist es allerdings, sich selbst und dem Parlament die Mittel in die Hand zu geben, unangenehme Themen beiseite zu schieben. Oder man will die Art und Weise, wie mit ihnen umgegangen wird, beeinflussen. Das ist das eigentliche Ziel dieses Vorschlags zur Einschränkung der demokratischen Rechte.
Parallel dazu verlangt die Regierung eine massive Ausweitung der Gründe, die eine Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative ermöglichen. So könnte das Parlament eine Volksinitiative für ungültig erklären, wenn sie gegen „grundrechtliche Kerngehalte“ verstösst. Gemäss Bundesrat soll diese Massnahme bewirken, dass „Unvereinbarkeiten zwischen Volksinitiativen und internationalem Recht“ vermieden werden“. Was unsere Regierung nicht begriffen hat: Volksinitiativen sind ja gerade dazu da, die Bundesverfassung abzuändern!

In Tat und Wahrheit öffnen die Vorschläge des Bundesrates der Willkür Tür und Tor. Bundesrat und Parlament würde die Möglichkeit gegeben, Initiativen, die nicht ins Konzept passen, nach Gutdünken und unter Berufung auf absichtlich vage gehaltene internationale Vereinbarungen für ungültig zu erklären. Dieses Vorgehen ist nichts anderes als ein Frontalangriff auf die Volksrechte und eine massive Einschränkung der Demokratie. Es ist zumindest fragwürdig, dass das demokratische Recht, das die Volksinitiative darstellt, von unserer Regierung unter Berufung auf die sakrosankten, zwingenden Regeln des internationalen Rechts in Frage gestellt wird, eines internationalen Rechts notabene, das von bestimmten Ländern permanent und in unzulässiger Art und Weise mit Füssen getreten wird. In unserem Land ist das Volk der Souverän, das Initiativrecht ist ein Grundrecht, das unangetastet bleiben muss, dafür steht die SVP ohne Wenn und Aber ein.

Wir müssen die vom Bundesrat gemachten Vorschläge bekämpfen, indem wir uns kompromisslos für die Volksrechte und die direkte Demokratie einsetzen. In einer direkten Demokratie ist es immer das Volk, welches das letzte Wort hat – und das soll auch so bleiben.

 

Jean-Pierre Grin
Jean-Pierre Grin
Nationalrat Pomy (VD)
 
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