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Handys von Asylsuchenden endlich überprüfen

Im Rahmen von Asylverfahren sollen künftig auch Mobiltelefone zur Feststellung der Identität und Herkunft untersucht werden dürfen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat heute einen Vorstoss der SVP angenommen.

Erfolg für die SVP: Wer in der Schweiz Asyl verlangt und seine Herkunft nicht nachweisen kann oder will, soll künftig seine Handydaten offenlegen müssen. Was selbstverständlich klingt, ist heute verboten. Gerade bei Wirtschaftsmigranten ist es Gang und Gäbe, dass diese ihre Ausweisdokumente bewusst entsorgen, um so ein Bleiberecht in der Schweiz zu erschleichen. Mit dem Zugriff auf die Handydaten soll es künftig schwieriger werden, eine Geschichte aufzutischen.

Nach der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats hat heute auch die Schwesterkommission des Ständerats eine parlamentarische Initiative (17.423) von SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH) angenommen. Nun kann eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet werden. Diese muss dann allerdings noch von beiden Räten genehmigt werden. Bis dahin bleiben die Handys von Asylbewerbern für Schweizer Behörden weiterhin tabu.

 
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