Artikel

Ja zur Ausschaffungsinitiative

Die Ausschaffungsinitiative der SVP verdient vorbehaltlose Unterstützung. Dem gegenüber steht der Gegenentwurf des Parlamentes, dieser taugt mit seinen fragwürdigen Zusatzartikeln in der…

Maximilian Reimann
Maximilian Reimann
Ständerat Gipf-Oberfrick (AG)

Die Ausschaffungsinitiative der SVP verdient vorbehaltlose Unterstützung. Dem gegenüber steht der Gegenentwurf des Parlamentes, dieser taugt mit seinen fragwürdigen Zusatzartikeln in der Bundesverfassung nichts und ist konsequent abzulehnen. Nur so kann der Mitte/Links-Mehrheit im Parlament die rote Karte für ihr undemokratisches Verhalten gezeigt werden!

Ich war als Mitglied der Staatspolitischen Kommission des Ständerates von A bis Z mit dabei, als über die Ausschaffungsinitiative sowie den indirekten und später direkten Gegenentwurf gerungen wurde. Ursprünglich herrschte bei den Linken und Netten noch die Meinung vor, mit einer Ungültigkeitserklärung die Initiative vom Tisch wischen zu können. Dabei waren direkte Drähte zum ominösen Club Helvetique unverkennbar, jenem kuriosen Club von Undemokraten, der sich so vehement für die Einschränkung der Volksrechte stark macht. Diesem Club gehören bekanntlich nicht nur Linke und Grüne an, sondern auch Vertreter von CVP und FDP, wie etwa alt-Bundesgerichtspräsident Giusep Nay, der Solothurner Stadtamman und Nationalrat Kurt Fluri oder der Antirassismus-Wirbelwind Georg Kreis. Das Vorhaben einer Ungültigkeitserklärung scheiterte kläglich.

Missachtung der Einheit der Materie
Dann ging es darum, der Initiative einen indirekten Gegenentwurf auf Gesetzesstufe gegenüberzustellen. Mitten in diese Arbeit hinein platzte dann aber das unerwartete Ja von Volk und Ständen zur Minarett-Initiative. Man realisierte, dass das Volk genug hatte von der heuchlerischen Toleranz gegenüber terroristischen und kriminellen Ausländern, welche die Sicherheit in der Schweiz untergraben und für sich eigene Rechtsräume in Anspruch nehmen wollen. Also wollte man im Parlament dagegen vorgehen und erarbeitete unter FDP-Führung einen direkten Gegenentwurf auf Bundesverfassungs-Stufe aus. Um auch die Linke ins Anti-SVP-Boot zu holen, wurden diese noch speziell geködert, mit der Schaffung des höchst fragwürdigen BV-Artikels 121a über die Integration, sowie eines abgeschwächten Artikels 121b über die Aus- und Wegweisung.

Damit wurde klar gegen das Grundprinzip der Einheit der Materie verstossen. Ein Stimmbürger, der kriminelle Ausländer zwar ausweisen möchte, allerdings weniger strikt als dies die SVP-Initiative vorsieht, aber von den bigotten und kostspieligen Integrationsmassnahmen nichts wissen will, der kann diese Meinung auf dem Stimmzettel nicht zum Ausdruck bringen.

Die Kantone ausgehebelt
Bekanntlich auferlegt der Gegenentwurf den Kantonen und Gemeinden eine ganze Reihe von Pflichten zur umtriebigen und kostspieligen Förderung der Integration. Aber man unterliess, bei Kantonen und Gemeinden eine ordentliche Vernehmlassung durchzuführen. Sie wurden regelrecht überfahren. Das ist ein klassischer Eingriff in die kantonale Hoheit. Anlässlich der letzten Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wurde bitter beklagt: „Angesichts der weitreichenden Konsequenzen, die der Integrationsartikel bei einer Annehme des Gegenentwurfs durch Volk und Stände für das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen hätte,“ so das KdK-Protokoll wörtlich, „stellt sich für die Kantonsregierungen die Frage, ob und wie sie sich im Hinblick auf die Volksabstimmung positionieren sollen.“ Ich meinerseits möchte der KdK empfehlen, dazu auch den Ratschlag der Rechtsgelehrten vom Club Helvetique einzuholen. Denn ich bin selber gespannt, wie man dort auf diese krasse Missachtung der föderalistischen Zuständigkeitsordnung im Bereich der Ausländerintegration reagieren wird.

Stimmen Sie am 28. November JA zur Ausschaffungsinitiative und verhindern Sie den wirkungslosen Gegenentwurf!

Maximilian Reimann
Maximilian Reimann
Ständerat Gipf-Oberfrick (AG)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden