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Sessionsbilanz Sommersession 2018

Rückblick auf die Sommersession 2018 aus der Sicht von Fraktionspräsident Thomas Aeschi (ZG) und Fraktions-Vizepräsidentin Céline Amaudruz (GE):

Negativ:

Ja zur Selbstbestimmung!
Die Frage der Selbstbestimmung und damit der Freiheit der Nationalstaaten ist eine uralte, und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die aber immer neu erkämpft und erarbeitet werden muss. Deshalb fordert die SVP, die Selbstbestimmung der Schweiz in der Verfassung zu verankern und damit der schleichenden Unterwanderung und Aushöhlung der freien Bestimmung durch die Schweizerinnen und Schweizer einen Riegel zu schieben. Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben diese Selbstbestimmung mehrfach bestätigt. Erst bei einer Annahme der Selbstbestimmungsinitiative werden ausländische Vergewaltiger, Mörder und Schläger – insbesondere aus der EU – wirklich ausgeschafft. Bei einer Annahme der Selbstbestimmungsinitiative steuert die Schweiz die Zuwanderung wieder eigenständig, damit über 50-Jährige und Jugendliche wieder Arbeit finden in unserem Land. Bei einer Annahme der Selbstbestimmungsinitiative werden Personen wie der Vierfachmörder, Vergewaltiger und Erpresser von Rupperswil auch wirklich lebenslänglich verwahrt. Und bei einer Annahme der Selbstbestimmungsinitiative dürfen Pädophile nie wieder mit Kindern arbeiten. Die Schweizerinnen und Schweizer haben entschieden Ja gesagt zu den Menschenrechten und den Rechten der Opfer, sie haben Ja gesagt zur Selbstbestimmung und sie haben Ja gesagt zur bewährten Praxis und Rechtssicherheit in unserem Land. Die Bundesversammlung lehnte die SBI ab. Korrigieren Sie diesen Entscheid an der Urne und sagen Sie Ja zur Selbstbestimmung der Schweiz.

Zwang zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie
Die neue EU-Waffenrichtlinie möchte Terrorattentate verhindern. Dazu ist sie aber nicht geeignet, ebensowenig wie die von SP-Bundesrätin Sommaruga vorgelegte Umsetzung des EU-Rechts in unser Schweizer Waffengesetz. Wenn bei Terroranschlägen Schusswaffen eingesetzt werden, handelt es sich meistens um illegale Waffen. Das revidierte Waffengesetz sieht aber keine Massnahmen gegen den illegalen Waffenhandel vor, sondern stellt Waffensammler, Schützen und Armeeangehörige, die ihre Waffe bei der Entlassung erwerben, unter Generalverdacht. Vorgesehen sind u.a. Nachregistrierungen oder Schiessnachweise. Die Heerscharen von Polizisten, die mit der Kontrolle beschäftigt wären, ob die neuen Regulierungen eingehalten werden, würden natürlich auf der Strasse fehlen. Das führt nicht zu mehr, sondern zu weniger Sicherheit. Die SVP konnte im Nationalrat zwar einige Verbesserungen erreichen und noch weitergehende Anträge der Linken abwehren. Die Vorlage bleibt aber ein Musterbeispiel für fremdes EU-Recht, zu dessen Übernahme die Schweiz gezwungen wird.

Leicht tiefere Ausgaben bei den Ergänzungsleistungen
Um das massive Kostenwachstums bei den Ergänzungsleistungen (seit 2000 von 2,3 auf fast 5 Milliarden Franken pro Jahr) leicht einzudämmen, hat der Nationalrat eine zehnjährige Beitragsdauer beschlossen, um Ergänzungsleistungen beziehen zu dürfen. Von dieser Massnahme sind insbesondere Asylanten betroffen. Weiter sollen Personen mit grossen Vermögen zukünftig keine Ergänzungsleistungen mehr beziehen können. Gleichzeitig wurden aber auch die über die Ergänzungsleistungen vergüteten Mietzinsmaxima erhöht, weshalb die Einsparungen lediglich im tiefen dreistelligen Millionenbereich liegen. Den Plänen von SP-Bundesrat Berset, den Kapitalbezug bei der zweiten Säule einzuschränken, wurde eine Absage erteilt.

Nein zur einer neuen staatlichen Lohnpolizei
Obwohl Frauen und Männer grundsätzlich gleiche Löhne für gleiche Arbeit erhalten, zwingt der mitte-links Ständerat Arbeitgeber, die mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigen, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Der SVP geht das zu weit. Lohnunterschiede sind nicht immer Lohndiskriminierung. Zu unterschiedlich sind nämlich die objektiven Gründe wie Alter, Ausbildung, Dienstjahre, Erfahrung, Zuständigkeitsbereich, persönlicher Einsatz, Leistungskomponenten etc. Für die Unternehmen bedeutet die Vorlage enormen Mehraufwand. Gut möglich, dass Unternehmen dieser Bürokratie künftig aus dem Weg gehen, indem sie nur noch Männer oder nur noch Frauen anstellen. Dann ist Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts ausgeschlossen. Brauchen wir so einen Blödsinn? Nein!

Kampf gegen Frauenquoten und weitere Einschränkungen unserer Unternehmen
Der Nationalrat hat sich gegen den Willen der SVP für Geschlechterquoten ausgesprochen. Dahinter versteckt sich nichts anderes als eine weitere Bevormundung der Unternehmen durch den Staat. CVP und Teile der FDP stimmten ein weiteres Mal mit Links. Die SVP wehrte sich weitere konsequent dagegen, dass der Wirtschaft unter dem Deckmantel der «Transparenz» mit neuen Vorschriften unternehmerischer Spielraum genommen wird. Jetzt müssen bestimmte Schweizer Unternehmen Geschäftsgeheimnisse über Beziehungen zu staatlichen Stellen publizieren – öffentlich und für die ausländische Konkurrenz einsehbar.

Positiv:

Cannabis-Legalisierung gestoppt
Im Gegensatz zum Ständerat möchte der Nationalrat keinen Experimentierartikel für eine regulierte Cannabis-Abgabe schaffen. Der Nationalrat folgte damit einer Minderheit aus den Reihen der SVP, die diese Motion eines SP-Ständerats ablehnte. Ein Experimentierartikel wäre ein weiterer Schritt hin zur Legalisierung von Cannabis. Alle Versuche, eine solche Legalisierung auf direktdemokratischem Wege einzuführen, sind bislang klar gescheitert. Der offensichtliche Versuch, dies durch die Hintertür einzuführen, konnte vereitelt werden.

Gesamtschau Agrarpolitik – zurück an den Absender, FDP-Bundesrat Schneider-Ammann
Grosser Erfolg für die SVP: Mit Erleichterung kann die Rückweisung der Gesamtschau Agrarpolitik bei den Landwirten zur Kenntnis genommen werden. Die brandgefährliche Gesamtschau war in krasser Art und Weise untauglich als Grundlage für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik und hätte zu einem zusätzlichen Bauernsterben in der Schweiz geführt. Dank der SVP ist der Weg für einen Neuanfang frei, bei dem Agrar- und Handelspolitik voneinander getrennt zu behandeln sind, damit die Landwirtschaft in der Schweiz auch künftig eine existentielle Basis hat.

Die Schweiz ist kein Ballenberg
Schiffbruch für die Zersiedelungsinitiative der Grünen, welche die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz auf unbestimmte Zeit einfrieren will. Das Parlament lehnte das weltfremde Anliegen klar ab. Angesichts der Tatsache, dass das bestehende Raumplanungsgesetz bereits heute sehr wirksame Massnahmen zur Bekämpfung der Zersiedelung kennt (u.a. Verdichtung, klare Trennung von Bau und Nichtbaugebiet, Neueinzonungen nur noch möglich, wenn Kulturland nicht zerstückelt wird) war man in den beiden Räten klar der Meinung, dass die Initiative in ihrer starren Formulierung, weit über das Ziel hinausschiesst. Statt die Zersiedelung zu kritisieren, sollen die Grünen lieber die Begrenzungsinitiative der SVP unterstützen, denn die masslose Zuwanderung aus der EU ist der Haupttreiber für den Kulturlandverlust.

 
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