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Asylpolitik
Editorial

2016 auf dem Weg zum Asyl-Rekordjahr?

Die neuen Asylzahlen verheissen nichts Gutes. 3‘618 Asylgesuche wurden alleine im Januar in der Schweiz gestellt. Das sind fast so viele wie im gesamten ersten Quartal des vergangenen Jahres. 

Walter Wobmann
Walter Wobmann
Nationalrat Gretzenbach (SO)

Wenn das zuständige Staatssekretariat für Migration in der Medienmitteilung von einem Rückgang der Gesuche gegenüber dem Dezember spricht, ist das Augenwischerei. Denn der Januar gehört als Wintermonat traditionell zur Jahreszeit mit den tiefsten Zahlen an neuen Asylgesuchen. Wenn dem auch 2016 so ist, erwartet uns ein Jahr mit absoluten Rekordzahlen. Wer nämlich die 3‘618 neuen Asylgesuche des Januars 2016 mit der Gesuchs-Zahl des Januars 2015 vergleicht – damals waren es noch 1‘565 Gesuche – der erkennt den Ernst der Lage. Die 3‘618 neuen Asylgesuche im Januar 2016 entsprechen den Gesuchszahlen des ersten Quartal 2015 (4‘489 Gesuche). Von Rückgang also keine Spur. 

Und bereits das Jahr 2015 war ein Rekordjahr mit 39‘523 Asylgesuchen. Zum Vergleich: 2010 waren es 15‘567 Gesuche und im Jahr 2005 10‘795 Gesuche. 

Wer hält sich eigentlich noch an das „Dublin-Abkommen“?
Asylbewerber, die zuvor in einem anderen EU-Land registriert wurden, können gemäss „Dublin-Abkommen“ dorthin überstellt werden. Dies versprachen die Befürworter des „Schengen/Dublin-Abkommens“ bei der Abstimmung im Jahre 2005 dem Schweizer Volk. Nur die SVP bekämpfte das Abkommen damals – leider ohne Erfolg. Heute müssen wir feststellen, dass die schlimmsten Befürchtungen übertroffen wurden. Das „Dublin-Abkommen“ funktioniert praktisch nicht mehr. Während im Januar 2015 von 1‘010 Dublin-Fällen nur 206 (20.40%) effektiv an das „Erst-Land“ überstellt werden konnten, waren es im Januar 2016 von 2‘127 Dublin-Fällen gerade noch 268 effektive Überstellungen, also 12,6%. 

Enteignung von Liegenschaften – Zeichen von Panik
Wenn nichts passiert, nehmen die Unterbringungsprobleme in den Kantonen und Gemeinden massiv zu. Deshalb wollen der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments mit der Revision des Asylgesetzes Enteignungen von Liegenschaften ermöglichen, wenn deren Besitzer sie nicht freiwillig als Asylunterkünfte zur Verfügung stellen wollen. Das ist völlig unschweizerisch.

Anstatt die Schweiz endlich unattraktiver für Wirtschaftsflüchtlinge zu machen, die Grenzen wieder zu kontrollieren und Gesuchsteller mit einem ablehnenden Entscheid sofort auszuschaffen, greifen die Behörden nach dem privaten Eigentum. Zudem sollen alle Asylbewerber Gratis-Anwälte erhalten. Das macht die Schweiz natürlich noch attraktiver für Asylbewerber und führt unweigerlich zu noch höheren Gesuchszahlen und zu einer zusätzlichen Kostenexplosion. 

Die SVP hat gegen diese unsägliche Revision des Asylgesetzes das Referendum ergriffen, über welches das Schweizer Volk am 5. Juni 2016 abstimmen kann. Ebenfalls wird die SVP sich weiter stark machen, dass die Autonomie der Gemeinden hoch gehalten wird. Es kann so nicht weitergehen, dass Asylzentren inmitten von Dörfern und ohne Information der Bevölkerung innert kürzester Zeit eröffnet werden, wie dies soeben in Gretzenbach auf anfangs März angekündigt wurde.

 

Walter Wobmann
Walter Wobmann
Nationalrat Gretzenbach (SO)
 
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